Nachbar parkt auf meinem Privatgrundstück

3. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
jensen05
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbar parkt auf meinem Privatgrundstück

Guten Tag ,
leider habe ich seit ein paar Jahren mit meiner Nachbarin Probleme , die sich in jüngster Zeit zuspitzen.
Unsere Grundstücke grenzen aneinander ( sind beide Eigentümer ) , ca. 50 cm von der Grundstücksgrenze habe ich vor rund zwei Jahren eine Hecke auf meine Seite gepflanzt , Höhe jetzt ca. 80 cm . Seit längerem wird auf ihrer Seite regelmäßig ein PKW Pferdeanhänger geparkt , neuerdings aber so dicht an meiner Hecke , das die Räder bereits auf meinem Grundstück stehen . Einer mündlichen Aufforderung, nicht auf meinem Grundstück zu parken ist sie nicht nachgekommen , nur verbale Entgleisungen und Drohungen , das z.B. meine Hecke zu hoch sei , dürfte nur 70 cm hoch sein.
Da ein normales Gespräch nicht möglich ist , habe ich mittels Flatterband und ein paar Eisenstangen eine Markierung auf die Grundstücksgrenze gestellt , um ihr nochmal den Verlauf der
Grenze aufzuzeigen . Band und Stangen wurden bei ihrer letzten Einparkaktion von ihr wieder entfernt .
Bei der Polizei mal angefragt , ist nicht zuständig , da solche Sachen wohl zivilrechtlich geregelt werden müssen .
Welche Weg wäre hier wohl der sinnvollste ( und erfolgversprechenste ! ) ? . Schiedsmann etc. kommt nicht in Frage , vielleicht Unterlassungserklärung oder Anwalt einschalten ?
Danke für eure Tips.

-- Editiert von Moderator am 03.06.2019 15:36

-- Thema wurde verschoben am 03.06.2019 15:36

Ärgert der Nachbar?

Ärgert der Nachbar?

Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4247 Beiträge, 2421x hilfreich)

Erst mal eine Schlichtungsstelle anrufen wäre meiner Ansicht nach nicht falsch. Wenn der Nachbar da nicht mitmachen will, hat man es wenigstens probiert.
Wenn du es aber eskalieren lassen willst: nur zu, strafbewehrte Unterlassungserklärung per Anwalt zustellen lassen und dann bei jeder Übertretung munter kassieren. Würde ich nur machen wenn ich sowieso in den nächsten Jahren wegziehe, aber Bedingung ist so etwas ja nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jensen05
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Nee , das beschriebene Szenario ( Eskalation ) wäre eigentlich die allerletzte Option , zumal das mittlerweile ein anderer Nachbar auch schon in Erwägung zieht , der auch massive Probleme mit dieser Nachbarin hat ( Wildkamera entwendet , Rasensaat auf Auffahrt etc. )

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Der Versuch einer Schlichtung ist nie verkehrt. Wenn sie zustande kommt wird die Dame einem neutralen Dritten sachlich ihren Standpunkt darlegen müssen.

Zitat (von jensen05):
Band und Stangen wurden bei ihrer letzten Einparkaktion von ihr wieder entfernt .
Dem könnte man mittels zweier Zaunstangen, einer Kette und einem Sack Fertigbeton nachhaltig entgegenwirken, wenn die Schlichtung nichts ergibt.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8413 Beiträge, 3774x hilfreich)

Ein Schlichter ist immer eine gute Sache, zumal man ja eben so dicht beeinander lebt und noch leben muss.

Vorab solltest du noch prüfen, ob deine Hecke nicht tatsächlich zu hoch ist, geschnitten werden muss und du damit auch leben kannst. Gibt es evtl. eine Einfriedungsregelung (Nachbarrecht eures Bundeslandes)?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von jensen05):
vielleicht Unterlassungserklärung oder Anwalt einschalten ?

Ein paar Sack Beton und ein paar Bordsteine könnten das Problem lösen.
Die Bordsteine schön an die Grenzen setzen und immer dazwischen 50-100 cm Platz lassen.

Alternative: wenn man alte Eisenbahnschienen bekommen könnte und einen Bekannten mit einem Schweisßgerät hat ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.319 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen