Nachbar wegen Verdacht häuslicher Gewalt bei Polizei gemeldet, Polizei nannte Namen des Melders

4. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
go573500-88
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 1x hilfreich)
Nachbar wegen Verdacht häuslicher Gewalt bei Polizei gemeldet, Polizei nannte Namen des Melders

Hallo,

nehmen wir mal an, das ein Nachbar (Melder) wegen Verdacht bei häuslicher Gewalt seinen Nachbarn (Gemeldeten) bei der Polizei meldet, weil vermutlich wieder Gewalt an dessen Frau stattfindet, die Polizei kommt zu den möglichen Nachbarn der Verdachtsweise seiner Frau wieder Gewalt antut.

Ein Polizist ging, da es hellhörig war, in der Wohnung rein, ein anderer Polizist der sich im Treppenhaus befand, wollte unbedingt wissen, wer der Anrufer (Melder) war. Es war morgens, etwa um etwa 1 Uhr. Der Polizist im Treppenhaus wiederholte den Nachnamen, wie auch die Etage des Melders. Das Problem ist, dass es insgesamt 4 Parteien gibt, der Melder wie auch der Gemeldete wohnen nebenan nur wenige Meter entfernt.

Der Gemeldete wurde wieder mal der Wohnung verwiesen, das Problem ist, dass seine Frau nichts unternimmt, und ihn immer und immer wieder zurück in die Wohnung lässt. Beide sind Alkoholiker, über 50 Jahre und er wird gegenüber ihr oft gewalttätig, zum Beispiel soll er ihr auf dem Kopf wie auch Rücken geschlagen haben.

Ein Bekannter wollte der Frau ebenfalls helfen, aber sie lässt sich nicht helfen und die ganze Geschichte geht über 10 Jahre.

Der Gemeldete Nachbar erfuhr den Namen des Melders durch die Polizei, entweder durch das Mithören im Treppenhaus, da es um diese Uhrzeit schön schallte (wie zuvor erwähnt, war es etwa etwa 1 Uhr morgens) und auch der ein oder andere Nachbar hätte ebenfalls was mitbekommen können oder ihm wurde direkt mitgeteilt, wer der Melder war.

Einen Tag später war der Gemeldete im Treppenhaus, obwohl der einen Verweis hatte und passte den Melder ab und machte ihn runter, was es soll, die Polizei zu rufen und alle Mieter im Haus seien seiner Meinung nach eine Familie, die man niemals verrät, egal bei was, der Melder wurde als Verräter abgestempelt, obwohl der Melder jetzt auch nicht bei jeder Kleinigkeit die Polizei anruft, nur bei der bereits bekannten Gewalt an der Frau.

Der Melder ging aber davon aus, dass wiedermal häusliche Gewalt stattfindet und nicht irgendeine Party. Immerhin riefen auch andere Nachbarn die Polizei öfter an, wie Ende letzten Jahres, wo er wiedermal gewalttätig war...

Der Gemeldete drohte dem Melder, dass er dafür sorgen will, das der Melder aus der Wohnung fliegt, da der Melder, es ist schon Jahre her, angeblich in der Nacht gebohrt haben soll, was gar nicht stimmt. Abgesehen wüsste man nun auch nicht, ob der Gemeldete sich auch noch Geschichten einfallen lassen will, damit der Melder aus seiner Wohnung fliegt. Der Melder wohnt abgesehen davon viele Jahre länger im Haus, als der Gemeldete.

Der Melder rief bei der Polizei an und beschwerte sich, dass dort sein Name genannt wurde, wobei bisher über die Jahre andere Mieter ebenfalls die Polizei anriefen und keine Namen genannt wurden.

Dem Melder wurde in etwa mitgeteilt, dass es mal passieren kann, dass ein Name mal gesagt wird, aber dass der Melder vom Gemeldeten nun bedroht wird, und der Melder sich nun umsehen muss, dass ihm vielleicht nicht auch noch was passiert, interessierte die Polizei nicht, es wurde nur gesagt, man möge im Falle eines Falles die 110 anrufen.

