Hallo,
man nehme an, dass man in einem Objekt A zur Miete wohnt, an das ein weiteres Objekt B angrenzt, beide Objekte haben die gleiche Adresse (Hausnummer). Das angrenzende Objekt B befindet sich in anderweitigem Besitz, der Besitzer bewohnt das Objekt B auch, ist aber nicht der Vermieter der Mieter im anderen Objekt (A).
Nun ist es so, dass sich am Objekt B ein Kabelanschluss befindet, der einzige Anschlusspunkt. Dieser Punkt ist aussen am Haus. Es führen bereits Kabel vom Objekt B zum Objekt A, jedoch muss ein Techniker ins Objekt B (Keller und Dachboden) um eben dieses (vermutlich früher einmal genutzte Kabel) richtig anzuschließen.
Die Mieter von Objekt A haben vor ca. 3 Wochen einen Anschluss bei einem Anbieter bestellt und bereits die Bestätigung bekommen, es handelt sich um einen Telefon- und Internetanschluss - die Telekom schafft in dem Ort nur eine 2000er DSL, der Mieter von Objekt A möchte aber die 10.000er DSL vom Kabelanbieter in Anspruch nehmen, aus beruflichen Gründen. Überdies ist der Anschluss beim Kabelanbieter erheblich günstiger als der aktuell genutzte bei der Telekom.
Nun verweigert der Inhaber von Objekt B dem Techniker des Kabelanbieters den Zugang zu seinem Objekt. Gespräche und sachliche Diskussionsversuche bleiben erfolglos. Nun die Frage: Kann der Besitzer von Objekt B durch sein Verhalten schlicht einen bestellten Anschluss verhindern und der Mieter von Objekt A kann nichts machen ausser den Anschluss wieder abzubestellen? Oder gibt es soetwas wie eine "einstweilige Verfügung auf Zugang", da je der EINE Anschluss eben für ALLE gültig ist, sowohl für Objekt B als auch für Objekt A und dessen Mieter?
Vielen Dank im Voraus....
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-- Editiert Meteo am 22.05.2012 16:36
ZUSATZ:
Ich nutze den (bestellten) Anschluss auch gewerblich bzw. möchte diesen im Rahmen eines Nebengewerbes (Internetprogrammierung, usw.) nutzen. Soweit ich recherchieren konnte, wäre eine Rechtsgrundlage "Eingriff in den laufenden Geschäftsbetrieb", sehe ich das richtig?
-- Editiert Meteo am 22.05.2012 16:59
Nachbar verweigert Zugang zum Kabelanschluss...
Haben wir und der Kabelanbieter meinte: "Der muss uns ins Haus lassen". Aber kann B auch einfach so über das "Schicksal" von A und dessen Selbstständigkeit bestimmen in dem er einfach sagt: "Ich lasse hier keinen Techniker rein, mir doch egal ob Du einen Anschluss bestellt hast?"
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Können Sie Ihre kurzen, knappen Antworten auch sachlich fundiert begründen? Es ist also Fakt, dass der Besitzer sagen kann: "Ich lasse hier keinen rein" und somit den Zugang zum EINZIGEN Anschluss für 2 Mieter verbieten bzw. unterbinden kann? Okay, wenn das so ist: Dann ist das wohl so, Sie haben bestimmt viel Ahnung von Recht, sonst wären Sie ja nicht in diesem Forum.
Was ist mit dem Zusatz: "Eingriff in den laufenden Geschäftsbetrieb" durch untersagen einer technisch notwendigen Leitungsstärke für die Ausübung meines Gewerbes? Wenn Sie mir da rechtlich noch einen Hinweis geben könnten?
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B muss keinen Kabelanschluss für A durch sein Haus/über sein Grundstück dulden, solange es kein im Grundbuch eingetragenes Leitungsrecht gibt.
Mieter A müsste sich an seinen Vermieter wenden und einen eigenen Kabelanschluss beantragen.
Zugang muss B dem Kabelanbieter gewähren - aber nur für seinen eigenen Anschluss.
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Es liegt bereits ein Kabel von B nach A, dieses wurde früher für den Kabelanschluss der Vormieter genutzt. Es muss also KEIN neues Kabel gelegt werden sondern nur das vorhandene angeschlossen. Selbst das aktuell genutzte Telefonkabel der Telekom liegt vom Nachbarn bis zum Mieter von Objekt A, weil auch der Telekomanschluss beim Nachbarn sitzt (direkt neben dem Kabelanschluss).
Ändert das etwas am Sachverhalt? Ergo muss nun Mieter A seinem Vermieter auferlegen, für 1500 Euro einen eigenen Anschluss ans Haus legen zu lassen obwohl dieser Anschluss schon liegt an eben diesem Haus, dummer Weise nur an dem Gebäudeteil, der NICHT dem Vermieter gehört?
Puhhuuu....
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Hast du mit dem Kabelanbieter denn schon einen schriftlichen Vertrag? Dann ist es doch seine Sache, wie er seinen Teil des Vertrages, nämlich die Bereitstellung eines leistungsfähigen Internetzugangs für dich, erfüllt.
Außerdem will es mir nicht einleuchten, warum man für einen Anschluß an einem außerhalb des Hauses befindlichen Anschlußpunkt im Nachbarhaus ein Kabel vom Keller zum Dachboden benötigt. Soll der Techniker doch einfach ein neues Kabel vom Anschlußpunkt entlang der Hauswand bis zu eurem Haus führen, dann kann er in eurem Haus ein Loch in die Wand bohren und das Kabel innerhalb euren Hauses verlegen!
PS: einen "Eingriff in den laufenden Geschäftsbetrieb" durch den Nachbarn sehe ich nicht, was kann denn der Nachbar dafür, das der Kabelanbieter dir keinen Anschluß legen will, der nicht über sein Grundstück führt.
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-- Editiert joebeuel am 22.05.2012 21:52
Der Kabelanbieter (oder besser die Firma, die im Auftrag des Kabelanbieters Kabel anschließt) ist insgesamt sehr "komisch". Ich habe den "Verein" jetzt um genau das gebeten: "Legt doch ein zweites Kabel AUSSEN lang, da liegt doch schon ein Telefonkabel bis zu uns, dem müsst ihr mit Eurem Kabel einfach nur folgen!". Scheinbar bekommen die das aus irgendwelchen unerfindlichen Gründen nicht gebacken.
Aber diese Pauschalaussage: "Der Nachbar muss gar nix" kann ich so auch nicht verstehen. Was wäre denn, wenn es an dem Anschluss bei ihm eine technische Störung gäbe und bereits vorhandene Anschlüsse funktionieren nicht mehr? Kann er dann auch sagen: "Pech"? Immerhin hat er ja wohl irgendwann einmal Techniker in sein Haus gelassen, sonst würde die Anlage als solches ja überhaupt nicht existieren....
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Also, wenn Dein Vormieter den Anschluss genutzt hat, vielleicht gibt es dann irgend eine Vereinbarung zwischen Deinem Vormieter und dem Nachbarn?
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Vermutlich hat der Nachbar das durch sein Haus verlaufende Kabel bei der letzten Renovierung kaputt gemacht und hat jetzt Angst, das er dafür Schadensersatz zahlen muß, wenn der Techniker das merkt...
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Meine Güte, das ist doch pure Spekulation. Er ist Mieter, möchte einen erweiterten Anschluß. Das hat er mit seinem Vermieter zu klären. Weder mit dem Nachbarn, noch mit sonst irgend jemandem. Und einfach irgendwo was legen, durch die Hauswand bohren, das geht ja nun mal ganz und gar nicht.
Also Vermieter fragen, und dann sieht man weiter.
wirdwerden
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Also:
1) Unser Vermieter ist nur der Besitzer des Objketteiles in dem wir und eine Nachbarin leben.
2) Der angrenzende Teil gehört besagtem Nachbarn. Beide Gebäudeteile sind unter EINER Hausnummer geführt.
3) Der Hauptanschluss Telefon und Kabelfernsehen (bzw. in unserem Fall eben auch DSL 100.000 und Telefon) liegen AUSSEN am Gebäudeteil des besagten Nachbarn.
4) Von der Telefondose gehen schon 2 Kabel AUSSEN am Gebäude des Nachbarn SAUBER VERLEGT entlang bis zur Wohnung unserer Nachbarin und unserer Wohnung.
5) Genau an diesem Kabel entlang könnte der Kabelanbieter nun sein Kabel liegen, denn der Übergabepunkt dafür liegt EXAKT neben dem Telekomhauptanschluss.
