Nachbarin beschuldigt uns der nächtlichen Lärmbelästigung

18. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Gimpchar
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbarin beschuldigt uns der nächtlichen Lärmbelästigung

Unsere Nachbarin beschwert sich seit Monaten darüber, dass aus unserem Reihenhaus morgens zu den unchristlichsten Zeiten ein lauter Schlag durch die Wände dröhnen würde. Dabei ist zwischen beiden Häusern eine doppelschalige Trennwand und um die fraglichen Zeiten schlafen wir alle noch tief und fest, sogar unser Baby. Wir trauen uns schon gar nicht mehr, morgens gewisse Räume (u.a. das Wickelzimmer) zu betreten, aus Angst, wir könnten irgendein Geräusch verursachen, was die Nachbarin hören könnte. Das Baby wickeln wir im Bett oder auf der Couch. Bringt aber alles nichts! Vorhin fängt sie mich um halb 12 nachts im Garten ab und meint, es wäre die letzten Tage auch tagsüber ganz schlimm gewesen, dabei waren wir kaum zuhause. Sie hätte morgens, nachdem sie den Schlag gehört hat, selbst mit dem Hammer gegen die Wand geschlagen, um uns darauf aufmerksam zu machen. Aber bei uns hat kein Mensch was davon gehört – wahrscheinlich, wegen der doppelten Trennwand. Hingegen meinte eine Nachbarin von zwei Häusern weiter, zu der sie nur eine einfache Trennwand hat, sie hätte den Schlag auch gehört.
Jetzt droht uns die Nachbarin! Sie gibt uns ein Ultimatum von 3 Wochen, um diese „Schläge" abzustellen, sonst würde sie andere Seiten aufziehen – und meint damit wohl eine Anzeige gegen uns und rechtliche Schritte.
Wir können nicht abstellen, was wir nicht verursachen! Wir wollen aber auch nicht auf den Kosten für einen Bausachverständigen und einen Anwalt sitzen bleiben, wenn sie uns anzeigen sollte. Wie können wir uns wehren? Kann ich evtl. mit Mikrofonen und Seismomentern schon gerichtsverwertbares Beweismaterial sammeln?

-- Editiert von Gimpchar am 18.06.2018 01:04

-- Editiert von Moderator am 18.06.2018 01:42

-- Thema wurde verschoben am 18.06.2018 01:42

Ärgert der Nachbar?

Ärgert der Nachbar?

Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Gimpchar):
Kann ich evtl. mit Mikrofonen und Seismomentern schon gerichtsverwertbares Beweismaterial sammeln?

Klar.

Da man aber nicht auf den Kosten für einen Sachverständigensitzen bleiben will, sollte man das nicht machen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 316x hilfreich)

Hat die gute Dame denn schon überprüft, ob das Geräusch nicht aus ihrer Wohnung kommt? Ich würde da im ersten Moment an die Heizung denken.

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Gerade in Reihenhäusern kann Lärm bzw. solche Geräusche vielfältige Ursachen haben. Heizung, Rückschlagventile im Bereich der Wasserleitungen usw.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Gimpchar
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Das war das erste, was ich im Verdacht hatte. Tatsächlich hat die Dame letztes Jahr von einer Öl- auf eine Gasheizung umgestellt. Allerdings meint ihr Lebensabschnittsgefährte, er hätte jahrelange Berufspraxis in der Branche und es wäre nicht ihre Gasheizung. Ich weiß nicht, ob er es geprüft hat. Derweil saß ich jetzt schon zwei Nächte mit einer Kiste Bier in unserem Heizkeller und hab mich mit unserer 5 Jahre jungen Viessmann Ölheizung unterhalten. Aber deren Brenner startet ohne Schläge, das Abgasrohr hebt sich am flexiblen Teil keinen Millimeter.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Gimpchar):
Derweil saß ich jetzt schon zwei Nächte mit einer Kiste Bier in unserem Heizkeller und hab mich mit unserer 5 Jahre jungen Viessmann Ölheizung unterhalten.

Aber keine Schläge vernommen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Da würde ich doch sehr entspannt weiterschlafen und der Nachbarin mitteilen, dass man gerne bereit ist, bei der Ursachenforschung im Rahmen der Möglichkeiten mitzuhelfen. Da aber bei Euch kein Geräusch ankommt, wird mit Unwissen bestritten, dass das Geräusch überhaupt von Euch komme. Mit freundlichen Grüßen - und noch ein Bierchen auf den Schreck.

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.018 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen