Nachbarin verbietet Gespräche

19. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
Climbee
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbarin verbietet Gespräche

Liebe Community, ich wende mich im Namen meiner Schwiegereltern an euch. Die beiden leben in einer Wohneinheit mit mehreren Einheiten. Eine Bewohnerin, leider genau die, die unter meinen Schwiegereltern lebt, macht zu ziemlich allen um sich herum das Leben zur Hölle. Im Prinzip liegt sie mir fast jedem im Streit und auch meine Schwiegereltern haben ihre liebe Not mir ihr. Meist versuchen sie allerdings das Ganze zu negieren - mit mehr oder weniger Erfolg. Tatsache ist, dass es sie halt doch aufregt. Seit neuestem bemüht sich die Dame auch um rechtlichen Beistand und beauftragt einen Anwalt, meinen Schwiegereltern immer wieder Briefe zuzusenden, was sie bitte zu unterlassen hätten. Immer ohne Angabe einer entsprechenden rechtlichen Grundlage, auf Grund dessen Sie dies oder jenes zu tun oder zu unterlassen haben. Immer mit Terminsetzung und immer mit der Androhung ansonsten das vor Gericht klären zu lassen. Bis jetzt haben meine Schwiegereltern auch das einfach ignoriert, weil es i.d.R. einfach haltlos war und mein Mann und ich sie bestärkt haben, doch einfach mal auf den angedrohten Gerichtstermin zu warten. Der natürlich nie kam. Allerdings sind meine Schwiegereltern betagt und diese Briefe regen sie immer wieder sehr auf. Daher würden wir jetzt gerne diesem miesen Spiel einen Riegel vorschieben.
Letzte Woche kam wieder ein Brief, in dem sie über ihren Anwalt von meinen Schwiegereltern verlangt, nicht mit Leuten zu sprechen, die sich auf ihrem Grundstück befinden. Sie hat ihren Garten sehr kostspielig anlegen lassen und von Zeit zu Zeit kommt da auch ein Gärtner um den zu pflegen. Als der wieder da war, hat meine Schwiegermutter ihn gebeten, den Baum im Garten der Nachbarin doch bitte so zu schneiden, dass er nicht mehr auf den Balkon meiner Schwiegereltern ragt.
Folgenden Brief haben sie daraufhin herhalten (ich zitiere die relevanten Auszüge incl. der Rechtschreib- und Kommafehler):
"Der Grund unserer Beauftragung bildet das zwischen Ihnen und unserer Mandantschaft bestehende nachbarschaftliche Verhältnis. Nach den uns derzeit vorliegenden Informationen haben Sie sich in der Vergangenheit darin gefallen, aus der von Ihnen im ersten Obergeschoss bewohnten Wohnung Kontakt mit Mitarbeitern von seitens unserer Mandantschaft beauftragter Firmen aufzunehmen. Dies im Zusammenhang mit der Pflege der auf dem Grundstück unserer Mandantschaft befindlichen Pflanzen und Gewächse (…)
Aus diesem Grund haben wir Sie aufzufordern, es künftig zu unterlassen, sowohl unsere Mandantin, als auch die seitens unserer Mandantin beauftragten Mitarbeiter etwaiger Firmen zu kontaktieren oder anzusprechen und insoweit das allgemein anerkannte nachbarschaftsrechtliche Rücksichtnahmegebot künftig zu beachten. Dies haben sie zu akzeptieren. Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, sieht sich unsere Mandantin gezwungen, gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten.
Wir haben Sie deshalb aufzufordern, es künftig zu unterlassen, mit unserer Mandantin oder dritten Personen, welche sich auf dem Grundstück unserer Mandantschaft befinden in irgendeiner Form in Kontakt zu treten. Insbesondere wird Ihnen mit sofortiger Wirkung untersagt, unsere Mandantin bzw. dritte Personen auf dem Grundstück unserer Mandantschaft anzusprechen oder in eigendeiner Form Kontakt aufzunehmen.
Namens und im Auftrag unserer Mandantschaft fordern wie sie auf, die vorgenannten Punkte uns gegenüber bis spätestens (…) in schriftlicher Form zu bestätigen und das Ihrerseits an den Tag gelegte Verhalten zur Kontaktaufnahme mit sofortiger Wirkung zu unterlassen.
Sollten Sie die vorgenannte Frist fruchtlos verstreichen lassen, werden wir ohne weitere Ankündigung gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, der gehen jedoch davon aus, dass Weiterungen in der Sache nicht erforderlich sind."

