Hallo zusammen. Folgende Situation.
Nachbar A verkaufte vor 20 Jahren die Doppelhaushälfte, die zuvor von seinen Schwiegereltern bewohnt worden war, an Nachbar B. Er selbst wohnt weiterhin in der anderen Hälfte. Im Kaufvertrag steht inkorrekterweise, dass auch die verkaufte Haushälfte über einen eigenen Internet/Telefonanschluss verfügt. Es stellt sich aber heraus, dass es für beide Gebäudeteile nur einen Internet/Telefonanschluss gibt, der sich in der Haushälfte von Nachbar A befindet. Dieser bietet Nachbar B an den Anschluss zu nutzen, da er ihn selbst nicht braucht. Nach 20 Jahren Nutzung fordert er Nachbar B nun auf den Anschluss freigegeben, weil er ihn selbst benötigt, ohne einen alternativen Anschluss anzubieten. Nachbar B verlangt im Gegenzug von Nachbar A das Legen eines neuen Anschlusses für seine Hälfte zu bezahlen und wirft Nachbar A arglistige Täuschung vor. Was sagt nun die Rechtslage? Darf Nachbar A nach 20 Jahren die Freigabe des Anschlusses verlangen? Und muss er sich an den Kosten für das Legen eines zweiten Anschlusses beteiligen oder sind die Ansprüche von Nachbar B verjährt?
Nachbar verlangt Nutzung Internet/Telefon nach 20 Jahren zurück
16. März 2025
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Frage vom 16. März 2025 | 20:07
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbar verlangt Nutzung Internet/Telefon nach 20 Jahren zurück
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#1
Antwort vom 16. März 2025 | 20:12
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41026x hilfreich)
ZitatDarf Nachbar A nach 20 Jahren die Freigabe des Anschlusses verlangen? :
Bekanntermaßen kann man ja fast alles einfordern.
Probleme gibt es meist erst beim "bekommen" bzw. "durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, Gesetze, Verordnungen, …) mit, insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist.
ZitatDieser bietet Nachbar B an den Anschluss zu nutzen, da er ihn selbst nicht braucht. :
Da wäre man der Wortlaut der vertraglichen Vereinbarungen relevant.
ZitatUnd muss er sich an den Kosten für das Legen eines zweiten Anschlusses beteiligen oder sind die Ansprüche von Nachbar B verjährt? :
Zumindest die Ansprüche aus dem Kaufvertrag sind verjährt.
#2
Antwort vom 16. März 2025 | 20:44
Von
Status: Student (2512 Beiträge, 545x hilfreich)
Zitat:Dieser bietet Nachbar B an den Anschluss zu nutzen, da er ihn selbst nicht braucht.
Wenn hier nicht wirksam eine unbefristete Vereinbarung mit für B vorteilhafter Ausstiegsklausel geschlossen wurde, sehe ich hier keine Möglichleit, den Anschluss zu behalten oder einen neuen bezahlt zu bekommen.
Zitat:Im Kaufvertrag steht inkorrekterweise, dass auch die verkaufte Haushälfte über einen eigenen Internet/Telefonanschluss verfügt.
Seinerzeit hätte man zu entsprechender Nachbesserung auffordern müssen, heute sind die Ansprüche, wie schon geschrieben wurde, verjährt.
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#3
Antwort vom 16. März 2025 | 20:45
Von
Status: Legende (18177 Beiträge, 9883x hilfreich)
Wenn der Anschluss A gehört:
ZitatDarf Nachbar A nach 20 Jahren die Freigabe des Anschlusses verlangen? :
Ja. Es ist ja sein Anschluss.
ZitatUnd muss er sich an den Kosten für das Legen eines zweiten Anschlusses beteiligen :
Nein.
Zitatoder sind die Ansprüche von Nachbar B verjährt? :
Ja.
Allerdings könnte sich die Problematik ergeben, dass der Anschluss gar nicht A gehört, sondern dem Telekommunikationsnetzbetreiber (also im Regelfall der Telekom).
Und ich denke auch, dass die Telekom das Problem ganz elegant lösen wird können, ohne dass A und B großartig streiten müssen oder großartige Kosten anfallen.
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