Nachbargrundstück

18. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
svenna
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbargrundstück

hallo,
also die Kinder haben beim Fussballspielen den Ball mal wieder zum Nachbarn rübergeschossen. Passiert leider mal. Beim erstenmal sagte der Na. , keine problem wir sollten klingeln und er gibt sie uns zurück. beim zweiten mal sagte er, das darf nicht mehr passieren. beim 3. mal aber alles verschiedene tage und wochen. falls irgendwann ein ball rüberfliegt behält er ihn. dann sagte ich, dann hole ich ihn mir wieder und gehe ohne erlaubnis wieder. was soll ich tun, ohne straffällig zu werden ???

Ärgert der Nachbar?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Also einfach so den Ball aus Nachbars Garten holen darsft du nicht.
Er darf ihn aber auch nicht einfach behalten.

Du musst ihn auffordern, den Ball herauszugeben. Tut er es nicht, so unterschlägt er dein Eigentum(-->Anzeige).
Mit gelegentlichem Ballbeschuß muss er rechnen. Sprich, wenn im Hochsommer einmal die Woche ein Ball rüberfliegt, ist euch sicherlich nichts vorzuwerfen(solange nicht mit Absicht der Garten getroffen wird).

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#2
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2040x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Sorry, klar, die Meinung vertrete ich auch. Wollte nur die rechtliche Seite darstellen.

Die Kiddis müssen ja evtl. auch nicht ausgerechnet im Garten Fußball spielen sondern aufm Bolzplatz oder wenn schon im Garten, dann irgendwo, wo die Gefahr eines Blindgängers nicht so groß ist.

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