Nachbar zerstört Mieteigentum und Bedroht Mieter

4. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
Seelenfrieden
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbar zerstört Mieteigentum und Bedroht Mieter

Hallo zusammen.

Wie die meisten hier haben auch wir (mehrere andere Mieter und ich ) ein Problem mit einem Nachbarn. Nennen wir ihn der einfachheithalber "Heinz".

Heinz ist vor ca. 6 Jahren in das Reihenhaus eingezogen, 2stöckig, insgesamt 16 Parteien. Das Haus gehört einem großem Mieterverbund, der diese Zentral verwaltet.

Zu den Eingängen muss man hinter das Haus gehen, welche durch einen schmalen gehweg, der NICHT! mit einem Mopped ö.Ä befahren werden darf (laut ausgewiesenem Schild) und einer breiten Zufahrt, die für solche Zwecke geschaffen ist.
Da sich mehrere Mieter eigenständig um das bepflanzen der Grünanlagen kümmern (auf eigene Kosten und freiwillig) um diese schön zu halten, ist das Verhalten von Heinz umso ärgerlicher.
Denn Heinz benutzt aus Prinzip den schmalen Weg um mit seinem Mopped mit Anhänger durchzufahren. Da ihn dabei die bepflanzten Grünanlagen stören, wird bei Regenwetter gerne mal in großen Mengen Salz ins Beet gekippt oder auch mal Essig auf Pflanzen gegossen. Angesprochen darauf wird von ihm immer abgestritten, das er es war. Obwohl er schon mehrmals dabei gesehen wurde.
Der Streit eskaliert inzwischen so heftig, das er der Nachbarschaft inzwischen androht, die "Russenmafia" und/oder "Zigeuner" vorbei zu schicken und man sich nicht wundern sollte, wenn die "Wohnung explodiert".
Nachdem er gestern einen Baum auf eigenem Antrieb heraus abgesägt hat, und ich ihn darauf angesprochen hatte, wurde auch mir mit Schlägen und den "Zigeunern" gedroht.
Da in diesem Reihenhaus viele ältere Menschen wohnen, können Sie sich vielleicht vorstellen, wie eingeschüchtert diese von Heinz sind.
Ein Anruf diesbezüglich bei der Polizei brachte überhaupt nichts, die sagten nur "das mit dem Baum sei Sache des Vermieters". Was mir allerdings auch klar ist....mir ging es nur um die Androhung der körperlichen Gewalt.
Um einem "ich war es nicht" von Heinz' seite aus vorzubeugen, habe ich ihn bei der Aktion fotografiert und eine kurze Filmsequenz (max 10 sek.) aufgenommen, in der unter anderem auch zu hören ist, das er mir die Schläge angedroht hat.

Weil ich ihn fotografiert habe, will er mich nun bei der Polizei anzeigen, da bin ich mal gespannt was da kommt....

Da inzwischen schon mehrere Beschwerden über Heinz beim Vermieter eingegangen sind, dieser aber immer nur sagt, er kann dagegen nichts machen, suche ich nun hier einen hilfreichen Rat.
Ich hoffe Sie können mir helfen.
Was wäre das sinnvollste Handeln in dieser Situation?

Im vorraus Vielen Dank für eventuelle Antworten.

Ärgert der Nachbar?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12307.12.2010 09:31:39
Status:
Lehrling
(1193 Beiträge, 926x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Seelenfrieden
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Oh, sorry, kann das jemand verschieben oder soll ich es neu posten?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

Der Beitrag passt in mehrere Foren.

1. Strafrecht:

a) Das Drohen mit Prügel stellt keinen Tatbestand dar, allerdings das Drohen mit dem "Wohnung explodiert".

Dies erfüllt m.E. den § 241 StGB da hier mit einem Verbrechen des § 308 StGB gedroht wird.


b) "Heinz" meint wegen der Bildaufnahmen bestimmt den § 201a StGB , der hier aber nicht greifft da sich dieser nur auf Wohnungen oder gegen Einblick besonders geschützten Raum bezieht.

Auch der § 22 KunstUrhG zieht hier nicht da das bloße Erstellen eines Fotos in der Öffentlichkeit , ohne es zu veröffentlichen , nicht verboten ist.