Meine Schwiegermutter hat sich mit dem Gärtner noch ganz nett unterhalten. Das war wohl auch schon nicht mehr akzeptabel (den Hinweis, den Baum bitte so zu stutzen, dass der Balkon meiner Schwiegereltern nicht beeinträchtigt wird, halte ich mal so grundsätzlich für rechtens).

Im Prinzip würden wir auch diesen Brief mit der Androhung vor Gericht zu gehen, einfach liegen lassen. Solche Briefe kamen schon und vor Gericht sind wir, wie gesagt, nie gelandet. Auch hier glaube ich nicht, dass es irgendein Recht gibt, dass es erlaubt, dass ein Eigentümer bestimmen kann, mit wem wer reden darf oder eben nicht. Sie kann natürlich vom Gärtner verlangen, nicht mit den Nachbarn zu sprechen, weil sie ihn sonst nicht mehr einstellt - und der kann dann entscheiden, ob er das tut oder nicht. Aber meinen Schwiegereltern zu verbieten, dass sie sich mit jemanden unterhalten, egal ob der nun bei der Nachbarin angestellt ist oder auf deren Grund steht - derartige feudale Ansprüche können doch schlicht nicht rechtens sein?

Egal - ich möchte dieser Sache ein für alle mal einen Riegel vorschieben und meinen Schwiegereltern diese Aufregung ersparen. Meiner Ansicht nach wird das aber nicht passieren, wenn wir das immer stillschweigend hinnehmen - auch wenn der Androhung keine Aktion folgt.

Ich würde daher dem Anwalt gerne einen kurzen Brief schreiben und um die rechtliche Grundlage bitten, aufgrund derer er dann die vermeintlichen Forderungen seiner Mandantin vor Gericht geltend machen möchte. Mir fehlt das ein bisschen in diesem oben zitierten Brief, so eine Floskel à la "...nach §xyz aus..." oder "...nach dem Urteil des Gerichtes vom "...mit Aktenzeichen xxx..." . Meine (laienhafte) Meinung: weil es das nicht gibt.
Außerdem soll er ruhig wissen, dass er eben nicht nur ein altes Rentnerehepaar drangsaliert, sondern dass es da auch einen Sohn und die Schwiegertochter gibt, die das nun in die Hand nehmen werden.
Ich habe nämlich den Eindruck, dass es sich hier nur um völlig haltlose Androhungen handelt um meine Schwiegereltern einzuschüchtern. Und ich möchte das dem Anwalt - natürlich erlesen höflich - unter die Nase reiben, dass uns das klar ist.

Sehe ich das richtig oder bin ich völlig auf dem Holzweg?

Tausend Dank an alle, die sich durch den langen Text gekämpft haben und mir auch noch einen Tipp geben können!



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26 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125934 Beiträge, 40562x hilfreich)

Zitat (von Climbee):
Meine Schwiegermutter hat sich mit dem Gärtner noch ganz nett unterhalten. Das war wohl auch schon nicht mehr akzeptabel

Zu Recht.
Damit ist sie Mitverursacherin eines Schadens zum Nachteil der Nachbarin.



Zitat (von Climbee):
en Hinweis, den Baum bitte so zu stutzen, dass der Balkon meiner Schwiegereltern nicht beeinträchtigt wird

Es steht ihr nicht zu, fremden Auftragnehmer irgendwelche Aufträge zu erteilen.



Zitat (von Climbee):
Aber meinen Schwiegereltern zu verbieten, dass sie sich mit jemanden unterhalten, egal ob der nun bei der Nachbarin angestellt ist oder auf deren Grund steht - derartige feudale Ansprüche können doch schlicht nicht rechtens sein?

