Nachbarin hängt Briefe an den Zaun

26. August 2024 Thema abonnieren
 Von 
Nathalie1984
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbarin hängt Briefe an den Zaun

Guten Morgen liebes Forum,

ich habe einen etwas kuriosen Fall und würde mich über Ideen freuen.

Nehmen wir an, es gibt ein großes Mehrfamilienhaus (9 Wohneinheiten) von denen aber nur noch 2 in Benutzung sind. Eine der Wohneinheiten wird von einer Mieterin bewohnt, welche wohl eine Art Hausverwalterin sein soll. Leider ist diese Person psychisch komplett gestört. Bei dieser Person wohnt noch deren Mutter, welche offiziell da aber nicht gemeldet ist (ein Schelm, wer Böses denkt). Beide Damen haben es sich zur Aufgabe gemacht, der gesamten Welt so richtig auf den Geis zu gehen.
Es gab bereits mehrfach Situationen und Diskussionen bzgl. der Abfallentsorgung der Nachbarhäuser (Wohnhäuser liegen quasi am Ende einer Sackgasse).
Nun hat sich folgendes zugetragen:
Nachbar A war in Urlaub, als er aus dem Urlaub zurückkam lag ein gelber Sack mit Müll bei ihm mitten im Hof(Abholtermin war während der Abwesenheit), er nimmt den Sack hoch, schaut kurz rein und stellt ihn dann, an den Zaun der Nachbarin gelehnt auf den öffentlichen Weg(Sack war sauber). Nachbarin tut das was sie immer tut, sie stellt ihn zum nächsten Nachbarn und dieser stellt ihn zurück. Kurz darauf hängt die Nachbarin einen Brief an ihren Zaun, an die Nachbarn die den Müll, wenn sie ihn schon stehlen und durchsuchen würden, ihn künftig auch entsorgen müssten. Nachbar A geht daraufhin auf die Nachbarin zu und fragt sie höflich, was er denn in so einem Fall künftig tun solle und bekam keinerlei Reaktion von ihr. Später am Tag hing allerdings neben diesem Brief ein weiterer Brief namentlich an "Nachbar A" (voller Vor- und Zuname) wo Sie ihm die Antwort geben würde, da sie nicht mehr mit ihm spricht da er ja immer Konflikte provozieren würde. In diesem Brief wirft sie Nachbar A wieder vor, er würde ihren Müll stehlen und durchsuchen und da er ja eine Kamera hätte, dann solle er ja diesen Vorfall der Polizei übergeben um aufzuklären wer den Sack in den Hof geworfen hätte. Nachbar A hat darauf hin, mit der Eigentümerin des Hauses aufgenommen um dafür zu sorgen, dass diese Briefe abgenommen werden. Er hat darauf auch der Eigentümerin gesagt, dass er sie als Eigentümerin haftbar macht wenn sie solche Briefe an ihrem Zaun duldet. (Eigentümerin wohnt nicht vor Ort).
Die Eigentümerin hat darauf gebeten, dass Nachbar A die Briefe abnimmt und sie wird mit der Nachbarin sprechen.
Nachbar A hat darauf die Briefe, welche für Ihn von der Straße aus erreichbar waren, entfernt. Einen konnte er nicht erreichen. Als er die Nachbarin das nächste Mal gesehen hat, hat er sie aufgefordert diesen Brief auch zu entfernen und das er das sonst auch selbst tut.
Das Ergebnis war: ein weiterer Brief namentlich an Nachbar A, in dem sich die Nachbarin auf Notwehr beruft und beide Briefe wurden mit einem Gitter gesichert. Nachbar A hat daraufhin der Nachbarin, wie auch der Eigentümerin eine Frist zur Entfernung gesetzt welche ergebnislos verstrichen ist.

Alle Briefe waren immer nur mit Frau X (Nachname den sowohl die Nachbarin, wie auch die Mutter trägt)

Daraufhin hat Nachbar A eine Anzeige gegen Nachbarin, Mutter und Hauseigentümerin erstattet wegen Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung.

Allerdings überlegt Nachbar A auch zu einem Anwalt zu gehen und auf Unterlassung und evtl. eine Strafzahlung zu klagen. Die Nachbarin samt Mutter gehen beide keiner Tätigkeit nach, besitzen aber 3 Autos.

Was hättet ihr noch für Ideen und Vorschläge?
Dieses Drama mit diesen beiden "Hexen"(Nachbarin und Mutter) geht nun bereits seit Jahren so und die Hauseigentümerin schert sich einen Dreck darum, im Gegenteil sie weigert sich die Kontaktdaten rauszugeben damit diese "nicht die Runde machen"

Ärgert der Nachbar?

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6978 Beiträge, 1605x hilfreich)

Zitat (von Nathalie1984):
Nachbar A war in Urlaub, als er aus dem Urlaub zurückkam lag ein gelber Sack mit Müll bei ihm mitten im Hof(Abholtermin war während der Abwesenheit)

Sein eigener "gelber Müll"?

Zitat:
er nimmt den Sack hoch, schaut kurz rein und stellt ihn dann, an den Zaun der Nachbarin gelehnt auf den öffentlichen Weg(Sack war sauber).

Das ist unzulässig, außer am Abholtag.
Zitat:
Nachbarin tut das was sie immer tut, sie stellt ihn zum nächsten Nachbarn und dieser stellt ihn zurück. Kurz darauf hängt die Nachbarin einen Brief an ihren Zaun, an die Nachbarn die den Müll, wenn sie ihn schon stehlen und durchsuchen würden, ihn künftig auch entsorgen müssten.

Das ist insofern zutreffend, als daß derjenige, der Müll anderer Leute stielt, sich diesen "zu eigen" macht und dann auch für die Entsorgung verantwortlich ist.

Müll ist übrigens nicht herrenlos - er geht direkt vom Eigentum des "Müllerzeugers" (Bewohner) in das Eigentum des Entsorgers über. Das ist zwingend so, weil man Müll ordnungsgemäß entsorgen muss, und das macht man, indem man ihn dem zuständigen Entsorger übergibt.

Müll einfach auf die Straße zu stellen ist illegale Müllentsorgung und kann ziemlich teuer werden.

Zitat:
Nachbar A geht daraufhin auf die Nachbarin zu und fragt sie höflich, was er denn in so einem Fall künftig tun solle und bekam keinerlei Reaktion von ihr.

Was er in welchem Fall tun soll? Daß er fremden Müll auf seinem Grundstück findet?

Wenn er fremden Müll auf seinem Grundstück findet, kann er Anzeige erstatten, da käme einiges zusammen, angefangen ggf. von Hausfriedensbruch über Besitzstörung bis zur illegalen Müllentsorgung.
Das ändert aber leider nichts daran, daß man trotzdem erstmal für die korrekte Entsorgung von dem Müll zuständig und verantwortlich ist.
Man kann dann anschließend den Verursacher in Regress dafür nehmen - theoretisch zumindest. Und wenn man ihn kennt, auch Unterlassung verlangen und ggf. mit einer gerichtlichen Verfügung untermauern.

Zitat:
Später am Tag hing allerdings neben diesem Brief ein weiterer Brief namentlich an "Nachbar A" (voller Vor- und Zuname) wo Sie ihm die Antwort geben würde, da sie nicht mehr mit ihm spricht da er ja immer Konflikte provozieren würde.

Typischer Nachbarschaftsstreit. Da könnte man jetzt über "Üble Nachrede" nachsinnen - das wird man aber ggf. auf dem Privatklageweg verfolgen müssen.

Zitat:
In diesem Brief wirft sie Nachbar A wieder vor, er würde ihren Müll stehlen und durchsuchen

Dito.

Zitat:
und da er ja eine Kamera hätte, dann solle er ja diesen Vorfall der Polizei übergeben um aufzuklären wer den Sack in den Hof geworfen hätte.

Falls es so eine Kamera geben sollte, wird die hoffentlich rechts- und datenschutzkonform betrieben... Als Mieter darf er den Bereich auf jeden Fall nicht ohne Erlaubnis des Eigentümers (Vermieter) videoüberwachen.

Zitat:
Nachbar A hat darauf hin, mit der Eigentümerin des Hauses aufgenommen um dafür zu sorgen, dass diese Briefe abgenommen werden.

Was hat der Eigentümer damit zu tun, daß die Nachbarmieterin Briefe an den Zaun hängt?
Zitat:
Er hat darauf auch der Eigentümerin gesagt, dass er sie als Eigentümerin haftbar macht wenn sie solche Briefe an ihrem Zaun duldet. (Eigentümerin wohnt nicht vor Ort).
Die Eigentümerin hat darauf gebeten, dass Nachbar A die Briefe abnimmt und sie wird mit der Nachbarin sprechen.