Es wäre auch kein Wunder, wenn niemand zum Beispiel bei häusliche Gewalt jemanden bei der Polizei bekannt gibt, denn wenn man als Melder gar keinen "Datenschutz" erwarten darf, dann wird man quasi vom Melder ein Opfer, was ja nicht Sinn und Zweck sein sollte.

Der Gemeldete ist schon lange polizeilich bekannt, aber es hieß immer, wenn die Frau nichts unternimmt, wird auch nichts gemacht...

Der Melder überlegt sich, wenn sich der Gemeldete wieder in der gemeinsamen Wohnung befinden soll, ob dieser überhaupt noch die Polizei bei Verdacht auf häusliche Gewalt anrufen sollte, da der Gemeldete sowieso nun der festen Meinung ist, dass der Melder immer die Polizei gerufen hat, was gar nicht stimmt, da im Nachbarhaus ebenfalls 4 Parteien wohnen, und diese ebenfalls die Sache mitbekommen können, wie auch in der Umgebung.

Der Melder hat wie schon erwähnt, seit Nennung seiner Daten an den Gemeldeten Angst bzw. ihm ist nun unwohl, weil der Gemeldete gewalttätig werden kann, zumindest wäre es ihm zuzutrauen, wenn dieser schon seine Frau schlägt und so tut, als wäre er das Opfer und die Frau die Täterin...

Seine Aussage gegenüber der Polizei war immer, da mal es selber von der Lautstärke gut in der eigenen Wohnung mitbekam, dass seine Frau immer Schuld sei, daraufhin soll der Polizist gesagt haben, dass Gewalt keine Lösung sei. Der Alkoholgehalt wurde auch gemessen, dieser war über 3 Promille...

Scheinbar ist es dem Hauseigentümer wie auch der Hausverwaltung total egal, ob jahrelang Gewalt oder was auch immer, passiert und/oder andere Nachbarn psychisch davon gestört werden, da es sehr laut wird. Man hört wie gebrüllt wird, wie auch Sachen durch die Gegend fliegen...

Kann man irgendwie gegen die Namensnennung die vom Polizisten kam, etwas unternehmen?

Immerhin sollte man davon ausgehen, dass der Urheber der Meldung zwar der Polizei bekannt ist, aber nicht sofort dem Beschuldigten (Gemeldeten).

Vielen Dank.


-- Editiert von User am 4. Februar 2023 07:16

Signatur:

Gruß
go573500-88

Ärgert der Nachbar?

Ärgert der Nachbar?

Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Es ist in so Fällen immer schwer, einen Rat zu geben, der wirklich weiter hilft. Jedenfalls sehe ich keinen Ansatzpunkt, gegen die Polizei vorzugehen. Einmal ist der Name des Anrufers eh Gegenstand der Akte, zum anderen gehen Einsätze wie diese in der Regel wie folgt ab: Polizei erklärt, man sei wegen Verdachts der häuslichen Gewalt und eben Lärm gerufen worden. Der Täter erklärt, nö, da sei nichts gewesen, wer denn auf diese Schnapsidee gekommen sei. Die übliche Antwort der Polizei: ein Nachbar oder Nachbaren seien ja nicht taub, die hätten das gehört und eben die 110 gewählt. Da muss kein Name genannt worden sein. Und auch an dem Abend können ja mehrere die Polizei alarmiert haben.

Sie Situation ist schwierig bis unlösbar. Mietrechtlich wird da wenig zu machen sein, und wenn ja, sehr arbeitsintensiv und zeitaufwendig. Zumindest so lange, wie der Mietzins regelmäßig bezahlt wird. Ob da mietrechtlich noch zusätzliche Ansatzpunkte für eine Beendigung des Mietverhältnisses vorliegen, das können wir hier nicht abschätzen. Jedenfalls würde ich Protokoll führen, dieses Protokoll auch regelmäßig dem Vermieter und der Verwaltung zukommen lassen. Vielleicht langt es ja dann irgendwann in der Kombi "Verwahrlosung der Wohnung, Störung des Friedens im Haus, Mietrückstände" für eine Kündigung.