Ein generelles Gesprächsverbot ist in der Tat zu weitgehend.



Zitat (von Climbee):
Ich würde daher dem Anwalt gerne einen kurzen Brief schreiben und um die rechtliche Grundlage bitten, aufgrund derer er dann die vermeintlichen Forderungen seiner Mandantin vor Gericht geltend machen möchte

In dem Falle sollte man das einfach lassen und auf einen Brief warten, wo der Anwalt nicht 2 gute Ansatzpunkte hat, die Beiden auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen.

Und wenn man einen solchen Brief schreibt, sollte man beachten das man nicht nur eine korrekte Bevollmächtigung vorweisen kann, sondern sollte auch beachten, das in DE die Besorgung von Rechtsgeschäften in konkreten Einzelfällen per Gesetz den Rechtsanwälten vorbehalten ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Climbee
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die prompte Anwort!

Allerdings wirft die Antwort bei mir weitere Fragen auf:

Zitat (von Harry van Sell):
Zu Recht.
Damit ist sie Mitverursacherin eines Schadens zum Nachteil der Nachbarin.


Verstehe ich das richtig? Weil meine Schwiegermutter sich mit dem von der Nachbarin angestellten Gärtner unterhält, ist sie Mitverursacherin eines Schadens zum Nachteil der Nachbarin? Da fehlt mir jetzt wirklich die juristische Denke. Ist mir völlig schleierhaft was da für ein Schaden entseht...

Zitat (von Harry van Sell):
Es steht ihr nicht zu, fremden Auftragnehmer irgendwelche Aufträge zu erteilen.

Ja, das verstehe ich. Sie hat das wohl eher flapsig gemeint, aber ich werde ihr das sehr deutlich sagen, dass sie das unterlassen soll. Wenn der Baum wieder mal den Balkon meiner Schwiegers zu wuchert, müssen sie sich dann über einen Brief beschweren und um Beseitigung bitten.

Zitat (von Harry van Sell):
In dem Falle sollte man das einfach lassen und auf einen Brief warten, wo der Anwalt nicht 2 gute Ansatzpunkte hat, die Beiden auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen.

Den Satz verstehe ich leider auch nicht ganz: also aussitzen? Falls meine Schwiegereltern die Frist verstreichen lassen, dann hat er ja angedroht über das Gericht zu gehen. M.E. gibt es aber dafür keine rechtliche Grundlage. Es ist also nicht ok, wenn ich bzw. meine Schwiegereltern danach fragen? Denn von sich aus wird er ja wohl keinen zweiten Brief schreiben, in dem er die rechtlichen Grundlagen darlegt.
Ich möchte einfach, dass meine Schwiegereltern in Ruhe gelassen werden, aber nicht um den Preis, dass sie zu allem Ja und Amen sagen, was dieser Nachbarin so in den Sinn kommt. So ist das mit den anderen Nachbarn auch, man will seine Ruhe und lässt sie machen, durchaus auch zum eigenen Schaden (geht uns nichts an, sei der Vollständigkeit halber aber mal erwähnt). Meine Schwiegereltern haben sich in der Vergangenheit hin und wieder direkt an sie gewendet und Widerspruch gewagt - mit dem Erfolg, dass sie jetzt diese Briefe vom Anwalt bekommen.

Zitat (von Harry van Sell):
Und wenn man einen solchen Brief schreibt, sollte man beachten das man nicht nur eine korrekte Bevollmächtigung vorweisen kann, sondern sollte auch beachten, das in DE die Besorgung von Rechtsgeschäften in konkreten Einzelfällen per Gesetz den Rechtsanwälten vorbehalten ist.

Danke für den Hinweis. Dann werden meine Schwiegereltern den Brief/email versenden, nicht ich. Ist das Nachfragen nach der rechtlichen Grundlage schon die Besorgung von Rechtsgeschäften? Ziel wäre einfach gewesen, dem Anwalt klar zu machen, dass seine leeren Drohungen nicht ernst genommen werden. Wenn er androhen will, soll er das entsprechend rechtlich belegen. Nach meinen (zugegebenermaßen laienhaften) Rechtswissen gibt es in dem Fall kein Recht, das diese Drohung stützt.

