Nachbar schneidet die Wipfel der Bäume ab

29. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Benbulben
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 49x hilfreich)
Nachbar schneidet die Wipfel der Bäume ab

A hat einen Garten der ursprünglich bis zur Hausmauer des Nachbarn reichte. Um dem Nachbarn B die Möglichkeit zu geben um sein Haus zu gehen, wurde ihm von A ein 1 Meter breiter Streifen überlassen.
Nun stellt A laufend fest, dass die Fichtenbäumchen die er an der Grundstücksgrenze gesetzt hat, am Wipfel beschnitten werden.
B zur Rede gestellt, behauptet, dass könne jedermann gewesen sein.
Da aber nur B ein Interesse an der Höhe der Bäumchen haben kann, kann es nur B sein.
Ist nicht der Grundstückeigentümer für seine Grenze bzw. sein Grundstück verantwortlich?
Was ist hier zu tun?

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Über einen freundlichen, respektvollen Umgang würde ich mich freuen.
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14 Antworten
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#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Hat A den Streifen an B verkauft, oder hat A nur erlaubt, das B über diesen Streifen gehen darf?

Wie weit sind die Fichten von der Grundstücksgrenze entfernt (Stammmitte)? Entspricht dieser Abstand dem laut Nachbarrecht zulässigen Mindestabstand?

Wie hoch sind die Fichten? Entspricht diese Höhe der laut Nachbarrecht zulässigen Maximalhöhe für Hecken?

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#2
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)


Da sicherlich nichts im Grundbuch festgehalten wurde,
sollte A dem B das betreten wieder verbieten.

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#3
 Von 
Benbulben
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 49x hilfreich)

A hat den Streifen an B verkauft.
Die Fichten sind nur 1 Meter hoch. Die äßersten Zweige haben einen Abstand von 1 Meter zur Hausmauer des Nachbarn.
Im Grundbuch wurde nichts vereinbart, nur dass der nachbar einen Zaun bauen muus, dies hat er bis dato nicht getan.

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#4
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 832x hilfreich)

Solange die Fichten die Grenzabstände einhalten und nicht ÜBER die Grenze wachsen, hat der Nachbar nicht das Recht, sie zu beschneiden.
Selbst wenn die Zweige über die Grenze wachsen, muss er den Eigentümer zuerst auffordern, die Bäume bis zur Grenze zurückzuschneiden. Anspruch auf einen Rückschnitt hat er allerdings nur, wenn die Bäume bzw. deren herüberreichende Zweige die Nutzung seines eigenen Grundstück beeinträchtigen - was aber anzunehmen wäre, da der Abstand von der Grenze zum Haus ohnehin gering ist und durch die Zweige weiter verengt würde.
Kommt der Eigentümer der Bäume der Aufforderung zum Rückschnitt auch nach Fristsetzung nicht nach, kann der Nachbar eine Firma damit beauftragen und die entstandenen Kosten vom Eigentümer zurück verlangen.

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#5
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

quote:
Die äußersten Zweige haben einen Abstand von 1 Meter zur Hausmauer des Nachbarn.


Damit kein Mißverständnis aufkommt: es geht nicht um den Abstand der Zweige zur Hausmauer, sondern um den Abstand der Bäumchenstämme zur Grenze.

In NRW müssen Bäume mindestens 2 Meter von der Grenze entfernt sein, stark wachsende Bäume sogar 4 Meter.
Diese Abstände können in jedem Bundesland anders sein, also einfach mal im Nachbarrecht deines Bundeslandes nachschauen.
Mit anderen Worten: die Fichten sind an dieser Stelle vermutlich nicht zulässig, d.h. der Nachbar könnte einfach verlangen, das die Bäume entfernt werden.


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#6
 Von 
Benbulben
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 49x hilfreich)

quote:
In NRW müssen Bäume mindestens 2 Meter von der Grenze entfernt sein, stark wachsende Bäume sogar 4 Meter.
Diese Abstände können in jedem Bundesland anders sein, also einfach mal im Nachbarrecht deines Bundeslandes nachschauen.
Mit anderen Worten: die Fichten sind an dieser Stelle vermutlich nicht zulässig, d.h. der Nachbar könnte einfach verlangen, das die Bäume entfernt werden.




Danke für die Info.
Die Fichten stehen in Tirol.
Nach meinem Rechtsempfinden, darf der Nachbar aber auch dann, wenn es illegal wäre nicht zur Selbsthilfe greifen und einfach abschneiden? Oder?

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"Besten Dank im voraus.
Über einen freundlichen, respektvollen Umgang würde ich mich freuen.
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#7
 Von 
Benbulben
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 49x hilfreich)

quote:
In NRW müssen Bäume mindestens 2 Meter von der Grenze entfernt sein, stark wachsende Bäume sogar 4 Meter.
Diese Abstände können in jedem Bundesland anders sein, also einfach mal im Nachbarrecht deines Bundeslandes nachschauen.
Mit anderen Worten: die Fichten sind an dieser Stelle vermutlich nicht zulässig, d.h. der Nachbar könnte einfach verlangen, das die Bäume entfernt werden.