Heute nennt man das, was da abläuft eine "toxische Beziehung." Früher sagte man dazu "Pack schlägt sich, Pack verträgt sich." Das ist das Problem. Man kann niemanden zwingen, sich nicht misshandeln zu lassen, Konsequenzen zu ziehen. Also, wird die Polizei wieder und wieder anrücken.

Klar, unbefriedigend. Vielleicht fällt hier jemand anderes noch was ein.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von go573500-88):
Kann man irgendwie gegen die Namensnennung die vom Polizisten kam, etwas unternehmen?

Nö.

Wir sind in einem Rechtsstaat, da hat der Beschuldigte selbstverständlich Anspruch darauf zu erfahren wer ihn angezeigt hat.



Zitat (von wirdwerden):
Vielleicht fällt hier jemand anderes noch was ein.

Selbst wenn man mietrechtlich vorginge, es löst das Grundproblem nicht. Die beiden ziehen woanders hin, wo das Spiel dann weitergeht.



Zitat (von go573500-88):
Ein Bekannter wollte der Frau ebenfalls helfen, aber sie lässt sich nicht helfen und die ganze Geschichte geht über 10 Jahre.

Nun, dann sollte man das einfach akzeptieren und sich in diesen Fall nicht mehr einmischen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

was soll der lange Text zu einer einfachen Frage?
Der Beschuldigte hat ein Recht darauf zu erfahren, wer ihn angeschwärzt hat, besonders wenn es unberechtigt war (das schreibst du ja auch selber).
Wenn du das nicht willst, dann darfst du die Polizei nicht rufen, oder nur anonym (was aber nicht so einfach ist wie manche denken).

Zitat:
Scheinbar ist es dem Hauseigentümer wie auch der Hausverwaltung total egal, ob jahrelang Gewalt oder was auch immer, passiert
Was soll der Vermieter denn tun?

Zitat:
und/oder andere Nachbarn psychisch davon gestört werden,
Achso, um die Ruhestörung geht es dir. Hast du denn Anzeige erstattet?
Eine psychische Störung ist auch ziemlich schwierig zu beweisen, warum bleibst du nicht einfach bei Ruhestörung? Und meldest diese auch an deinen Vermieter, vielleicht löst sich das Problem dann ja bald in Luft auf.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Wenn du das nicht willst, dann darfst du die Polizei nicht rufen, oder nur anonym (was aber nicht so einfach ist wie manche denken).
So einfach wie manche denken werden ist es tatsächlich nicht.
Aber auch nicht unmöglich, denn vereinzelt gibt es durchaus noch öffentliche Telefonzellen ...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von AR377):
denn vereinzelt gibt es durchaus noch öffentliche Telefonzellen ...

Ja, sind halt nur recht nutzlos so ganz ohne Funktion ...

Bis Februar 2023: Telekom legt letzte 12.000 Telefonzellen still
https://www.stern.de/panorama/ende-der-telefonzelle--telekom-kuendigt-ihr-aus-in-deutschland-an-32858446.html


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(920 Beiträge, 160x hilfreich)

Zitat (von go573500-88):
Kann man irgendwie gegen die Namensnennung die vom Polizisten kam, etwas unternehmen?

Immerhin sollte man davon ausgehen, dass der Urheber der Meldung zwar der Polizei bekannt ist, aber nicht sofort dem Beschuldigten (Gemeldeten).


Das ist ja auch im Normalfall so. Man könnte sich natürlich beschweren, dass beim nächsten Mal da bitte besser darauf geachtet wird. Aber davon würde ich eigentlich sowieso ausgehen.

Nachtrag:
Oha, ich hab mir gerade nochmal den Eingangsbeitrag komplett durchgelesen und genau das hatten Sie ja bereits schon getan :) . Dann haben Sie Ihre Frage im Grunde ja schon selbst beantwortet - mehr als die Beschwerde können Sie nicht tun.

