Nachbar reisst Zaun ab

24. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
Burrup
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbar reisst Zaun ab

Hallo,
wir haben folgendes Problem:
Wir haben ein bebautes Grundstück geerbt und nun festgestellt, dass der Nachbar vor etwa zwei Jahren den gesamten Zaun um das Grundstück abgerissen hat. Wir wissen dass er damals im Gespräch mit den Erblassern war, das Grundstück zu kaufen, da er es brauchte um seine anliegenden Grundstücke miteinander zu verbinden. Der Kauf zerschlug sich, weil er im Nachhinein den vereinbarten Kaufpreis um 20% drücken wollte und dies nicht akzeptiert wurde. In der Zwischenzeit hatte er jedoch vollendete Tatsachen geschaffen, Zaun und Hühnerstall abgerissen, dies ohne Erlaubnis und Wissen der Erblasser, und natürlich nutzt er jetzt das Grundstück in seinem Sinn.
Meine Frage ist nun, ob er verpflichtet ist, alles was er zerstört hat wieder aufzubauen oder ob das unter "ist halt so" abgehakt wird, da wir ja jetzt "nur" die Erben sind.
Nachdem ich den Nachbarn nun kennenlernen durfte, weiß ich dass es auf jeden Fall auf eine gerichtliche Auseinandersetzung hinausläuft, ich würde mich einfach nur über eine Einschätzung freuen. Danke

-- Editiert von Burrup am 24.06.2022 20:08

Ärgert der Nachbar?

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1742 Beiträge, 384x hilfreich)

Wer einen Zaun bauen "muss" bzw. daran welche Kosten zu tragen hat, ist in den meisten Bundesländern im Nachbarschaftsgesetz geregelt.

Die abgerissenen Gebäude wieder herstellen dürfte Wirklichkeitsfern sein. Ob und in welchem Umfang er schadensersatzpflichtig ist, hängt davon ab, was ihr beweisen könnt.
Wenn er sich z.B. auf eine mündliche Zustimmung seitens der Erblasser beruft, dürften Euch schon fast alle Argumente ausgehen.

Da der Nachbar anscheinend etwas "pflegebedürftig" ist, würde ich einen kleinen Zaun an der Grenze errichten und den Rest ruhen lassen.

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#2
 Von 
Burrup
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.
Mir geht es auch nicht um die abgerissenen Gebäude, einzig um die Wiedererrichtung des Zaunes.
Und ich weiß, dass er ganz sicher keine mündliche Erlaubnis hatte. Die konnte er gar nicht kriegen, entschuldige dass ich das jetzt hier nicht weiter ausführe.
Irgendwie denke ich es kann ja nicht sein, dass wir etwas wieder aufbauen müssen, was ein anderer zerstört hat. Aber ich weiß auch dass das Recht da manchmal seltsame Wege geht. Deshalb ja meine Frage nach einer Einschätzung.
Und, vergessen zu erwähnen, der Zaun wurde vor Jahren von uns auf unsere Kosten errichtet.

-- Editiert von Burrup am 24.06.2022 20:34

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120267 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von Burrup):
In der Zwischenzeit hatte er jedoch vollendete Tatsachen geschaffen, Zaun und Hühnerstall abgerissen

Fangen wir doch mal mit dem ersten Schritt an: diese unsubstantiierte Behauptung könnte man wie genau beweisen?



Zitat (von Burrup):
Und ich weiß, dass er ganz sicher keine mündliche Erlaubnis hatte.

Für das vorliegen einer Erlaubnis wäre der Nachbar beweisbelastet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Burrup
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Fangen wir doch mal mit dem ersten Schritt an: diese unsubstantiierte Behauptung könnte man wie genau beweisen?

Niemand sonst kommt dorthin, da sein Grundstück komplett abgeschlossen ist.
Und er wurde gesehen.
Und hat es sogar zugegeben.
Im Ernst: das kann er nicht bestreiten.

Für das vorliegen einer Erlaubnis wäre der Nachbar beweisbelastet.

Auch das kann er nicht, er hat einfach gemacht, im Glauben das geht schon so.

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#5
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(703 Beiträge, 91x hilfreich)

Zitat (von Burrup):
Wir wissen dass er damals im Gespräch mit den Erblassern war, das Grundstück zu kaufen, da er es brauchte um seine anliegenden Grundstücke miteinander zu verbinden. Der Kauf zerschlug sich, weil er im Nachhinein den vereinbarten Kaufpreis um 20% drücken wollte und dies nicht akzeptiert wurde.


Da könnte es doch sein das er im Vorfeld des beabsichtigten Kaufes eine Zustimmung zum Abriss schon hatte.

Wie ich es verstanden habe geschah der Abriss doch noch zu Lebzeiten des Grundstückseigentümers. Was hatte dieser denn zu Lebzeiten noch gegen den Abriss unternommen?

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#6
 Von 
Burrup
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie bereits oben erwähnt, er hatte keine Einwilligung zum Abriss. Und die Eigentümer hatten keine Ahnung was er da getan hat, da sie nicht vor Ort waren. Sie waren alt und lebten weit entfernt.

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#7
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(703 Beiträge, 91x hilfreich)


Zitat (von Burrup):
Nachdem ich den Nachbarn nun kennenlernen durfte, weiß ich dass es auf jeden Fall auf eine gerichtliche Auseinandersetzung hinausläuft, ich würde mich einfach nur über eine Einschätzung freuen.


Wenn es in jedem Fall auf eine gerichtliche Auseinandersetzung hinausläuft, wirst du ohnehin einen Anwalt brauchen, denn ein Selbstläufer wird das nicht.

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#8
 Von 
Burrup
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
Wenn es in jedem Fall auf eine gerichtliche Auseinandersetzung hinausläuft, wirst du ohnehin einen Anwalt brauchen, denn ein Selbstläufer wird das nicht.


Ääh, das weiß ich?

Zitat (von Burrup):
ich würde mich einfach nur über eine Einschätzung freuen. Danke

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(703 Beiträge, 91x hilfreich)

Zitat (von Burrup):
Ääh, das weiß ich?


Wie bereits beschrieben der Nachbar muss ja nur glaubhaft machen das er die Zustimmung des verstorbenen Erblassers hatte. Und wenn Du selber schreibst das der Erblasser weit weg gewohnt hat und zwei Jahre nichts von Tun des Nachbarn gemerkt haben will, also sich nicht um das Grundstück kümmern wollte, wäre eine solche Zustimmung zum Abriss und der Nutzungsüberlassung auch erst einmal glaubhaft.

Insofern wird ein Prozess mit einem hohen Risikio sein!

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32240 Beiträge, 5662x hilfreich)

Ich weiß, dass es in 13 Bundesländern entspr. landesrechtliche Regelungen gibt. Die Nachbarrechtsgesetze.
HH, Bremen und M-V haben keins.

Ich schätze:
Ihr müsstet zunächst gem. BL- Nachbarrecht agieren.
Erst danach wegen evtl. erfolgloser Schlichtung vor einer Gütestelle/Schlichtungsstelle über einen zivilrechtlichen Klageweg nachdenken.

Zitat (von Burrup):
und natürlich nutzt er jetzt das Grundstück in seinem Sinn.
Ich schätze:
Die unbefugte Nutzung eines fremden Grundstücks dürfte sehr viel schwerwiegender sein als ein Streit über die Frage, ob und wer und wann den Zaun (Grundstückseinfriedung) evtl. wieder errichtet.

