Habe einen etwas kniffligen Fall.
Folgende Problematik:
Bei dem Objekt handelt sich um eine Doppelhaushälfte die modernisiert und gedämmt werden soll.
Nun sind bei der Besprechung der Bauangelegenheit folgende Probleme aufgetreten:
1. Der Besitzer der anderen Doppelhaushäfte, der diese erst 2009 erworben hat, hat ohne jegliche Genehmigung ein Geländer einer Veranda in die Wand des Hauses verdübelt, dass renoviert werden soll.
Problem:
Die Veranda müsste abmontiert werden um das andere Haus zu dämmen. Der Nachbar weigert sich!
2. Der neue Nachbar lässt das Abwasser der Regenrinnen, über die Grundstücksgrenze hienaus auf das Grundstück
des Nachbarn laufen.
Problem:
Feuchtigkeitschäden könnten an der dann neugestalteten Fassade des zu renovierenden Hauses auftreten. Auch hier kein entgegenkommen!
3. An der Giebelseite hat der Nachbarn seine Materialien wie Leitern, alte Dachziegel und Co. gelagert.
Problem:
Zu dämmen müssten diese Gegenstände, die ja an die Wand des anderen Haus gelagert sind, weggeräumt werden. Der Nachbarn weigert sich und verwehrt somit die nötigen Arbeiten.
4. Auf die Bitte, nach der Renoviernung nicht wieder die Gegenstände an die neue Fassade zu lehnen, reagiert der Nachbar ebenfalls abweisend.
Problem:
Eine Verunreinigung steht an!
Wie sollte man sich in diesem Fall verhalten, und wie ist die Rechtslage?
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Nachbar verweigert Renovierung
Ist das grundstück realgeteilt, bestehen Sondernutzungsrecht oder ist das alles "je zur Ideelen Hälfte"?
Wenn es nicht ideel geteilt ist, müßtest du doch wissen,was der Nachbar nutzen darf und was du nutzen darfst. Auf deinem Bereich hat er dann weder ein Geländer einzudübeln (sofern du es nicht gestattet hat - Duldung ist keine Erlaubnis) noch irgendwelche Sachen zu langern oder anzulehnen.
Auch darf er natürlich kein Wasser in deinen Nutzungsbereich leiten.
Wenn das Ganze nur ideel geteilt ist, hast du allerdings ein Problem, da ihr euch dann gemeinsam über die Nutzung des Grundstücks einigen müsst. Das ist aber bei Zweifamilienhäusern eine sehr unübliche Aufteilung.
Etwas schwieriger ist das Wegräumen seiner Sachen: Die meisten Bundesländer haben dazu das Hammer- und Leiterschlagsrecht. Da müßtest du seine Sachen selbst wegräumen und wieder hinräumen und evtl. Schadenersatz lesiten, aber verwehren kann der Nachbar das - nach entsprechender langfristiger und nachweisbarer Anmeldung deines Bauvorhabens und evtl. gerichtlicher Überprüfung der Notwendigkeit - nicht.
Es ist real geteilt!
Ich weiss nun also das die Rechtslage klar ist...
Mal eine andere Sache:
Von der Hauptstraße führt geht ein Zuweg ab der für beide Häuser gilt.
Also ich muss diesen Weg benutzen, um den DIREKTEN Weg zum Haus zu haben.
Dieser Weg, gehört jedoch eindeutig zu meinem Grundstück. Der Nachbar benutzt ihn aber mit.
Kann ich dies untersagen?
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Wenn der Nach bar eine andere Möglichkeit hat sein Haus über sein Grundstück von der Straße zu erreichen und wenn es keine grundbuchlichen Vereinbarungen dazu gibt, dann Ja!
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@duct4402, schreibe doch mal alles etwas sachlicher.
zb. an meiner Hauswand werden Leitern und Baumaterial des vom Nachbarn abgelegt.
Die Befestigung des Geländers der Verande befindet sich an meiner Hauswand. Das Regenwasser vom Nachbarn läuft oberirdisch direkt auf mein Grundstück weil er das Fallrohr so gelegt hat... usw.
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Mir scheint, duct4402 sollte sich zuerst mal einen Überblick verschaffen, was
1. ihm gehört,
2. dem Nachbarn gehört,
3. beiden gemeinsam gehört.
Nur bei dem, was einem selbst gehört, darf man machen was man will, sei es eine Wärmedämmung anbringen oder Gegenstände dagegen lehnen. Das gilt für duct4402 ebenso wie für den Besitzer der anderen Doppelhaushälfte!
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