Die Polizei kann in Nachbarstreitigkeiten auch nur bis zu einem gewissen Grad schlichten, neben manchen Menschen möchte man auch einfach nicht wohnen. Eventuell sollte man bei solchen Mitmietern einen Umzug in Betracht ziehen, falls dies möglich ist.





-- Editiert von User am 5. Februar 2023 11:04

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Man könnte sich natürlich beschweren, dass beim nächsten Mal da bitte besser darauf geachtet wird.

Da gibt es nichts zu achten.
Man hat als Beschuldiger ein Recht die Identität des Anzeigenden zu erfahren - von wenigen Ausnahmen mal abgesehen.
Und es kann durchaus bereits vor Ort von Belang sein, die Identität des Anzeigenden zu offenbaren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4609 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von go573500-88):
Kann man irgendwie gegen die Namensnennung die vom Polizisten kam, etwas unternehmen?


Nein, was auch und was würde das ändern? Spätestens bei Akteneinsicht durch den Anwalt des Angezeigten würde dein Name bekannt sein.

Zitat (von go573500-88):
Immerhin sollte man davon ausgehen, dass der Urheber der Meldung zwar der Polizei bekannt ist, aber nicht sofort dem Beschuldigten (Gemeldeten).


Der Angezeigte hat auch Rechte (manchmal schwer nachvollziehbar), aber so ist es und das Recht zu wissen wer einen angezeigt hat gehört doch dazu.

Ich würde es anders machen, einfach mal ein Lärmprotokoll führen, die Polizeieinsätze mit aufführen und dann den VM auffordern hier dafür zu sorgen, dass die Nachtruhe eingehalten wird, evtl. kannst du über diese Schiene mehr erreichen als über die überarbeitete Poizei, für die dein Anliegen wahrscheinlich keines ist.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
go573500-88
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die vielen Antworten.

Dann wird in Zukunft die Polizei nicht mehr vom "Melder informiert und wenn die Frau irgendwann vielleicht dann tot sein sollte oder zumindest schwere Verletzungen hat, ist es Pech... Es soll aber nicht heißen, dass alle Nachbarn die es mitbekommen haben, sich nie bei der Polizei es gemeldet hätten. Es sind im Prinzip noch zwei weitere "Zeugen" namentlich und persönlich bekannt, was die Gewalt betrifft.

Nun ja, ein Protokoll führen?
Den Hauseigentümer/der Verwaltung geht es eh am A vorbei...

Es ist aber nur doof, wenn der Mieter so tut, als gehöre ihm das Haus, was aber nicht der Fall ist und sich über sinnfreie Sachen aufregt, was andere gar nicht tun...

Signatur:

Gruß
go573500-88

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat (von go573500-88):
Nun ja, ein Protokoll führen?
Den Hauseigentümer/der Verwaltung geht es eh am A vorbei...

Wenn Sie der Meinung sind, dass ein Protokoll nutzlos ist, dann bleiben nur noch zwei Optionen
- mit der Situation leben wie sie ist
- umziehen

Zitat:
Dann wird in Zukunft die Polizei nicht mehr vom "Melder informiert und wenn die Frau irgendwann vielleicht dann tot sein sollte oder zumindest schwere Verletzungen hat, ist es Pech...

Ja - so ist es. Die Frau will sich offenbar nicht helfen lassen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von go573500-88):
Den Hauseigentümer/der Verwaltung geht es eh am A vorbei...

Das sind eh die falschen Ansprechpartner, relevant wäre nur der Vermieter bzw. dessen Bevollmächtigter.
Und das "am A vorbei" könnte sich ändern, wenn die Miete von den Betroffenen Parteien gemindert wird...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Seien wir doch mal realistisch. Ein Kündigungsverfahren, vom Vermieter angestoßen, ist doch wesentlich teurer, als die paar Cents, die man die Miete mindern kann. Und dann noch das Prozessrisiko, das bringt doch nichts.