Und zu guter letzt ist auch der § 201, Abs. 1 StGB nicht erfüllt, da er dies öffentlich gesagt hat.


2. Mietrecht:

Natürlich kann und muss sich die Verwaltung darum kümmern !

Nach § 569, Abs. 2 BGB kann die Verwaltung diesen Mieter auch fristlos kündigen.

Sollte die Verwaltung nichts unternehmen, könnte auch eine Mindminderung in Frage kommen.


3. Ordnungswidrigkeitengesetz

Das Fällen von Bäumen ist Landesrecht und bedarf je nach BL einer Genehmigung der Stadt.

Bei uns würde eine nicht genehmigte Fällung bis zu 5.000€ Geldbuße nach sich ziehen.



-----------------
"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"

-- Editiert am 05.10.2010 22:53

-- Editiert am 05.10.2010 22:56

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12320.10.2011 11:52:26
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 398x hilfreich)

quote:
inzwischen androht, die "Russenmafia" und/oder "Zigeuner" vorbei zu schicken und man sich nicht wundern sollte, wenn die "Wohnung explodiert".


:party: lustige rgeselle der nachbar, als wenn die auf einen mopedfahrer gewartet haben. der fährt bestimmt nicht aus überzeugung moped und spart sich sein geld indem er aufs auto versichtet um durch RUSSENMAFIA andere wohnungen hoch zu jagen.... meine meinung: schall und rauch. ansonsten schließe ich mich dem oben drüber an.


:)

-----------------
"

Im ewigen Gedenken."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Hi,

noch was zum Strafrecht: Das Beschädigen der Grünanlagen ist natürlich Sachbeschädigung (§ 303 StGB ) - allerdings muß da der Eigentümer Strafantrag stellen. Das Androhen von Prügel ist zwar keine Bedrohung im Sinne des schon erwähnten § 241 StGB , aber den Tatbestand der Beleidigung (§ 185 StGB ) dürfte es schon erfüllen. Beleidigungsverfahren werden zwar gern eingestellt, aber hier bleibt zu hoffen, daß das wegen des Kontextes nicht passiert - Anzeigen durch weitere Mieter wären hilfreich.

Gruß vom mümmel

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Seelenfrieden
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Das mit dem "Schall und Rauch" denke ich auch. Der hat schon des öfteren solche oder ähnliche Sachen gesagt, passiert ist bisher (zum Glück) noch nie etwas.
Eine Strafanzeige wird er definitiv vom Vermieter bekommen.
Weitere Anzeigen von anderen Mietern eher weniger. Wie ich oben geschrieben habe, wohnen in der Hauptsache ältere Menschen dem Haus und die haben ntürlich Angst vor ihm und seinen Launen.
Ich hattte ja im Mietrechtforum auch schon geschrieben, dass das Auto meiner Frau nach dem Vorfall verkratzt wurde, durch wen kann man sich ja denken....
Insofern da wir gerade mal zwei Parteien immer wieder was zu und gegen Heinz sagen muss man leider mit solchen "Gegenschlägen" rechnen.
Dennoch Vielen Dank für die Aufklärung in Sachen Paragraphen, das hilft mir dann schon mal weiter.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Der VM sollen einen Pfosten am Weg anbringen und die Beete teeren. Dann hat keiner mehr seinen Spaß.

Man sollte schon Hausbesitzer sein wenn man Entscheiden will.

Übrigens interessieren irgendwelche Schilder auf privaten Grundstücken keinen. Vor allen wenn dies nicht in Hausordnung oder Mietvertrag seine vertragliche Regelung findet

Uwe

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12320.10.2011 11:52:26
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 398x hilfreich)

quote:
dass das Auto meiner Frau nach dem Vorfall verkratzt wurde, durch wen kann man sich ja denken....


sack übern kopp und drauf.
soll der doch eine anzeige machen wegen körperverletzung. was will er den bei der polizei sagen? herr oberförster, ich habe den lack aus spass zerkratzt und nun bin ich mit sack über kopf verdroschen worden?
das macht er nicht.

manchmal helfen eigene paragraphen mehr ;)

:)

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"

Im ewigen Gedenken."

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