6) Es ist kein "erweiterter" Anschluss. Wir haben zwar von der TELEKOM einen Anschluss, möchten aber zum Kabelanbieter, weil dieser eben DSL 100.000 bietet und nicht wie die Telekom nur DSL 2000.
Ergo muss ich jetzt warten, ob der "Kabelverein" in der Lage ist, einfach ein Kabel AUSSEN zu verlegen (genau dort, wo eben schon eines liegt, nur von der Telekom).
Ich hoffe, jetzt konnte ich das etwas aufklären? Das der Nachbar den Techniker NICHT ins Haus lässt: War zu erwarten. Auch unser Vermieter kann da NIX erreichen, der ist froh, wenn er die Bude hier mal verkauft hat (die steht zum Verkauf weil die Erben das Erbe ausgeschlagen haben, jetzt verwaltet das LAND NRW das Objekt). Der Nachbar ist der Schwiegersohn des ehemaligen Besitzers und er will eben das GANZE OBJEKT für "billig" schießen - aus diesem Grund verhält er sich und und unserer Nachbarin gegenüber so, dass wir möglichst entnervt aufgeben und ausziehen - denn dann wäre das Objekt (ohne Mieter) günstiger für ihn.
Er lässt auch den Garten DIREKT unter unseren Wohnungen vergammeln, damit das Objekt für Aussenstehende "gammelig" aussieht und die Lust am Kauf vergeht, alles von A bis Z Taktik die er selbst zu unserem Einzug zugegeben hat: "Ich krieg Euch hier schon raus!".
Das ist der Hintergrund vom dem "Gedöhnse".... alles sehr verzwackt...
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Ich hab das schon kapiert. Aber Eingriffe an der Außenseite des von Dir gemieteten Teils, die sind Sache des Eigentümers, auch wenn da schon was liegt. Nicht Deine Sache. Außerdem weiss ich nicht, wie der Vermieter Besitzer sein kann. Besitzer bist Du als Mieter. Wer ist denn nun der Eigentümer?
Die Hausnummer spielt insoweit überhaupt keine Rolle. Die wird von der Stadtverwaltung festgelegt, also eine öffentlich-rechtliche Angelegenheit.
wirdwerden
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1) Gegen das Verlegen AUSSEN am Haus hat der Herr Nachbar nix, warum auch immer.
2) WIR wohnen mit einer Nachbarin in einem Gebäudeteil. Dieser Teil gehört einem Nachlassverwalter der auch offiziell unser Vermieter ist.
3) Der angrenzende Teil um den es hier geht, gehört eben dem Nachbarn der auch in diesem Teil lebt.
Ich hab`s mal aufgezeichnet, damit es etwas klarer wird, ich hoffe das klappt hier mit dem Einfügen:
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Nochmals: es ist Angelegenheit Eures Vermieters. Und von sonst niemandem! Ihr dürft nicht aussen irgendwie was auch immer verlegen.
wirdwerden
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Das kann doch so schwer nicht sein:
An UNSEREM Teil dürfen wir ein Kabel verlegen lassen und wir haben auch die schriftliche Erlaubnis von UNSEREM Vermieter. Aber UNSER VERMIETER hat KEINEN EINFLUSS auf den BESITZER des NACHBAROBJEKTES an dem laut Nachbar zwar AUSSEN ein Kabel verlegt werden darf aber eben nicht IN seinem Objekt Anschlussarbeiten vorgenommen werden dürfen, weil er eben schlicht keinen Techniker REIN lässt.
Ist das denn so schwer zu verstehen?
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Dann ist doch alles klar. Es geht nicht.
wirdwerden
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Er soll ja keine fremden ins Haus lassen... aber ein GLEICHES Problem ergibt sich mit der Wasseruhr. Im Haus des Nachbarn befindet sich die EINZIGE Wasseruhr an dem der Nachbar hängt, 2 Wohnungen die er in SEINEM Objekt vermietet, dann noch ein Drogeriemarkt, wir und unsere Nachbarin. In NRW gibt es keine Vorschrift zu getrennten Uhren und UNSER Vermieter investiert nicht in "Einzeluhren". Nun wollten wir wenigstens mal die HAUPTUHR ablesen um selbst auch einen Vergleich zu haben. Fazit: Der Nachbar lässt uns NICHT an diese Uhr.
Ist das auch Rechtens und wir müssen dumm zuschauen wie uns anteilig "irgendwelche" Abrechnungen geschickt werden?
