Nachbarin beschwert sich grundlos

25. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
Nika123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Nachbarin beschwert sich grundlos

Erstmal Frohe Weihnachten an alle.

Ich bin mit meinen Nerven am Ende.
Eine Nachbarin beschwert sich ständig bei der Hausverwaltung darüber dass ich meinen Reinigungspflichten (z.B.Laub und Schnee fegen ) nicht nachkomme. Das ist eine unverschämte Unterstellung,denn ich fege regelmäßig und gündlich.
Wir fegen im wöchentlichen wechsel.
Jetzt habe ich schon dieses Jahr den zweiten Brief von der Hausverwaltung erhalten mit der Aufforderung meinen Reinigungspflichten nachzukommen, usw. bla bla bla.

Meine Frage, wie soll ich mich jetzt verhalten um die Nachbarin als Lügnerin zu entlarven, muß ich beweisen das ich regelmäßig fege oder muß die Nachbarin beweisen das ich nicht fege.
Ich wäre wirklich sehr dankbar für Tips wie ich mich gegen diese unwahren Behauptungen meiner Nachbarin wehren kann.

MfG
Nika123

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7 Antworten
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#1
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Bei deiner nächsten Reinigung gehst du zu Nachbarin, zerrst sie auf die Straße und lässt Sie kontrollieren.

Ganz einfach.

Oder du machst einfach nichts. Was soll passieren.
Ab und zu mal einem Zeugen deine Arbeit zeigen, der soll sich das aufschreiben.

Uwe

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#2
 Von 
Ratsuchender011050
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 68x hilfreich)

Jop und dann knallst du ihr "üble Nachrede" rein.
Dann muss sie beweisen das du nicht fegst. Wird zwar teurer da es auf den Privatklageweg verlegt wird, aber wenn du im Recht bist bekommst du es wieder :devil:

Frag sie doch mal wieso sie sowas behauptet.
Vielleicht liegt ihr irgendwas auf dem Magen, ansonsten wie Uwe schon geschrieben hat.
Nachbarin raus zerren und (wie einen Hund in die Sch**** drücken) sie auf den Asphalt drücken.

Kann sie dieser Aufforderung von der Hausverwaltung nicht widersprechen?
Immerhin steht die arme Nika als böse Frau da.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
Dann muss sie beweisen das du nicht fegst. Wird zwar teurer da es auf den Privatklageweg verlegt wird, aber wenn du im Recht bist bekommst du es wieder



Nicht zwingend, daher lohnt das nicht.

Uwe

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Nika123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Guten Tag
danke für eure Tips,

quote:
Oder du machst einfach nichts. Was soll passieren.


Wenn ich nichts gegen diese unwahren Behauptungen unternehme kommen vielleicht noch mehr Briefe von der Hausverwaltung und ich stehe als Schlamperl da.
Ich hasse nichts mehr als zu Unrecht beschuldigt zu werden.

quote:
Bei deiner nächsten Reinigung gehst du zu Nachbarin, zerrst sie auf die Straße und lässt Sie kontrollieren.

Brauche ich nicht denn Sie hängt den ganzen Tag am Fenster und sieht alles und trodzdem erzählt sie solche Lügen.

quote:
Dann muss sie beweisen das du nicht fegst.

Ja das mein ich ja, sie behauptetes also muß sie es auch beweisen.Ansonsten wäre es Verleumdung oder?


quote:
Frag sie doch mal wieso sie sowas behauptet.
Vielleicht liegt ihr irgendwas auf dem Magen,


Mit der Frau kann man nicht sprechen,ich habe da meine Erfahrungen gemacht, sie dreht alles um umd behauptet Sachen die ich gar nicht gesagt habe. Aus diesem Grund ignoriere ich sie aber das macht sie anscheinend so wütend
und deshalb will sie mir was anhängen.

Privatklage lohnt sich bestimmt nicht aber wir haben hier im Ort einen Schiedsmann, hat da jemand Erfahrung wie das
da abläuft.

Gruß
Nika123

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#5
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Glaubst du mit einem Schiedsmann wird es besser ? Da muss man sich "EINIGEN", wie soll das gehet. Du sagst du putzt, sie sagt nein. Willst du dich auf "Halbe Schlamperl" einigen.

Uwe

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#6
 Von 
Nika123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)


Hallo Uwe

quote:
Da muss man sich "EINIGEN"

Bei einer Verleumdung kann man sich nicht einigen.
Sie macht mich bei der Hausverwaltung schlecht.
Ich denke sie muß auch vor dem Schiedsmann Beweise für ihre Behauptung erbringen.
Und da sie es nicht beweisen kann(weil es nicht stimmt)möchte ich dass sie als Lügnerin entlarvt wird und diese Behauptung zurücknimmt.

Gruß
Nika123

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#7
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
Ich denke sie muß auch vor dem Schiedsmann Beweise für ihre Behauptung erbringen.


Da wird dann aber keine "Einigung" und daher ist ein Schiedsmann ungeeignet.

Was juckt es die deutsche Eiche wenn sich eine Wildsau an ihr wetzt ( das Deutsch ist austauschbar).

Nur so bekommt man seine Ruhe zurück - lass schwätzen - mach nichts. Ich würde der Hausverwaltung "einmal" mitteilen das du solche Schreiben nicht beantwortest.

Uwe

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