Klingt doch sehr vernünftig.
Zitat:
Nachbar A hat darauf die Briefe, welche für Ihn von der Straße aus erreichbar waren, entfernt. Einen konnte er nicht erreichen. Als er die Nachbarin das nächste Mal gesehen hat, hat er sie aufgefordert diesen Brief auch zu entfernen und das er das sonst auch selbst tut.
Das Ergebnis war: ein weiterer Brief namentlich an Nachbar A, in dem sich die Nachbarin auf Notwehr beruft und beide Briefe wurden mit einem Gitter gesichert. Nachbar A hat daraufhin der Nachbarin, wie auch der Eigentümerin eine Frist zur Entfernung gesetzt welche ergebnislos verstrichen ist.

Kann man die Briefe überhaupt von der Straße aus lesen? Ich kann mir das ganze irgendwie praktisch nicht wirklich vorstellen...

Zitat:
Daraufhin hat Nachbar A eine Anzeige gegen Nachbarin, Mutter und Hauseigentümerin erstattet wegen Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung.

Strafantrag, nicht Strafanzeige. Alles drei sind sog. absolute Antragsdelikte.

Zitat:
Allerdings überlegt Nachbar A auch zu einem Anwalt zu gehen und auf Unterlassung und evtl. eine Strafzahlung zu klagen. Die Nachbarin samt Mutter gehen beide keiner Tätigkeit nach, besitzen aber 3 Autos.

Es ist nicht verboten, drei Autos zu besitzen, ohne einer Tätigkeit nachzugehen. Manchmal reichen ja auch die Ruhestandsbezüge dafür, oder die Kapitalerträge.

Zitat:
Was hättet ihr noch für Ideen und Vorschläge?

Ignorieren.
Zitat:
Dieses Drama mit diesen beiden "Hexen"(Nachbarin und Mutter) geht nun bereits seit Jahren so und die Hauseigentümerin schert sich einen Dreck darum, im Gegenteil sie weigert sich die Kontaktdaten rauszugeben damit diese "nicht die Runde machen"

Die Kontaktdaten hat man doch. Man kennt die Anschrift, und die Namen dürften am Klingelschild stehen.
Wenn nicht, erfährt man sie von der Einwohnermeldebehörde. (Stichwort: "Berechtigtes Interesse".)

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von Nathalie1984):
Was hättet ihr noch für Ideen und Vorschläge?

Ich frage mich immer, was Leute dazu treibt, bekanntermaßen psychisch Gestörte noch zu provozieren und die Situation damit erst richtig eskalieren zu lassen?



Zitat (von Nathalie1984):
im Gegenteil sie weigert sich die Kontaktdaten rauszugeben damit diese "nicht die Runde machen"

Welche Kontaktarmen würde man denn noch benötigen?
Alle relevanten dürften doch bekannt sein.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Nathalie1984
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich habe mich undeutlich ausgedrückt, entschuldigen Sie das bitte.

Es war offensichtlich der Müllsack der Nachbarin, welcher wie auch immer bei dem Nachbar A im Hof lag. Nachbar A hat den Müll an die Straße gestellt, damit der betreffende Nachbar, dem der Sack gehört, diesen zu sich nehmen kann. Die Kamera von Nachbar A filmt nur den eigenen Hof, hingegen die Kamera der Nachbarin beginnt zu leuchten wenn Nachbar A seinen Hof betritt. Ja die Briefe sind von der Straße aus zu lesen.

Die Hauseigentümerin(des Hauses der Nachbarin) hat insofern damit zu tun, dass sie als Hauseigentümer nun mal haftbar ist für das was auf ihrem Grundstück geschieht. Und wenn sie als Hauseigentümerin die beiden Damen schalten und walten lässt, dann ist sie meines Wissens nach auf mitverantwortlich.

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9178 Beiträge, 1947x hilfreich)

Zitat (von Nathalie1984):
Die Hauseigentümerin(des Hauses der Nachbarin) hat insofern damit zu tun, dass sie als Hauseigentümer nun mal haftbar ist für das was auf ihrem Grundstück geschieht. Und wenn sie als Hauseigentümerin die beiden Damen schalten und walten lässt, dann ist sie meines Wissens nach auf mitverantwortlich.


Dann möge man der Hauseigentümerin entsprechen die Misstände darlegen

Signatur:

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von Nathalie1984):
Nachbar A hat den Müll an die Straße gestellt, damit der betreffende Nachbar, dem der Sack gehört, diesen zu sich nehmen kann.

Das ist dennoch nicht legal.
Entweder selber entsorgen oder den Nachbarn auf Abholung in Anspruch nehmen.



Zitat (von Nathalie1984):
Die Hauseigentümerin(des Hauses der Nachbarin) hat insofern damit zu tun, dass sie als Hauseigentümer nun mal haftbar ist für das was auf ihrem Grundstück geschieht.

Diese Theorie ist schlicht falsch.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Nathalie1984
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Dann möge man der Hauseigentümerin entsprechen die Misstände darlegen


Wozu man eben die Kontaktdaten der Hauseigentümerin benötigt, welche diese aber nicht rausgeben möchte da sie nicht damit belästigt werden möchte.

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#7
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2325 Beiträge, 513x hilfreich)

Zitat (von Nathalie1984):
Wozu man eben die Kontaktdaten der Hauseigentümerin benötigt, welche diese aber nicht rausgeben möchte da sie nicht damit belästigt werden möchte.

Dann schaut man in den Mietvertrag. Da stehen im Allgemeinen die relevanten Daten des Vermieters drin.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Nathalie1984
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok ich gebe auf, dachte gerade wieder ich habe mich unklar ausgedrückt aber es steht alles in meinem Eröffnungsthread.

Vielen Dank für die Antworten :)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von Nathalie1984):
welche diese aber nicht rausgeben möchte da sie nicht damit belästigt werden möchte.

Verständlich, dass sie keine Lust hat, in die Zankereien hineingezogen zu werden. Ich würde mich auch nicht um Sachen kümmern wollen für die ich nicht zuständig bin.
Da werden die Nachbarn sich schon selber kümmern müssen, auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten



Zitat (von de Bakel):
Dann schaut man in den Mietvertrag.

Es könnte etwas problematisch werden, den von der Psychopathin zu erhalten ...


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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von Nathalie1984):
dachte gerade wieder ich habe mich unklar ausgedrückt

Ja, hat man durchaus.



Zitat (von Nathalie1984):
Allerdings überlegt Nachbar A auch zu einem Anwalt zu gehen und auf Unterlassung und evtl. eine Strafzahlung zu klagen.

Das wäre ein gangbarer Weg.
Und man könnte die "illegale Mutter" bei den Behörden melden.



Zitat (von Nathalie1984):
Die Nachbarin samt Mutter gehen beide keiner Tätigkeit nach, besitzen aber 3 Autos.

Und?
Zum einen reicht der Besitz nicht, zum anderen müssten sie nicht nur pfändbar, sondern auch verwertbar sein.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2325 Beiträge, 513x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Es könnte etwas problematisch werden, den von der Psychopathin zu erhalten ...

Den Eingangstread habe ich auch in die Richtung verstanden.
In #6 steht aber was anderes.

P.S.: Im Übrigen ist mir noch nicht wirklich klar, wer die Rolle der Hexe und wer die der Psychopatin hat.
Vielleicht sind es ja auch mehrfach besetzte Rollen ;)

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von de Bakel):
Vielleicht sind es ja auch mehrfach besetzte Rollen

Der Schilderung nach dürfte diese Theorie zutreffen.


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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von de Bakel):
Vielleicht sind es ja auch mehrfach besetzte Rollen

Der Schilderung nach dürfte diese Theorie zutreffen.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Nathalie1984
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von de Bakel):
P.S.: Im Übrigen ist mir noch nicht wirklich klar, wer die Rolle der Hexe und wer die der Psychopatin hat.
Vielleicht sind es ja auch mehrfach besetzte Rollen

Dient dieses Forum inzwischen eigentlich nur noch der Beleidigung der Fragesteller oder hat hier auch tatsächlich jemand Interesse daran diesen zu helfen?

Ich habe das Gefühl, hier schreiben Personen denen es rein um ihre eigene Profilneurose geht. Wie man sich vielleicht vorstellen kann, gibt es hier reichlich Vorgeschichte mit der man hier ohne Probleme ein Buch schreiben könnte und da könnte man sehr leicht rauslesen wer Psychopatin und wer Hexe ist.

In diesem Sinne noch mal vielen Dank für die wirklich hilfreichen Antworten und tschüss.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4070 Beiträge, 661x hilfreich)

Dann sollte man etwas Geld in die Hand nehmen und einen Anwalt mit einem entsprechenden Brief beauftragen. Hier um die Ecke im Forum gibt es welche, lassen Sie einen Kostenvoranschlag dafür geben.

So wird das nicht, die Nachbarn und die Vermieterin werden ihnen nicht entgegenkommen.
Übrigens, Hexe und Psychopathin brachten Sie ins Spiel.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6978 Beiträge, 1605x hilfreich)

Zitat (von Nathalie1984):
Es war offensichtlich der Müllsack der Nachbarin, welcher wie auch immer bei dem Nachbar A im Hof lag.

Laut EP handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus. Ein solches hat üblicherweise einen gemeinsamen Hof für alle Mieter.
Hat A wirklich einen eigenen Hof?

Zitat:
Nachbar A hat den Müll an die Straße gestellt, damit der betreffende Nachbar, dem der Sack gehört, diesen zu sich nehmen kann.

Das ist, wie gesagt, unzulässig. A darf den Gelben Sack an die Straße stellen, damit der vom Entsorger abgeholt wird. Und zwar am Abholtag, vielleicht auch noch am Abend zuvor. Aber nicht einfach außerhalb der Abholtermine. Das wäre dann illegale Müllentsorgung.
Zitat:
Die Kamera von Nachbar A filmt nur den eigenen Hof

Siehe oben: hat A im Mehrfamilienhaus einen eigenen Hof?

Oder wohnt A überhaupt nicht in diesem 9-Familienhaus mit (noch) zwei Mietern? Sondern in einem Nachbarhaus?

Zitat:
hingegen die Kamera der Nachbarin beginnt zu leuchten wenn Nachbar A seinen Hof betritt.

A darf sein eigenes Grundstück videoüberwachen, und nur dieses. (Das muss er entsprechend kennzeichnen, damit z.B. Briefträger, Besucher usw. informiert darüber sind.) Dasselbe gilt für alle anderen Beteiligten auch, wobei der Hauseigentümer die vermieteten Bereiche und Wege dahin überhaupt nicht videoüberwachen darf, es sei denn, er hat die Erlaubnis der Mieter.
Zitat:
Ja die Briefe sind von der Straße aus zu lesen.

Also sind es eher Zettel mit großer Schrift?

Zitat:
Die Hauseigentümerin(des Hauses der Nachbarin) hat insofern damit zu tun, dass sie als Hauseigentümer nun mal haftbar ist für das was auf ihrem Grundstück geschieht.

Nein, das ist so pauschal nicht richtig.
Zitat:
Und wenn sie als Hauseigentümerin die beiden Damen schalten und walten lässt, dann ist sie meines Wissens nach auf mitverantwortlich.

Nein, nicht wirklich.
Der Anspruch müsste sich direkt gegen die Mieterin richten.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von Nathalie1984):
Dient dieses Forum inzwischen eigentlich nur noch der Beleidigung der Fragestelle

Mein Psychologe würde jetzt sagen "Interessant, das sie Kommentar direkt auf sich beziehen ... darum sollten wir uns auch mal kümmern ..."


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
tap
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 43x hilfreich)

Keine rechtliche sondern eine menschliche Einschätzung, ergänzt durch Lebenserfahrung mit solchen Nachbarn.
Auch, wenn es sich nach "verlieren" oder "aufgeben" anfühlt:
Was will man denn erreichen? Mit den offensichtlichen psychisch gestörten Nachbarn nach jahrelanger juristischer Auseinandersetzung etwas gewinnen? Denkst Du, dass sie sich an irgendwelche juristische Auflagen halten?
Im Gegenteil, das wird die Anstacheln noch mehr Stress zu machen und sich noch perfideren ****** auszudenken.
Hatte eine ähnliche Situation auch. Man denkt sich , man kann irgend was machen/bewirken/ändern. Rückblickend kann ich nur empfehlen: Raus, so bald wie möglich, besser wird es nur wo anders und man will nicht noch mehr (begrenzte) Lebenszeit mit Deppen verbringen.
Eine der wenigen Vorteile einer gemieteten Wohnung: Ohne großen Streß bzw. finanzielle Verluste in 3 Monaten kündbar :-)


0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41152 Beiträge, 14497x hilfreich)

Na ja, aber niemand kann garantieren, dass es woanders besser wird. Ich habe mir angewöhnt, mit gewissen Sachen einfach zu leben.

wirdwerden

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