Hallo
Ich habe folgendes Problem:
Mein Nachbar hat seine Terasse auf Grund von einer Hanglage etwa 4 Meter über unserem Rasen. Vor einigen Jahren einigten wir uns darauf, das ich einen Zaun baue ( 4 M hoch ) und eine Hecke auf meiner Seite anpflanze. Nun ist der Nachbar verstorben und das Haus verkauft worden. Der neue Besitzer will nun dass ich den Zaun abbaue und die Hecke kürze. Die Hecke ist nun so hoch gewachsen, dass Sie den Zaun gerade von meiner Seite verdeckt und alles schön zu gewachsen ist. Kann er das jetzt von mir verlangen oder gibt es so eine Art "Bestandschutz" ?
Nachbar und unsere Grenze
10. April 2006
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Frage vom 10. April 2006 | 19:02
Von
Status: Frischling (45 Beiträge, 12x hilfreich)
Nachbar und unsere Grenze
Ärgert der Nachbar?
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#1
Antwort vom 10. April 2006 | 20:47
Von
Status: Praktikant (723 Beiträge, 74x hilfreich)
Das alte Problem - Vereinbarungen zwischen zwei Nachbarn binden nur diese, aber nicht spätere Besitzer. Dazu müßte die Vereinbarung schon grundbuchlich abgesichert, also an das Grundstück selbst gebunden sein.
Was die Zulässigkeit von Zäunen und Hecken anbelangt (auch die Beanstandungsfristen bei Anpflanzungen an der Grenze - Stichwort Bestandsschutz), hängt dies von den Nachbarrechtsbestimmungen des jeweiligen Bundeslandes ab. Am besten vielleicht beim örtlichen Bauamt erkundigen.
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