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Wenn nix im Grundbuch steht (Leitungsrechte...)dann darf dein Vermieter, falls er gewillt ist einen seperaten Anschluß in Auftrag geben, was natürlich mit Kosten verbunden sein könnte. Nun aber... da bereits ein Anschluß vorhanden ist wird sich dein Vermieter deinem Wunschdenken keine Beachtung schenken. Warum auch? Dsl Anschluß ist vorhanden... wenn du einen super Anschluß benötigst, dann rate ich einfach ein Wohnung anzumieten die solch Anschluß zur Vefügung stellt.
nochmals ganz kurz... der Vermieter ist zuständig nicht der Nachbar an dem vor Jahren mal ein Anschluß angeschraubt wurden ist.
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DSL 2000 ist glaube ich heute nicht mehr das Maß der Dinge, oder? Ich möchte keinen "Superanschluss" haben. Laut POST (Hauptinhaber des Anschlusses) GEHÖRT der Anschluss der Post und somit ALLEN Bewohnern des GESAMTEN Objektes - nur EIN DÖDEL verweigert den Zugang zum GEMEINSCHAFTSEIGENTUM.
Lassen wir`s gut sein, hier schwirren mehr Vermieter als Mieter herum... der Standartspruch "Zieh doch aus" darf hier ja nicht fehlen...
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Wenn die Installation an der Außenwand dem Nachbarn gar nicht gehört, dann muss er sie wohl herausrücken. Sprich fachgerecht deinstallieren und übergeben. Du kannst ihn ja mal dazu auffordern (bzw. der Besitzer der Installation).
Müssen die Techniker denn IN seine Wohnung, oder müssen sie dafür sein Grundstück betreten?
Das mit der Wasseruhr erscheint mir auch nicht ganz koscher. Wie kann eine gemeinsame Wasseruhr im Miet- oder Wohneigentum eines Dritten angebracht werden? Da würde ich auch mal erwägen, eine Herausgabe zu fordern.
Du sprachst von "Gemeinschaftseigentum", gibt es denn eine "Gemeinschaft" im eigentlichen Sinne des Wortes? Also eine die auch Beschlüsse fassen kann etc?
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Der Eigentümer sei berechtigt, fremde Bauten und Gegenstände von seinem Grundstück zu entfernen; einen damit verbundenen Eingriff in seine Sache muss der Störer (Nachbar) dulden.
Such mal unter:
V zr 141/10
Kurz und schmerzlos: Sei froh, dass dein Nachbar bis jetzt noch nicht die Wasserleitung entfernt hat.
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Fremde Bauten? Na okay, dann soll er die Wasserleitung einfach mal entfernen, ich werde ihm die Grundlage dazu mal übermitteln - er wird sich freuen und wir samt Nachbarin und Drogeriemarkt auch. Kein Klo mehr, kein Duschen, kein nix. Das hätte dann den zweiten Zeitungsbericht zur Folge den es über ihn angesichts seines Handelns gibt. Vielleicht ist er aber auch nur so stinkig, weil das Baumt ihm die Werkstatt unter unserer Wohnung (eigentlich ausgewiesene Garagen für unsere Wohnungen) wegen illegaler Nutzung bzw. Nutzung ohne baurechtliche Genehmigung dicht gemacht hat und er mit seinen Maschinen umziehen musste
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Neue Information:
Der Kabelanbieter hat eine einstweilige Verfügung erwirkt. Denn: Er kann zwar mir aus emotionalen Gründen den Anschluss untersagen, nicht aber dem Kabelanbieter als Inhaber des Anschlusses Wartungsarbeiten unterbinden.
Vielen Dank für Eure Hilfe, hat sich somit erledigt.
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Soll er. Ich sehe das anders: Wenn in meinem Gebäude ein Anschluss liegt, der einer im Haus lebenden Gemeinschaft zur Verfügung gestellt wird und wenn der Inhaber des Anschlusses eine Kabelfirma ist, dann muss ich damit leben das ich Zugang zu dem Anschlus gewähre. Das Objekt an dem der Anschluss liegt mag zwar dem Nachbarn gehören, nicht aber der Anschluss selbst und das "göttliche" Recht, über den Anschluss vollumfänglich und alleine zu bestimmen.
Wenn er klagen will: Gerne. Das ist sein Hobby, da blüht er auf, da haben wir Ihm einen Sinn in seinem Leben gegeben.
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Und jetzt?
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