Für mich wäre die Konsequenz, in Zukunft eben nichts mehr zu tun. Solln sich die Nachbarn doch prügeln, ist deren Problem. Es gibt so Fälle, da gibt es keine andere Lösung. Wenn die Frau ihn noch während der Sperrfrist wieder in die Wohnung lässt, also die Schutzzeit nicht nutzt, um ihre Sachen zu regeln, dann kann ihr niemand helfen. Angesichts der Tatsache, dass in Deutschland an jedem dritten Tag eine Frau durch häusliche Gewalt zu Tode kommt, ist ja im Lauf der Jahre ein wirklich gutes Hilfs-Netzwerk entstanden. Nur, man muss Hilfe annehmen. Niemand, wirklich niemand muss mehr Engagement haben als der Betroffene selbst. Und das erst recht nicht, wenn man sich dadurch auch noch selbst in Gefahr bringt.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von go573500-88):
Ein Bekannter wollte der Frau ebenfalls helfen, aber sie lässt sich nicht helfen und die ganze Geschichte geht über 10 Jahre.

Dann sollte man die entsprechenden Hilfe-Versuche auch irgendwann aufgeben...

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
go573500-88
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich hoffe ja nicht, dass im schlimmsten Falle eines Falles nicht später von der Exekutive behauptet wird, dass man die Hilfe unterlassen hätte, denn es ist wie erwähnt polizei bekannt, der eine Polizist hatte es eh auf dem Schirm gehabt, wo der Melder auf dem Revier war...

Das doofe daran ist, wenn die Fetzen fliegen, ist es egal ob andere dadurch gestört werden und macht man mal außerhalb der gesetzlichen Ruhezeiten was, wird später behauptet, man habe innerhalb der Ruhezeiten Lärm gemacht, was nicht stimmt...

Die Miete kann nicht gemindert werden, da das "Jobcenter" diese direkt der Hausverwaltung (Vermieterfunktion) überweist...

Ein Auszug ist seitens des Melder auch nicht ohne weiteres möglich, sonst wäre dieser bereits aus dieser "Irrenanstalt" ausgezogen.

Der Gemeldete hält sich nicht so wirklich an die Sperrzeiten und sofern die Exekutive davon erfährt, dass er innerhalb wieder sich in der Wohnung aufhält, wird er vermutlich auch nur von dort "rausgeschmissen", mehr aber auch nicht.

Die Vermieterfunktion hat soweit bekannt ist, die Hausverwaltung (Immobilienfirma)...

Der Melder selber will niemanden was böses nur geht die ganze Sache seit Jahren so und der Melder hat selber schon genug eigene Probleme und die Sache vom Nachbarn geht halt an die Substanz...

OT
Unterhalb des Melders ist ebenfalls ein "älteres" Paar, scheinbar hängt der Haussegen auch nicht ganz gerade und soweit bekannt ist, ist auch Alkohol im Spiel...

Signatur:

Gruß
go573500-88

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von go573500-88):
Die Miete kann nicht gemindert werden, da das "Jobcenter" diese direkt der Hausverwaltung (Vermieterfunktion) überweist...

Selbstverständlich ginge das...

Aber so wie sich das liest, würde das nichts gross ändern, da es wohl nicht nur eine Baustelle dieser Art gibt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Nochmals, niemand weiß, ob tatsächlich ein Name genannt wurde. Es langt ja auch, wenn die Polizei erklärt hat, ein Nachbar habe den Krach gemeldet. Denn irgend jemand muss es ja getan haben. Also da kann man wirklich niemandem ein Fehlverhalten vorwerfen.

