Meine Nachbarin hat sich an ihren Anwalt gewendet, weil Sie der Meinung ist, dass die Waschmaschinen Geräusche rund um die Uhr von unserer Wohnung kommt. Der Anwalt schickt mir eine Anzeige und fordert mich auf das genannte Verhalten einzustellen und das Bußgeld zu zahlen (ca. 800€) .
Meine Sicht der Dinge:
Meine Nachbarin und ich wohnen in einem großem Wohngebäude. Zwischen uns liegen ganze 2 Stockwerke und Die Wohnungen sind nicht parallel untereinander. Ich lass auch keine Waschmaschine rund um die Uhr laufen. Ich glaube deshalb nicht das sie irgendwelche Beweise hat.
Es steht also Aussage gegen Aussage!
Muss ich selbst ein Anwalt aufsuchen (ungern, da Anwaltsdienstleistungen relativ teuer sind)? oder kann ich das Schreiben einfach ignorieren?
Nachbarin beschwert sich über Nicht-Existierende Geräusch
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
Haben eventuell andere Hausbewohner ebenfalls solche Schreiben erhalten?
Nein, aber ich weiß dass auch andere Nachbar von ihr ein Hinweis bekommen haben, aber kein Brief vom Anwalt
-- Editiert von go557775-12 am 15.09.2020 17:39
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ZitatEs steht also Aussage gegen Aussage! :
Das gibt es nicht.
ZitatDer Anwalt schickt mir eine Anzeige :
Sicher das das tatsächlich vom Anwalt kommt? Der würde eine Anzeige nämlich an die korrekte Stelle senden ... Oder war es nur die Kopie der Anzeigenerstattung?
Zitatdas Bußgeld zu zahlen (ca. 800€ :
Wer hat das denn verhangen?
Und was steht im Bußgeldbescheid auf welcher Rechtsgrundlage das erfolgt ist?
Warum hat man auf den Anhörungsbogen nicht reagiert?
Tut mir Leid, kann sein, dass ich das nicht fachlich korrekt beschrieben hab, aber ich glaub nicht, dass das Schreiben vom Staat o.ä. kommt.
„Bußgeld" : naja eher eine Rechnung
Und Auf dem Brief steht der Anwalt drauf und wer der Mandat ist
Zitat„Bußgeld" : naja eher eine Rechnung :
Steht in dem Schreiben was von "abmahnen" und / oder "unterlassen"?
Ja genau! danke! da steht was mit unterlassen
Könntest Du den gesamten Text anonymisiert hier einstellen?
https://photos.app.goo.gl/hoC6KkbV8XB2PRFM6
https://photos.app.goo.gl/1m4u3ZoKWS8Ngo1G9
https://photos.app.goo.gl/jgbnCHRqJtontvaN9
Sorry ich hab keinen anderen Weg gefundenes es hier zu posten
Zitat. Zwischen uns liegen ganze 2 Stockwerke und Die Wohnungen sind nicht parallel untereinander. :
Und die Waschmaschine steht auch bei dir in der Wohnung und nicht wie vom gegnerischen Anwalt beschrieben direkt angrenzend zur dem Schlafzimmer der Mitmieterin? Ansonsten würde es sich tatsächlich empfehlen, die Waschmaschine nicht nachts über laufen zu lassen.
Ich würde da so antworten:
Sehr geehrter Herr Anwalt,
bedauerlicherweise glänzt Ihr Schreiben durch Abwesenheit jedweder Beweise. Da die Behauptungen nicht stimmen, werden Sie diese auch nicht beschaffen können.
Das Ihre Mandantin seelisch beeinträchtigt ist glaube ich unbenommen. Entweder hört sie Geräusche die ich nicht mache oder sie lügt. Allerdings interessiert mich ehrlich gesagt nicht, welche der beiden Varianten zutrifft. Beides lässt sich jedoch behandeln
Unterschrift
Zitat:Zitat. Zwischen uns liegen ganze 2 Stockwerke und Die Wohnungen sind nicht parallel untereinander. :
Und die Waschmaschine steht auch bei dir in der Wohnung und nicht wie vom gegnerischen Anwalt beschrieben direkt angrenzend zur dem Schlafzimmer der Mitmieterin? Ansonsten würde es sich tatsächlich empfehlen, die Waschmaschine nicht nachts über laufen zu lassen.
ich würde gern ihr den Lärm ersparen, aber außer nachts leise sein kann ich seit ich in dieser Wohnung lebe nicht tun
Was mir zuerst auffällt: Der Anwalt spricht Dich nicht direkt an. Das ist für mich ein Indiz, dass Du gar nicht gemeint bist. Wenn Du jetzt zurück meldest, dass Du es nicht bist, bekommt der Nächste Bewohner so ein Schreiben.
Ich würde sachlich formulieren, dass Du keine gemeinsame Wand mit der Nachbarin hast und dementsprechend auch nicht für die Geräusche verantwortlich bist. Aus diesem Grund weist Du die Vorwürfe ab.
Einem Anwalt würde ich auf keinen Fall schreiben, dass die Mandantin seelisch beeinträchtigt ist oder lügt. Dann kommt ganz schnell der nächste Brief.
Also ganz sachlich, ohne Emotionen die Fakten schildern und gut.
Meinst du mein Name steht nicht im Haupttext sondern nur als „Lückenfüller"?
Und noch was.....Ich es ist also nicht nötig einen kostenpflichtigen Anwalt zu holen?
Wenn es so ist, dass Du der Lärmverursacher weder bist noch aufgrund der Lage Deiner Wohnung sein kannst, würde ich zuerst einmal die Anschuldigungen von mir weisen.
Einen Anwalt kann man immer noch einschalten, wenn nach Deinem Schreiben keine Ruhe einkehrt und sich der Anwalt der Nachbarin wieder meldet.
Ich meinte die Anrede. Im Schreiben steht doch "sehr geehrte Damen und Herren" und nicht " sehr geehrter Herr/ Frau go557775-12"
ZitatEinem Anwalt würde ich auf keinen Fall schreiben, dass die Mandantin seelisch beeinträchtigt ist oder lügt. :
Entweder dar Mandant lügt oder der Anwalt.
Denn der Adressat wohnt 2 Stockwerke über der Mandantin. Und genau das würde ich erst in einer Gerichtsverhandlung vortragen, aus taktischen Gründen.
Aber man kann auch nur schreiben das man die haltlosen Unterstellungen zurückweist.
Ich hatte deswegen gefragt, weil es in Mehrfamilienhäusern oftmals Waschräume gibt, dann wäre es ja egal, ob deine Wohnung 2 Stockwerke entfernt ist. Laut ihrem Anwalt steht die Waschmaschine direkt neben dem Raum ihres Schlafzimmers. Das hast du auf meine Nachfrage auch nicht verneint. Wenn dem so ist, solltest du wirklich auch beim Waschen (vor allem Schleudern) die Nachtruhe einhalten.
Richtig. Jetzt ist das nicht nötig.Zitates ist also nicht nötig einen kostenpflichtigen Anwalt zu holen? :
Der Anwalt schreibt eine Art Serienbrief. Vermutlich an alle Nachbarn, die die geräuschempfindliche Mandantin genannt hat. Sie kann evtl. nicht genau zuordnen, von wem das WM-Geräusch kommt.
Schau mal bitte in die Hausordnung, die wohl zu deinem Mietvertrag gehört. Dort steht etwas zu Ruhezeiten.
Bei uns findet sich in etwa folgendes:
1. Unbedingte Ruhe...13-15 und 22-7 Uhr, sonn-und feiertags bis 9Uhr... insbesondere Musizieren,Musik usw. nur in Zimmerlautstärke...
