Ich habe mit meinem Nachbarn eine gemeinsame schmale Hofeinfahrt. Neben diesem schmalen Streifen Hofeinfahrt befindet sich noch ein Stück Land, welches in meinem Eigentum steht. Dieses Stück (ca. 0,5 m) habe ich zugekauft. Auf beiden Seiten der Ausfahrt befindet sich Gemeindeland. Mein Nachbar parkt nunmehr mit der Schnauze seines Wagens vor dem ca.0,5 m grossen Stück Einfahrt, welches mir gehört. Der gemeinsame Hof bleibt frei. Es ist zwar möglich in die Einfahrt aus und einzufahren, jedoch nur unter Schwierigkeiten. Kann dies rechtens sein? Darf der Nachbar vor dem mir gehörenden Teil des Hofes parken?
Nachbar parkt Einfahrt halb zu
22. August 2011
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Frage vom 22. August 2011 | 11:03
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbar parkt Einfahrt halb zu
Ärgert der Nachbar?
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#1
Antwort vom 22. August 2011 | 13:33
Von
Status: Richter (8408 Beiträge, 3771x hilfreich)
<I>vor dem ca.0,5 m grossen Stück Einfahrt, welches mir gehört</I>
Wie willst du denn auf ein Grundstück(Fleck) von einem halben Meter ´´einfahren´´?
<I>Darf der Nachbar vor dem mir gehörenden Teil des Hofes parken?</I>
Davor darf geparkt werden, aber ohne dich bei der Zufahrt zu deinem Grundstück zu behindern. Nur irritiert mich die Größe von 0,5 m.
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