Offensichtlich handelt es sich um ein sehr hellhöriges Haus. Wenn dem so ist, wird man akustische Belästigungen rund um die Uhr, soweit es sich um Alltagsgeräusche des täglichen Lebens handelt, akzeptieren müssen. Und dazu gehört auch ein Streit. Und in keinem Haus, in welchen mehrere Parteien leben, wird man Belästigungen dieser Art ausschließen können. Jedenfalls hat der Fragesteller keinerlei Garantenstellung gegenüber der Ehefrau, die sich offensichtlich gerne streitet, sei es inkl. oder exkl. körperlicher Gewalt. Sie setzt sich dem bewusst und gewollt aus. Das ist ihre private Entscheidung. Also, keine Polizei mehr rufen, nutzt ja eh nichts.

Ganz ehrlich, ich habe meine Zweifel, dass der Vermieter dieses Verhalten überhaupt abstellen kann, weder juristisch noch tatsächlich. Und ehe man zig Tausende in einen risikobeladenen Rechtsstreit pumpt, nimmt man doch gerne ein paar € Mietminderung in Kauf. Und, auch Vermieter sind nun mal keine Zauberfeen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
go573500-88
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 1x hilfreich)

Der Name und die Etage des Melders war zweifellos klar und deutlich vom Polizisten der sich im Treppenhausbegabd, zu hören und wie erwähnt gibt es nur 4 Wohnungen im Haus...

Meistens war es so gewesen, dass deren Auseinandersetzungen ebenfalls in der Nachtruhe stattfand... Im Fall ging es eher um die Gewalt an der Frau...

Dass der ein oder andere Nachbar früh morgens auf einem Sonntag oder Feiertag den Hammer oder was auch immer schwingt, ist auch nichts mehr neues...

Es geht nicht um den Alltagslärm, falls jemand es vergessen hatte...

Signatur:

Gruß
go573500-88

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(920 Beiträge, 160x hilfreich)

Die Nennung des Namens kann ja nun auch nicht mehr rückgängig gemacht werden, somit bringt es Ihnen eigentlich wenig, sich ewig damit zu beschäftigen.

Die Polizei kann man natürlich auch weiterhin bei einer Ruhestörung rufen, aber zumindest eine Anzeige scheint die besagte Frau keine stellen zu wollen, daran können Sie nichts ändern.

Auch der Vermieter bzw. die Hausverwaltung wären Ansprechpartner bei Lärm, ist natürlich ungünstig, dass es in Ihrem Haus anscheinend mehrere "Problemmieter" gibt.


0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
go573500-88
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Die Nennung des Namens kann ja nun auch nicht mehr rückgängig gemacht werden, somit bringt es Ihnen eigentlich wenig, sich ewig damit zu beschäftigen.
So sieht es aus...
Zitat:
Die Polizei kann man natürlich auch weiterhin bei einer Ruhestörung rufen,

Könnte, aber würde man dies tun, so würde es sowieso auf dem "Melder" zurückfallen..
Zitat:
aber zumindest eine Anzeige scheint die besagte Frau keine stellen zu wollen, daran können Sie nichts ändern.

Will, kann oder möchte sie nicht, vermutlich weil sie so keinen hat, der zum polnisch spricht, und sie kann nur gebrochen bis kaum deutsch. Er hingegen kann es soweit gut. Vermutlich ist sie unter anderem eingeschüchtert, was auch der gemeinsame Freund heraus fand und wie erwähnt, möchte sie jemanden haben, der ihre Sprache spricht, auch wenn die anderen Nachbarn ebenfalls ihrer Sprache mächtig sind, aber vermutlich gibt es sonst auch keinen Kontakt...
Zitat:
Auch der Vermieter bzw. die Hausverwaltung wären Ansprechpartner bei Lärm, ist natürlich ungünstig, dass es in Ihrem Haus anscheinend mehrere "Problemmieter" gibt.

Interessiert die wohl wenig... Hauptsache das Geld fließt... Würde man trotzdem melden, würde man ebenfalls verpetzt bzw. würde höchstwahrscheinlich wieder auf dem "Melder" zurückfallen und noch mehr als Verräter dargestellt werden...

Dem Melder selber wäre es ja egal, aber niemand soll später behaupten, dass man weggeschaut hätte...

Signatur:

Gruß
go573500-88

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.058 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen