Hallo.
Auf der Grenze steht seit ewiger Zeit ein Haus / Hauswand, sehr hoch. Dies ist die rechte Seite von unserem Garten. (auf dieser Seite haben wir unseren Zaun gezogen - linke Seite wieder ein anderer Nachbar und dessen Zaun). Da jedoch dort rechts schon immer ein Haus stand, hatten wir dort kein Zaun gezogen.
Der Nachbar will jetzt das Haus völlig wegnehmen. :-( (Er will auf seinem Grundstück ein neues Haus bauen. Ich weiß nicht, wo er dies hinbauen will.) Land Brandenburg. Wir haben, glaube ich (müsste ich nachrechnen) 9 Nachbarn!
3 Fragen:
1) Darf er einfach so die Hauswand (das Haus) wegnehmen, ohne mit uns das weitere Vorgehen (Grenzbebauung / Zaun...) zu besprechen? Wir haben direkt neben/ nach seinem Grundstück auf dem Grenzgebiet zum nächst anschließenden Nachbarn eine recht hohe dichte Holzwand (Zaun) aufgestellt (über 2 m hoch) für Sicht und Laubschutz zum nächstanliegendem Nachbarn.
Diese haben wir für die Stabilität dieser hohen Holzwand an der Hauswand-Ecke angeschraubt.
Wenn er nun die Hauswand wegnimmt, wird unsere Holzwand instabil. Das heißt, wir müssten dann wenigstens direkt auf die Grenze einen Pfosten setzen zur Stabilisierung.
2) Wer muß an der Stelle wo das Haus / Hauswand stand einen neuen Zaun ziehen und bezahlen?
3) Können wir fordern, dass (wenigstens für weitere 3 meter) ein entsprechend hohe dichte Wand/ Zaun/ wie unsere hohe Holzwand neu weiteraufgebaut (verlängert) wird. Ob nun von denen oder von uns.. (der Rest dann niedriger). Er kann doch wohl nicht fordern, dass wir unseren Zaun ändern?
.
Vielen Dank für jede Hilfe.
Elisa
Nachbar will Haus von Grenze wegnehmen
31. März 2022
Thema abonnieren
Frage vom 31. März 2022 | 12:22
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbar will Haus von Grenze wegnehmen
#1
Antwort vom 31. März 2022 | 13:04
Von
Status: Unparteiischer (9995 Beiträge, 2093x hilfreich)
Zitat:1) Darf er einfach so die Hauswand (das Haus) wegnehmen, ohne mit uns das weitere Vorgehen (Grenzbebauung / Zaun...) zu besprechen?
Jein. Er kann Abreissen und auch dort wo jetzt die Mauern stehen wieder draufbauen. Sollte er näher an die Grenze wollen, muss er dies aber absprechen
Zitat:Wenn er nun die Hauswand wegnimmt, wird unsere Holzwand instabil. Das heißt, wir müssten dann wenigstens direkt auf die Grenze einen Pfosten setzen zur Stabilisierung.
Ich hoffe mal, dass der Nachbar das Anschrauben erlaubt hat. Im übrigen: Eure Wand, Euer Problem diese zu sichern.
Zitat:2) Wer muß an der Stelle wo das Haus / Hauswand stand einen neuen Zaun ziehen und bezahlen?
Der, der den Zaun dort haben will, oder man spricht sich ab. Gibt mehrere Optionen
Zitat:Er kann doch wohl nicht fordern, dass wir unseren Zaun ändern?
Wo tut er das denn?
#2
Antwort vom 31. März 2022 | 14:11
Von
Status: Unbeschreiblich (130709 Beiträge, 41571x hilfreich)
Zitat :Sollte er näher an die Grenze wollen,
Wie sollte er das denn bewerkstelligen???
Zitat :1) Darf er einfach so die Hauswand (das Haus) wegnehmen, ohne mit uns das weitere Vorgehen (Grenzbebauung / Zaun...) zu besprechen?
Es ist sein Haus und seine Wand, damit kann er machen was er will, falls es keine anderweitigen Vereinbarungen diesbezüglich gibt
Zitat :Diese haben wir für die Stabilität dieser hohen Holzwand an der Hauswand-Ecke angeschraubt.
Ohne Genehmigung des Nachbarn wäre das eine Sache, die dieser zivil- wie strafrechtlich verfolgen könnte.
Zitat :Wenn er nun die Hauswand wegnimmt, wird unsere Holzwand instabil.
Eure Holzwand, euer Problem.
Zitat :Das heißt, wir müssten dann wenigstens direkt auf die Grenze einen Pfosten setzen zur Stabilisierung.
Nö, strenggenommen müsstet ihr den Pfosten auf euer Grundstück setzen.
Zitat :2) Wer muß an der Stelle wo das Haus / Hauswand stand einen neuen Zaun ziehen und bezahlen?
Da kommt es darauf an, welche Vorschriften für die beiden speziellen Grundstück gelten.
Als erstes müsste man also mal schauen, was die Gesetze, Verordnungen und vertraglichen Vereinbarungen besagen, die für das betreffende Grundstück und die Nachbargrundstücke gelten.
Also erst mal Akten wälzen, mal in den Kaufvertrag schauen, Grundbuch, Baulastenverzeichnis, Bebauungsplan, örtliche Bausatzungen, Landesbauordnung, Nachbarschaftsrecht, …
Und Regelungen zu Natur- und Wasserschutzgebieten können auch noch relevant sein.
Zitat :3) Können wir fordern, dass (wenigstens für weitere 3 meter) ein entsprechend hohe dichte Wand/ Zaun/ wie unsere hohe Holzwand neu weiteraufgebaut (verlängert) wird.
Zitat :Er kann doch wohl nicht fordern, dass wir unseren Zaun ändern?
Klar. Fordern kann man, denn fordern kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Forderung zu erfüllen.
Falls dann keine Rechtsgrundlage für das fordern erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Nachbarschaftsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 31. März 2022 | 14:17
Von
Status: Unbeschreiblich (40953 Beiträge, 6613x hilfreich)
Das ist auch in BRB egal. Es geht um 2 Nachbarn und 1 Stück Zaun dort, wo das ewige Haus weg soll. Richtig?Zitat :Land Brandenburg. Wir haben, glaube ich (müsste ich nachrechnen) 9 Nachbarn!
https://bravors.brandenburg.de/de/gesetze-212898#11
Ich vermute, ab § 13
zu 1) Evtl. hat er das *Absprechen/Anzeigen* schon gemacht, oder woher weißt du, was er vorhat? Vielleicht musst du deine Schrauben aus seiner Hauswandecke entfernen und selbst einen Stabilisierungspfosten setzen. Ja, das könntest du tun. Das muss nicht abgesprochen/vereinbart werden. Das sollte gemacht werden, bevor der Abrissbagger kommt und eure Schrauben samt Zaun ....
zu 2) Vermutlich ist das zunächst allein deine Sache, wenn der Nachbar sich nicht beteiligen will. Du weisst es noch nicht.
zu 3) Fordern kannst du das. Vielleicht einigt ihr euch friedlich/einvernehmlich. Er fordert sicher nichts, was den vorhandenen Zaun betrifft.
#4
Antwort vom 1. April 2022 | 12:11
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich bedanke mich ganz doll für Eure Antworten. Danke.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
306.409
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
10 Antworten
-
16 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
Top Nachbarschaftsrecht Themen
-
14 Antworten
-
14 Antworten
-
39 Antworten