2.Baden und Duschen von 22-6 Uhr nur, wenn die Nachtruhe der Nachbarn nicht gestört wird.
3. Geräusche durch Benutzung von Haushaltsgeräten, die die Wohnruhe stören könnten, sind nur von 7-13 und 15-20 Uhr gestattet.
Bei uns im Hause findet alles trotzdem statt, aber es fühlt sich keiner gestört.
Deine Nachbarin fühlt sich offenbar gestört. Wenn du es nicht bist, die fast täglich rund um die Uhr die WM arbeiten lässt--- dann sei beruhigt.
Antworte dem Anwalt sachlich und nachweisbar bis spätestens zum 22.9.
Stelle sicher, dass deine WM nicht rumpelt und beim Schleudern nicht durch die Wohnung tanzt--- fertig.
Warum ist das seit März besonders *schlimm*? Bist du wegen Corona zu Hause? Oder die Nachbarin?
Seit wann wohnst du dort in dieser Wohnung?
Ich wohne hier schon schon mehr als 20 Jahre. Kann sein dass es ein anderer Nachbar ist, der neu eingezogen ist oder die Frau, welche schon etwas älter erscheint (~65+) ), hat eine Art Tinnitus. Ich bin hier kein Arzt, aber eine Krankheit kann man nicht ausschließen
soll ich dem Anwalt Per Mail oder per Post schreiben?
Ich würde das auf jeden Fall per Post machen.
Und als Einwurf-Einschreiben. Damit hat man den Nachweis. Das sollte genügen.
Ich gehe hier mal ganz schwer von einer psychischen Erkrankung aus. Das hatten wir ja schon öfter hier....Die Nachbarn belauschen mich, der über mir will mich vergiften, die Nachbarn haben sich gegen mich verschworen...und hier ist eine andauernd laufende Waschmaschine. Sollten sich die Verhaltensauffälligkeiten der Dame häufen, würde ich raten, den Sozialpsychiatrischen Dienst zu kontaktieren. Der kann der Dame vielleicht helfen.
Du musst auf Anschuldigungen oder Forderungen eines Anwalts überhaupt nicht reagieren !
Kannst aber.
Nur auf Schreiben von Behörden muss reagiert weden.
Kommt es zu einer Anzeige wegen Ruhestörung oder ähnlichem, dann muss alles bewiesen werden.
Ohne Beweise läuft gar nichts !
Du kannst auch dem Anwalt anbieten, ihn wegen falscher Beschuldigung anzuzeigen, falls er Dich persönlich beschuldigt.
Der verdient sich damit Geld durch Schreiben und die Nachbarin oder deren Rechtsschutzversicherung müssen zahlen.
Lehne Dich also zurück und freue Dich über solch kranke Hirne von Nachbarn und geldgierigen Anwalt, der eigentlich wissen müsste, dass diese Aktion keinerlei Aussichten auf Erfolg hat.
Oder drohe ihm eine Anzeige wegen falscher Beschuldigung an, falls Du persönlich und konkret schriftlich durch ihn beschuldigt wirst.
Das wird er allerdings nicht machen.
Er geht auf Dummenfang und verdient sich sein Geld mit sinnlosen Schreiben.
ZitatOhne Beweise läuft gar nichts ! :
Stimmt - dummerweise gibt es diese hier ja.
ZitatDu kannst auch dem Anwalt anbieten, ihn wegen falscher Beschuldigung anzuzeigen, falls er Dich persönlich beschuldigt. :
ZitatOder drohe ihm eine Anzeige wegen falscher Beschuldigung an, :
Wo will man das denn anzeigen? Straftat ist es keine.
Das könnte einem dann tatsächlich Probleme einbringen.
Beweise? nicht das ich wüsste.... die alte war nie in meine Wohnung. sie hat nur bei uns ein Sanitätsdienst vorbei geschickt, aber der selbst sagt ja dass es nicht wir gewesen sein können
-- Editiert von go557775-12 am 17.09.2020 05:29
Welche Beweise gibt es denn dummerweise für eine Ruhestörung ??? # 24
Zeugen als Beweis ? Wurde die Polizei gerufen als Beweis wegen Ruhestörung ?
Beweise für eine falsche Beschuldigung (Störung der Nachtruhe) und Nötigung zur Unterschrift unter Androhung eines empfindlichen Übels liefert der Anwält in in seinen Schreiben reichlich.
Wenn die Unterlassungserklärung unterschrieben wird, wäre das ein Eingeständnis der Ruhestörungen und der TE öffnet sich selbst alle Wege für Strafanzeigen wegen Ruhestörung, Schmerzensgeld e.t.c.
Hier gibt es nur zwei Möglichkeiten.
Entweder ignorieren oder dem Anwalt deutlich machen, dass er Dich mit seinen haltlosen Schreiben nicht mehr belästigen soll und sich schon gar nicht anmaßen soll, was mündige Personen zu unterlassen haben.
Es ist sein Job, solche Schreiben im Auftrag der Mandantin aufzusetzen und zu versenden.
Ich gehe davon aus, dass er diese rechtssicher formuliert, um nicht selbst Schwierigkeiten zu bekommen.
Deshalb rate ich weiterhin zur Sachlichkeit im Umgang mit dem Schreiben: Anschuldigung schriftlich verneinen, keine Unterlassungserklärung abgeben und nicht persönlich werden. Das Ganze per Einschreiben retour und gut.
ZitatWelche Beweise gibt es denn dummerweise :
Die Aussage der Gestörten
ZitatBeweise für eine falsche Beschuldigung (Störung der Nachtruhe) :
Irrelevant, denn das isz nicht strafbar.
Zitatund Nötigung zur Unterschrift unter Androhung eines empfindlichen Übels liefert der Anwält in in seinen Schreiben reichlich. :
Nötigung liegt hier nicht mal im Ansatz vor.
Ganz so ist das nicht. Der RA fordert Dich auf diese Ruhesörung zu unterlassen und die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben. Für diese (und wenn Du diese unterschrieben zurück gibst) fordert er Kostenersatz in Höhe von Euro 403,22. Das ist alles soweit korrekt.ZitatDer Anwalt schickt mir eine Anzeige und fordert mich auf das genannte Verhalten einzustellen und das Bußgeld zu zahlen (ca. 800€ . :
Du schreibst, nicht der Verursacher dieser Geräusche zu sein - und bist es auch nicht(?). Somit ist es absolut ausreichend dem RA zu Schreiben (am besten ein Einwurfeinschreiben), dass man das diese Geräusch nicht verursacht und deshab die Abgabe der geforderten Erklärung nicht angezeigt ist. Bis hier hin musst Du auch nichts bezahlen. Du brauchst auch keinen Anwalt, den Du für diesen Zweizeiler aus eigener Tasche bezahlen müsstest.
VG
Roland
Es sollte dem TE und auch allen anderen klar sein, dass im Falle die Unterlassungserklärung wird unterschrieben, dass dies ein schriftliches Eingeständnis ist, dass die Ruhestörung vom TE verursacht wird.
Das würde dann alles lostreten. Anzeige wegen Ruhestörung, angedrohten Schmerzensgeld, Schadensersatz für die Anwaltskosten etc.
Einwurfeinschreiben sind auch kein Nachweis, was für ein Schreiben sich im Briefumschlag befindet ?
Nur ein Fax mit Sendebericht und Text der ersten Seite und Briefe per Gerichtsvollzieher zugestellt sind handfeste Beweise über den Text des Schreibens.
Wenn überhaupt reagiert wird, dann nur so, da es sich hier um einen sehr dreisten Anwalt handelt.
Ganz allgemein gemeint begegnet man "Drecksäcken" mit Ignoranz.
-- Editiert von OMI195 am 20.09.2020 15:16
Und jetzt?
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