Danke für die Info.
Nach meinem Rechtsempfinden, darf aber der Nachbar sicher nicht zur Selbsthilfe greifen und die Wipfel einfach abschneiden, selbst dann nicht, wenn das Pflanzen von Bäumen nicht erlaubt wäre, was mir aber nicht bekannt ist. Die Bäumchen stehen in Tirol im Bezirk Kitzbühel.

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"Besten Dank im voraus.
Über einen freundlichen, respektvollen Umgang würde ich mich freuen.
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#8
 Von 
Benbulben
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 49x hilfreich)

quote:
In NRW müssen Bäume mindestens 2 Meter von der Grenze entfernt sein, stark wachsende Bäume sogar 4 Meter.
Diese Abstände können in jedem Bundesland anders sein, also einfach mal im Nachbarrecht deines Bundeslandes nachschauen.
Mit anderen Worten: die Fichten sind an dieser Stelle vermutlich nicht zulässig, d.h. der Nachbar könnte einfach verlangen, das die Bäume entfernt werden.




Vielen Dan für die Info.
Nach meinem Rechtsempdinfen darf aber der Nachbar doch nicht zur Selbsthilfe greifen, selobst wenn die Bäume nicht den richtigen Abstand haben, das mir aber unbekannt ist. Die Bäumchen stehen in Tirol.

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#9
 Von 
Benbulben
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 49x hilfreich)

quote:
_______________________________________________________
In NRW müssen Bäume mindestens 2 Meter von der Grenze entfernt sein, stark wachsende Bäume sogar 4 Meter.
Diese Abstände können in jedem Bundesland anders sein, also einfach mal im Nachbarrecht deines Bundeslandes nachschauen.
Mit anderen Worten: die Fichten sind an dieser Stelle vermutlich nicht zulässig, d.h. der Nachbar könnte einfach verlangen, das die Bäume entfernt werden.

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Danke für die Info.
Nach meinem Rechtsepfinden darf der Nachbar aber sicher nicht zur Selbsthilfe greifen und einfach abschneiden.
Die Bäumchen stehen in Tirol.

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#10
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

In Tirol im Bezirk Kitzbühel gilt zwar nicht deutsches Recht, aber auch in Österreich dürfte es sich um Sachbeschädigung handeln.
Ohne Beweis sollte man aber den Nachbarn nicht beschuldigen, es könnten ja auch spielende Kinder gewesen sein!

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#11
 Von 
Benbulben
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 49x hilfreich)

quote:
In Tirol im Bezirk Kitzbühel gilt zwar nicht deutsches Recht, aber auch in Österreich dürfte es sich um Sachbeschädigung handeln.
Ohne Beweis sollte man aber den Nachbarn nicht beschuldigen, es könnten ja auch spielende Kinder gewesen sein!



Genau dies behauptet der Nachbar auch. Es hat jemand anderer abgeschnitten, die Frage ist nur, wer hätte ein Interesse daran?
Die Frage ist nur obder Nachbar als Grundeigentümer des ein Meter Streifens nicht aucvh eine Aufsichtspflicht über sein Grundstück hat?
Wenn jemand auf meinem Gehsteig oder Grund ausrutscht, verunglückt bin ich ja auch haftbar? Oder?

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#12
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Dein Bürgersteigvergleich passt nicht.

Passender wäre: wenn sich jemand nachts in deinen Vorgarten/Hauseingang stellt und von da aus Steine auf Autos wirft, bist du dann als Eigentümer verantwortlich?

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#13
 Von 
Benbulben
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 49x hilfreich)

quote:
Passender wäre: wenn sich jemand nachts in deinen Vorgarten/Hauseingang stellt und von da aus Steine auf Autos wirft, bist du dann als Eigentümer verantwortlich?



Nach römischem Recht ja, da die Verursachung von mir ausgeht?
Ich kann mich dann wieder an den Steinewerfer wenden?

Aber jetzt im Ernst, wie kann man den nachbarn packen?

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#14
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

quote:
Aber jetzt im Ernst, wie kann man den nachbarn packen?


Ohne Beweis für die Täterschaft kann man von niemandem Schadensersatz für die abgeschnittenen Spitzen erhalten.
Dabei stellt sich auch die Frage, welcher Schaden eigentlich entstanden ist: die Fichten werden ja neue Spitzen bilden, eventuell sogar mehrere.

Um die Fichten langfristig gegen erneutes Kappen der Spitzen abzusichern, könnte man einen hohen Zaun setzen.

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