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10269 Beiträge, 4569x hilfreich)

Rein praktisch denke ich, dass Ignorieren weiter die bessere Alternative ist. Wenn ein Laie gegenüber einem Anwalt argumentieren will, dann wird das in der Regel zu nichts Positivem führen. Und selber einen Anwalt zu beauftragen kostet Geld und bringt vermutlich nichts.

Zitat (von Climbee):
Sehe ich das richtig oder bin ich völlig auf dem Holzweg?
In einem solchen Anwaltsschreiben müssen meiner Meinung nach keine Quellen angegeben werden. Von daher sehe ich keinen Sinn in einer Aufforderung nach Darlegung der Quellen. Erst eine Klage sollte begründet werden.

Meiner persönlichen Meinung nach sollten deine Schwiegereltern zumindest mit dieser Nachbarin nicht mehr sprechen. Denn es wird aus dem Schreiben deutlich, dass diese keine Kontaktaufnahme will. Ich sehe keinen Grund dafür, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Aber dem geäußerten Wunsch sollte man folgen und im Zweifel wirklich notwendige Dinge der Nachbarin schriftlich zukommen zu lassen. Auch das würde ich aber auf das wirklich Notwendige beschränken.

Das Verbot andere Personen im Garten der Nachbarin anzusprechen, geht meiner Meinung nach viel zu weit. Klar, die Personen sollten nicht bei der Arbeit gestört werden und auch die Aufforderung zu irgendwelchen Arbeiten sollten die Schwiegereltern unterlassen. Aber auch hier sehe ich persönlich keinen Grund, eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Sofern diese Scharmützel eine Art von Freizeitbeschäftigung der Nachbarin darstellen, scheint mir wie gesagt Ignorieren die beste Lösung. Andernfalls sorgt man nämlich nur dafür, dass die Nachbarin einen Grund hat, sich noch weiter damit zu beschäftigen. Das ist dann also sehr kontraproduktiv. Und dem Anwalt ist's eh egal. Der wird bezahlt und freut sich über neue Aufträge der Nachbarin.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Climbee
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke auch Dir, cauchy.

Ich sehe das wie Du: ignorieren. Das haben meine Schwiegereltern bis jetzt auch gemacht. Und mit der Nachbarin selbst sprechen sie schon seit dem ersten Anwaltsbrief nicht mehr. Meine Schwiegermutter hat halt jetzt mit dem Gärtner gesprochen. Der hing im Baum (dem Stein des Anstoßes) und sie war zufällig auf dem Balkon. Und das zieht jetzt diesen Rattenschwanz hinter sich.

Problem ist nur, dass es meine Schwiegereltern jedes Mal sehr aufregt. Beide um die 80 und da legt man das eben nicht so eben auf die Seite. Deswegen hätte ich gerne mal eine Grenze gesetzt.

Scheint aber doch nicht so einfach zu sein. Dann werden wir die beiden alten Leutchen eben weiterhin beruhigen und die Nachbarin ignorieren. Ich werde ihnen auch diesen Thread zeigen, das beruhigt sie vielleicht auch etwas.

Ach ja: meine Schwiegereltern waren bereits bei einem Anwalt und haben ihm eines der vorangegangenen Schreiben gezeigt. Dessen Aussage "Völliger Schwachsinn - nicht justiziabel." Das hat sie dann auch erstmal beruhigt. Aber die Aufregung kommt halt mit jedem Brief wieder.

-- Editiert von User am 19. November 2024 17:21

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125934 Beiträge, 40562x hilfreich)

Zitat (von Climbee):
Weil meine Schwiegermutter sich mit dem von der Nachbarin angestellten Gärtner unterhält, ist sie Mitverursacherin eines Schadens zum Nachteil der Nachbarin? Da fehlt mir jetzt wirklich die juristische Denke. Ist mir völlig schleierhaft was da für ein Schaden entseht...

Die Zeit, welche der Auftragnehmer mit der Schwiegermutter verbringt, wird von der Nachbarin bezahlt, sie erhält aber keine Gegenleistung dafür.



Zitat (von Climbee):
meine Schwiegereltern waren bereits bei einem Anwalt und haben ihm eines der vorangegangenen Schreiben gezeigt. Dessen Aussage "Völliger Schwachsinn - nicht justiziabel."

Das kann gut sein.
Aber bei dem aktuellen Brief würde ich da nicht drauf setzen.

Ich würde da eher noch 2-3 nicht justiziable Schreiben sammeln und dann überlegen eine negative Feststellungsklage / Unterlassungsklage bzw. Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung zu initiieren.
Kann aber auch sein, dass es dann zum Bumerangeffekt kommt und man eine Lawine lostritt.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1119 Beiträge, 193x hilfreich)

Der Gärtner kann und darf natürlich nicht einfach eine höhere Rechnung erstellen, dann muss er eben sagen, er hat gerade keine Zeit. Beim Schadenersatz muss ein Schaden übrigens auch bewiesen werden - auch oft zu lesen hier im Forum - aber darum geht es hier anscheinend auch gar nicht.

Zitat (von Climbee):
"Völliger Schwachsinn - nicht justiziabel."


Das würde ich auch so sehen.

Generell ist ja es so, dass man theoretisch für alles einen Anwalt beauftragen kann, man muss ihn eben bezahlen. Ob die Ansprüche durchsetzbar sind oder nicht, kann dem Anwalt egal sein, solange er das Geld erhält.
Zitat (von Climbee):
Ich würde daher dem Anwalt gerne einen kurzen Brief schreiben und um die rechtliche Grundlage bitten, aufgrund derer er dann die vermeintlichen Forderungen seiner Mandantin vor Gericht geltend machen möchte.


Klar darf man auch zurückschreiben, wird allerdings vermutlich nicht viel bringen, steht Ihnen bzw. Ihren Eltern aber natürlich frei. Der Anwalt wird ja von der Gegenseite bezahlt und wird daher auch nur die Interessen der Gegenseite vertreten. Also ein "Naja gut, Sie haben wohl Recht, sorry", ist nicht zu erwarten.

Die Eltern müssen eben selbst nochmal zum Anwalt, welcher dann fordern müsste, solche unsinnigen Briefe zu unterlassen, ansonsten eben einfach ignorieren.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125934 Beiträge, 40562x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Beim Schadenersatz muss ein Schaden übrigens auch bewiesen werden - auch oft zu lesen hier im Forum -

Korrekt.



Zitat (von CarstenF):
aber darum geht es hier anscheinend auch gar nicht.

Richtig, hier geht es um Unterlassung.
Da muss man keinen Schanden nachweisen, da reicht es schon das eine Unzumutbarkeit entstehen könnte.
Und sei es das der Auftragnehmer dann nicht innerhalb der Zeit fertig wird, oder schneller arbeitet um die Zeit aufzuholen und dann nicht so sauber arbeitet.

Der Anwalt weis schon weshalb er keinen Schadenersatz fordert, sondern Unterlassung.


Signatur:

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#8
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14498 Beiträge, 4488x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wir haben Sie deshalb aufzufordern, es künftig zu unterlassen, mit unserer Mandantin oder dritten Personen, welche sich auf dem Grundstück unserer Mandantschaft befinden in irgendeiner Form in Kontakt zu treten.
Dann sollte man auch den Anwalt mal auffordern, es künftig zu unterlassen, wegen solcher Belanglosigkeiten mit den Schwiegereltern in Kontakt zu treten.
Das wäre genauso lächerlich ...

Zitat:
... fordern wie sie auf, die vorgenannten Punkte uns gegenüber bis spätestens (…) in schriftlicher Form zu bestätigen
Das sollte man hier keinesfalls machen, denn damit verpflichtet man sich zu etwas was eigentlich gar nicht untersagt werden kann.
Und speziell in dieser Grundsätzlichkeit wäre das sogar sehr dumm. Was ist beispielsweise, wenn die Schwiegereltern von einer Person angesprochen werden? Können sie das dann wirklich ignorieren? Denkbar ist sogar, dass die Nachbarin eine entsprechende Falle stellt - und schon hat man den Salat.

Zitat:
Ich würde daher dem Anwalt gerne einen kurzen Brief schreiben
Mit gegnerischen Anwälten kommuniziert man nicht. Im besten Fall bewirkt dein solches Schreiben gar nichts.

Zitat:
Es steht ihr nicht zu, fremden Auftragnehmer irgendwelche Aufträge zu erteilen.
Rechtsgrundlage dafür?

Zitat:
Die Zeit, welche der Auftragnehmer mit der Schwiegermutter verbringt, wird von der Nachbarin bezahlt, sie erhält aber keine Gegenleistung dafür.
Mag ja sein, dann soll sie es dem Gärtner vom Lohn abziehen.
Die Schwiegermutter haftet sicher nicht dafür (oder hatte sie bei dem Gespräche eine Pistole in der Hand?). Wenn der Gärtner zuviel quatscht dann ist das allein seine Angelegenheit.

Stefan

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125934 Beiträge, 40562x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Rechtsgrundlage dafür?

Verträge zu Lasten Dritter sind in aller Regel unzulässig.
Eine der wenigen Ausnahmen liegt hier nicht vor.



Zitat (von reckoner):
Die Schwiegermutter haftet sicher nicht dafür

Das sieht der Gesetzgeber wohl anders, ansonsten hätte er die Möglichkeit nicht eröffnet.


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#10
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1476 Beiträge, 164x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zu Recht.
Damit ist sie Mitverursacherin eines Schadens zum Nachteil der Nachbarin.


???

Zitat (von Harry van Sell):
Es steht ihr nicht zu, fremden Auftragnehmer irgendwelche Aufträge zu erteilen.


Vor allem steht es dem Auftragnehmer nicht zu, diese Aufträge auf Kosten des ursprünglichen/eigentlichen Auftraggebers auszuführen.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14498 Beiträge, 4488x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Verträge zu Lasten Dritter sind in aller Regel unzulässig.
Eine der wenigen Ausnahmen liegt hier nicht vor.
Hier ist aber gar kein Vertrag geschlossen worden.

Wenn ich dem Maler der gerade das Nachbarhaus streicht bitte, doch kein weiß sondern rosa zu nehmen, dann ist das weder ein Auftrag noch ein Vertrag. Macht der Maler es dennoch so ist das allein sein Problem.

Zitat:
Das sieht der Gesetzgeber wohl anders, ansonsten hätte er die Möglichkeit nicht eröffnet.
Wo ist denn diese Möglichkeit? Also Schadenersatz dafür, dass sich jemand von der Arbeit abhalten lässt?

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11339 Beiträge, 4314x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die Zeit, welche der Auftragnehmer mit der Schwiegermutter verbringt, wird von der Nachbarin bezahlt, sie erhält aber keine Gegenleistung dafür.

Es gibt noch Gärtner, die nach Stunden abrechnen?
ALLE mir bekannten im Umkreis von 20 Kilometern, rechnen nach kurzer Besichtigung nach Pauschalen ab.

Zitat (von Harry van Sell):
Der Anwalt weis schon weshalb er keinen Schadenersatz fordert, sondern Unterlassung.

Da muss ich echt schmunzeln.
Natürlich weiß der Anwalt das.
Er weiß auch, dass seine Forderung auf Unterlassung ebenso wenig haltbar ist, wie es eine Forderung nach Schadenersatz wäre.
Bei der Unterlassung hätte man zukünftig dann aber was in der Hand, falls der Gegner so dumm wäre sie zu unterzeichnen.

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#13
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1392 Beiträge, 523x hilfreich)

Zitat (von Climbee):
Aber die Aufregung kommt halt mit jedem Brief wieder.


Postah einrichten und alle Briefe dorthin. Dann könnt ihr sie holen, mit Einverständnis der Schwiegereltern, und sortieren und die Briefe er Nachbarin estmal lesen und ihnen den Inhalt dann völlig unaufgeregt erzählen

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125934 Beiträge, 40562x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Es gibt noch Gärtner, die nach Stunden abrechnen?

Ja, die gibt es durchaus.
Pauschalen sind zweifelsohne sehr beleibt, aber ja nach dem was gemacht wird, trifft man immer wieder auf Stundenabrechnung



Zitat (von spatenklopper):
Er weiß auch, dass seine Forderung auf Unterlassung ebenso wenig haltbar ist,

Die Unterlassung, die Auftragnehmer zu belastigen und von der Arbeit abzuhalten ist - korrekt formuliert - durchaus durchsetzbar.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#15
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1476 Beiträge, 164x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Es gibt noch Gärtner, die nach Stunden abrechnen?
ALLE mir bekannten im Umkreis von 20 Kilometern, rechnen nach kurzer Besichtigung nach Pauschalen ab.


Ja, unser Gärtner rechnet nach Stunden ab. Die im Umkreis m.W. auch.

Um noch mal auf den Fall hier zu sprechen zu kommen (ist nicht an dich gerichtet, spatenklopper): Es ist Sache des Gärtners, sich während seiner Arbeitszeit nicht anquatschen/ablenken zu lassen bzw. keine Aufträge von Dritten auszuführen, die der ursprüngliche Auftraggeber dann bezahlen soll.

Was hier vom Anwalt der Nachbarn gefordert wird, ist lächerlich.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125934 Beiträge, 40562x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Was hier vom Anwalt der Nachbarn gefordert wird, ist lächerlich.

Ich denke das alle hier Antwortenden sich einig darüber sind, das der Aufriss den die Nachbarin und ihr Anwalt da machen lächerlich ist.

Hilft halt nur nichts, wenn sich solche Lächerlichkeiten im Falle des Falles vor Gericht durchsetzen lassen.


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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1476 Beiträge, 164x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Hilft halt nur nichts, wenn sich solche Lächerlichkeiten im Falle des Falles vor Gericht durchsetzen lassen.


Sehe ich hier nicht.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39908 Beiträge, 14222x hilfreich)

Da nicht mal Harry, wie es in guten alten Zeiten hier im Forum war, hellsehen kann, weil seine Kugel immer noch gewartet wird, finde ich es relativ müßig, sich über ein Szenario Gedanken zu machen, von dem man weder weiß, ob es kommt, und wenn ja, in welcher Form, was die gerichtlichen Anträge sein werden.

Ganz klar, die Schwiegereltern dürfen an Gärtner des Nachbarn keine Aufträge verteilen (kappen des Baumes), man sollte so etwas also tunlichst lassen. Und wegen des eigenen Seelenfriedens auch sonst jedweden Kontakt mit jemandem auf dem Nachbargrundstück unterlassen, und gut ist. Ansonsten aus äußerster Vorsicht noch ein Protokoll darüber führen, in der Zukunft, wer wann wen kontaktiert hat; den Nachbarn auch dann nicht antworten, wenn er einen anspricht; also jedweden Kontakt konsequent kappen. Dann kann man einer Klage auch mit großer Gelassenheit entgegen sehen. Die Nachbarn müssten nämlich je nach Antrag aber auf jeden Fall neben anderem substantiiert darlegen, dass nach wie vor Belästigungen von Euch ausgehen, in welcher Form auch immer.

Wenn es gelingt, dass den Schwiegereltern rüber zu bringen, sehen die dem Posteingang hoffentlich gelassener entgegen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Climbee
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank an alle hier! Das war für mich sehr hilfreich.

Ich werde also meine Schwiegereltern entsprechend briefen. Das mit dem Protokoll ist eine gute Sache. Ich bin mir sicher, wir werden es nie brauchen, aber es gibt beiden das Gefühl aktiv etwas zu tun und ggf. in der Hand zu haben. Das dürfte schon helfen.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39908 Beiträge, 14222x hilfreich)

Das hast Du prima erfasst. Es nimmt das Gefühl des ausgeliefert seins, man tut was, und für den absoluten Notfall hat man auch was.

Euch alles Gute!

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1953 Beiträge, 1029x hilfreich)

Zitat (von Climbee):
Ich bin mir sicher, wir werden es nie brauchen, aber es gibt beiden das Gefühl aktiv etwas zu tun und ggf. in der Hand zu haben. Das dürfte schon helfen.


In dem Alter sicher eine vernünftige Lösung.

Ich persönlich würde der Nachbarin aber ziemlich deutlich zeigen, was ich von ihren Absonderungen so halte. Mindestens würde ich mich nicht an die zu 100% ungerechtfertigten Eingriffsversuche (soll heißen, alles was der Anwalt laut Eingangsbeitrag so gefordert hat) in meine persönlichen Grundrechte halten. Ich würde reden mit wem ich will und wann ich will, nur nicht mit der Nachbarin, die würde vollständig ignoriert, auch ihre unsinnigen Aufforderungen.
Es sind hier weit und breit keine ersatzfähigen Schäden oder zu unterlassenden Handlungen zu erkennen, nicht einmal im Ansatz. Das würde ich sie auch spüren lassen.

Kleine Anmerkung am Rande: Es ist nicht das Grundstück der Nachbarin, es ist Sondereigentum oder ihr Sondernutzungsrecht in einer WEG. Zumindest sieht es so aus.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6616 Beiträge, 1548x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Climbee):
Weil meine Schwiegermutter sich mit dem von der Nachbarin angestellten Gärtner unterhält, ist sie Mitverursacherin eines Schadens zum Nachteil der Nachbarin? Da fehlt mir jetzt wirklich die juristische Denke. Ist mir völlig schleierhaft was da für ein Schaden entseht...


Die Zeit, welche der Auftragnehmer mit der Schwiegermutter verbringt, wird von der Nachbarin bezahlt, sie erhält aber keine Gegenleistung dafür.

Das muss die Nachbarin dann allerdings mit dem Gärtner klären. Den braucht sie für die Zeit, in der er sich mit den Nachbarn des Auftraggebers unterhält, nicht bezahlen. Sie kann dafür aber nicht den Nachbarn in Regress nehmen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125934 Beiträge, 40562x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Sie kann dafür aber nicht den Nachbarn in Regress nehmen.

Hat zum Glück auch keiner behauptet ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6616 Beiträge, 1548x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von eh1960):
Sie kann dafür aber nicht den Nachbarn in Regress nehmen.

Hat zum Glück auch keiner behauptet ...


Nun ja...

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Climbee):
Meine Schwiegermutter hat sich mit dem Gärtner noch ganz nett unterhalten. Das war wohl auch schon nicht mehr akzeptabel

Zu Recht.
Damit ist sie Mitverursacherin eines Schadens zum Nachteil der Nachbarin.


Anders als von Ihnen behauptet ist die Nachbarin selbstverständlich keine "Mitverursacherin eines Schadens zum Nachteil der Nachbarin"...

-- Editiert von User am 23. November 2024 10:00

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125934 Beiträge, 40562x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Anders als von Ihnen behauptet ist die Nachbarin selbstverständlich keine "Mitverursacherin eines Schadens zum Nachteil der Nachbarin"

Doch, denn auch das
Zitat (von eh1960):
Das muss die Nachbarin dann allerdings mit dem Gärtner klären.

ist selbstverständlich ein Schaden.

Ein Schaden besteht nicht erst dann, wenn man Geld dafür einfordern kann, ein Schaden besteht bereits dann wenn man einen Nachteil erleidet.
Und das aufwenden von Zeit die man ohne die Nachbarin nicht hätte aufwenden müssen, das ist halt so ein Schaden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2425 Beiträge, 375x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die Zeit, welche der Auftragnehmer mit der Schwiegermutter verbringt, wird von der Nachbarin bezahlt, sie erhält aber keine Gegenleistung dafür.


Wenn der Dienstleister sich während des Auftrags von Dritten zu Privatgesprächen hinreißen lässt, dann ist das ein Problem des Dienstleisters, um das sich die Nachbarin im Verhältnis mit diesem kümmern sollte.
Wenn dieser Dienstleister das Privatgespräch dann auch noch mit der Auftraggeberin abrechnet, dann ist das ebenfalls ein Problem zwischen der Nachbarin und ihrem Dienstleister.

-- Editiert von User am 29. November 2024 12:13

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