Nachbar nutzt ungefragt meinen Garten

17. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
Macu
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbar nutzt ungefragt meinen Garten

Hallo liebe Forumsmitglieder,

mein Problem ist das folgende:
Ich lebe in einem Mehrfamilienhaus mit zwei Parteien. Ich lebe oben, mein Nachbar lebt unten.
Wir teilen uns auch einen Garten, ohne Zaun. Allerdings ist grundsätzlich festgelegt welcher Teil des Gartens zu welcher Wohnung gehört.
Mein Teil des Gartens ist ehr nicht so gepflegt, wohingegen sein Teil immer tip top aussieht. Man erkennt quasi also auf den ersten Blick wo sein Teil beginnt und endet.
Nun hat er begonnen einen Teil meines Gartenstücks mit zu Mähen und hat dort einfach ein großes Trampolin aufgestellt und das auch noch direkt unter meinem Schlafzimmer.

Was kann ich dagegen tun? Wie würdet ihr in diesem Fall vorgehen???

Tausend Dank für eure Einschätzungen!

PS: Falls das noch wichtig wäre, er ist Eigentümer ich bin Mieter (aber er ist nicht mein Vermieter).




19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6798 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat:
Wir teilen uns auch einen Garten, ohne Zaun. Allerdings ist grundsätzlich festgelegt welcher Teil des Gartens zu welcher Wohnung gehört.

Zunächst sollte klar sein, dass der Gartenteil eindeutig zur Mietsache gehört und nicht beide Bewohner nur an dem ganzen Garten ein Mitbenutzungsrecht haben und sich intern auf 2 Hälften geeinigt haben.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130533 Beiträge, 41543x hilfreich)

Da wäre es relevant was zum Thema "Garten" im Wortlaut in den uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen steht.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Macu
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin mir ziemlich sicher, dass da im Grundbucheintragung meiner Vermieterin die Grenzen der Gärten eingetragen ist.
In meinem Mietvertrag steht zwar die Gartennutzung, jedoch nicht mit vereinbarten Grenzen.
Ich werde das gleich mal erfragen.
Sollte es denn grundsätzlich so sein, dass nur eine interne Einigung besteht und er sich nicht mehr daran hält, könnte ich auch einfach seinen Gartenteil nutzen?

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung .

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18146 Beiträge, 6071x hilfreich)

Zitat (von Macu):
In meinem Mietvertrag steht zwar die Gartennutzung,
Ähm, dir ist klar was "Gartennutzung" bedeutet? Ist das wirklich alles was dazu im Vertrag steht? Der genaue Wortlaut ist da schon sehr wichtig.

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#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9319 Beiträge, 3019x hilfreich)

Zitat (von Macu):
Ich bin mir ziemlich sicher, dass da im Grundbucheintragung meiner Vermieterin die Grenzen der Gärten eingetragen ist.


Und ich bin mir ziemlich sicher, dass das bei einem Mehrfamilienhaus mit Eigentumswohnungen nicht der Fall ist, weil das Grundstück fast immer Gemeinschaftseigentum ist.

Berry

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#7
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4296 Beiträge, 2443x hilfreich)

Man sollte den Vermieter fragen, ob ein Sondernutzungsrecht am Garten besteht für die gemietete Wohnung oder ob das in Wirklichkeit ein Gemeinschaftsgarten ist.

In jedem Fall kann das öffentlich zugängliche Aufstellen des Trampolins von der Eigentümergemeinschaft verboten werden, da im Extremfall die Gemeinschaft für Unfälle zu haften hätte, wenn Dritte das Teil benutzen.

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18146 Beiträge, 6071x hilfreich)

Zitat (von cabel):
......in einem Gemeinschaftsgarten könnte aber durchaus der Absprache mit den anderen Nutzern verlangen,......
Ich vermute er glaubt, dass nur er den Garten würde nutzen dürfen:
Zitat (von Macu):
Nachbar nutzt ungefragt meinen Garten

Seinen bisherigen Posts nach ist dies aber nicht der Fall.

-- Editiert von -Laie- am 18.05.2018 15:03

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#9
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7607 Beiträge, 1708x hilfreich)

Zitat (von Macu):

Wir teilen uns auch einen Garten, ohne Zaun. Allerdings ist grundsätzlich festgelegt welcher Teil des Gartens zu welcher Wohnung gehört.

Was soll "grundsätzlich" hier bedeuten? Ist es festgelegt oder nicht?
Zitat:
Mein Teil des Gartens ist ehr nicht so gepflegt, wohingegen sein Teil immer tip top aussieht. Man erkennt quasi also auf den ersten Blick wo sein Teil beginnt und endet.
Nun hat er begonnen einen Teil meines Gartenstücks mit zu Mähen und hat dort einfach ein großes Trampolin aufgestellt und das auch noch direkt unter meinem Schlafzimmer.

Was kann ich dagegen tun?