Ich schätze:
Es wird Jahre dauern, bis man Rechtssicherheit hat.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17002 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Burrup):
Mir geht es auch nicht um die abgerissenen Gebäude, einzig um die Wiedererrichtung des Zaunes.
Ihr habt ein Grundstück ohne Zaun gekauft. Aus dem alten Abriss schuldet euch der Nachbar nichts. Es war damals nicht euer Grundstück.
Gesetzlich müsst ihr recherchieren wer jetzt für die Errichtung der Grenzanlage zuständig ist um zu wissen wer dann für die Kosten und die Arbeit zuständig ist.

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Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#12
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1742 Beiträge, 384x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Ihr habt ein Grundstück ohne Zaun gekauft.


Zitat (von Burrup):
Wir haben ein bebautes Grundstück geerbt

Mit dem Erbe sind auch die Ansprüche der Erblasser auf die Erben übergegangen. (Welche und wie nachweisbar kann man wahlweise in den Sternen oder im Kaffeesatz nachlesen.)

Daraus etwas zu machen dürfte aber nur für die Anwälte lohnend sein, die das dann "betreuen".

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#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17002 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von de Bakel):
Aua, irgendwie habe ich das völlig überlesen. Ich nehme alles zurück. Wie bin ich nur einen Kauf gekommen????

Signatur:

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#14
 Von 
Burrup
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich danke für die Antworten und werde dann mal irgendwann beschreiben, wie es ausgegangen ist.

Zitat (von de Bakel):
Welche und wie nachweisbar kann man wahlweise in den Sternen oder im Kaffeesatz nachlesen

Das habe ich mir auch so gedacht.

Ich werde jetzt erst noch mal das Gespräch suchen, wenn sich daraus nix ergibt einen RA beauftragen.

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#15
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Aua, irgendwie habe ich das völlig überlesen. Ich nehme alles zurück. Wie bin ich nur einen Kauf gekommen????

Ist doch unerheblich.
Man hat ein Grundstück ohne Zaun geerbt. Weil ein Nachbar mit Erlaubnis des damaligen Eigentümers den Zaun entfernt hat. Dasselbe gilt für irgendwelche Gebäude, die vor Eintritt des Erbfalls da mal drauf gestanden haben.

Wäre der damalige Eigentümer (Erblasser) gegen den Nachbarn vorgegangen, weil der ohne Erlaubnis da Schäden angerichtet hat - dann wären die Ansprüche mitvererbt worden.

Wenn man das nicht nachweisen kann, kann man vom Nachbarn gar nichts fordern - außer eben einer dem Nachbarschaftsrecht ensprechenden Einfriedung. (Zaun, Mauer, Hecke...)

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Burrup
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Weil ein Nachbar mit Erlaubnis des damaligen Eigentümers den Zaun entfernt hat. Dasselbe gilt für irgendwelche Gebäude, die vor Eintritt des Erbfalls da mal drauf gestanden haben.

Wäre der damalige Eigentümer (Erblasser) gegen den Nachbarn vorgegangen, weil der ohne Erlaubnis da Schäden angerichtet hat - dann wären die Ansprüche mitvererbt worden.


Ich habe es mehrfach erwähnt : es gab keine Erlaubnis. Und die Eigentümer sind nicht dagegen vorgegangen, weil sie nichts davon wussten. Das soll es geben.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Burrup):
Und ich weiß, dass er ganz sicher keine mündliche Erlaubnis hatte. Die konnte er gar nicht kriegen, entschuldige dass ich das jetzt hier nicht weiter ausführe.
Ist erstmal eine unsubstantiierte Behauptung.

Zitat (von Burrup):
Für das vorliegen einer Erlaubnis wäre der Nachbar beweisbelastet.
Da reicht die Aussage des Nachbarn, das eine mündliche Erlaubnis vorlag und sich schließlich die letzten zwei Jahre auch niemand an dem fehlenden Zaun gestört habe.

Zitat (von Burrup):
Wie bereits oben erwähnt, er hatte keine Einwilligung zum Abriss. Und die Eigentümer hatten keine Ahnung was er da getan hat, da sie nicht vor Ort waren.
Ist auch eine unsubstantiierte Behauptung.

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