Ihn darauf hinweisen, daß er in dem von Ihnen gemieteten Gartenteil nichts verloren hat und ihn auffordern, daß umgehend zu überlassen.
Zitat:

PS: Falls das noch wichtig wäre, er ist Eigentümer ich bin Mieter (aber er ist nicht mein Vermieter).

In den gemieteten Räumen und auf den gemieteten Gartenflächen hat der Mieter das alleinige Hausrecht.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130533 Beiträge, 41543x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
In den gemieteten Räumen und auf den gemieteten Gartenflächen hat der Mieter das alleinige Hausrecht.

Nö. Bestes Beispiel ist die häufig vetraglich vereinbarte "Gartenmitbenutzung" oder in der "Gemeinschaftsfächen" in der WG.


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#11
 Von 
Macu
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)


Ich habe versucht den Text kurz zu halten, deswegen konnte der Kern des Problems nicht eingefangen werden.
Deswegen jetzt nochmal von vorne.


Mal angenommen ich bin Eigentümer der Wohnung und demnach auch Eigentümer des meines Gartenabschnitts.
Im Grundbuch sind die Grenzen des Gartens eingetragen. Der andere Eigentümer stellt in meinen Gartenabschnitt ein Trampolin auf.

Was kann ich dagegen tun?

Vielen Dank für eure Einschätzungen.

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#13
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9319 Beiträge, 3019x hilfreich)

Zitat (von Macu):
Was kann ich dagegen tun?


Den nicht berechtigten Nutzer zur Entfernung auffordern, zur Not gerichtlich.

Aber der Sachverhalt in Antwort 11 ist mit großer Sicherheit ein anderer wie der im Eingangspost.

Berry

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#14
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 897x hilfreich)


Zitat (von Macu):
Was kann ich dagegen tun?


Die Vermieterin fragen ob bezüglich der Gärten ein Sondernutzungsrecht vereinbart wurde.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130533 Beiträge, 41543x hilfreich)

Zitat (von Macu):
Mal angenommen ich bin Eigentümer der Wohnung und demnach auch Eigentümer des meines Gartenabschnitts.

Nur weil man eine Eigentumswohnung hat ist man nicht auch Eigentümer des zugehörigen Gartenabschnitts. Denn das Grunsstück bleibt immer im Eigentum der WEG.
Es sein denn man würde zu dem 1% der Sonderfälle gehören.

Bezüglich des Gartenabschnitts müsste man dann mal in den WEG Unterlagen nachlesen was dort im Detail drin steht.


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#16
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6798 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat:
Mal angenommen ich bin Eigentümer der Wohnung und demnach auch Eigentümer des meines Gartenabschnitts.

Den ersten Teil des Satzes könnte man so glauben.
Aber im zweiten Teil irritieren das Wort „demnach".
Es ist nicht sehr glaubhaft dass der Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus damit auch automatisch Eigentümer eines Gartenabschnitts ist. Mir scheint dies hier eine Unterstellung.

Auch kann ich nicht glauben, dass im Grundbuch „Die Grenzen des Gartens eingetragen ist".
Ich frage mich auch ob ein Mieter insoweit überhaupt Einsicht in die Grundbucheintragungen hat.

Aber auch wenn dies alles richtig wäre, bliebe der erste Ansprechpartner doch der Vermieter.
Aber kann er überhaupt einem Mieter einen bestimmten Gartenanteil vermieten ?
Nur wenn er daran alleinige eigene Rechte hat. Daran bestehen nach der Schilderung große Zweifel.
Und dann, ist dies auch erfolgt ?
Oben #3 steht nur was von Gartennutzung ober nichts von einem bestimmten Teil und auch nichts von einem alleinigen Recht.

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#17
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18146 Beiträge, 6071x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Auch kann ich nicht glauben, dass im Grundbuch „Die Grenzen des Gartens eingetragen ist".
Doch natürlich ist dort die Grundstücksgrenze, also die Grenze des gesamten Gartens eingetragen, aber sicherlich nicht die Grenzen der einzelnen Gartenabschnitte. Der Fragesteller hat in seinem Post durchaus richtig zwischen "Garten" und "Gartenabschnitt" unterschieden.

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#18
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50241 Beiträge, 17587x hilfreich)

Zitat:
Doch natürlich ist dort die Grundstücksgrenze, also die Grenze des gesamten Gartens eingetragen


Im Grundbuch sind keine Grundstücksgrenzen eingetragen.

Zitat:
aber sicherlich nicht die Grenzen der einzelnen Gartenabschnitte.


Die schon eher. Die Sondernutzungsrechte könnten nämlich in der Teilungserklärung stehen.

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#19
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9319 Beiträge, 3019x hilfreich)

Zitat (von hh):
Im Grundbuch sind keine Grundstücksgrenzen eingetragen.


Die Grenzen sind der Flurkarte / dem Flurplan zu entnehmen.

Berry

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