Nachbarin zeigt uns ständig beim Ordnungsamt an

8. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
ChristinaDu
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbarin zeigt uns ständig beim Ordnungsamt an

Hallo Zusammen,

Wir haben folgendes Problem mit unserer Nachbarin.
Mein Freund wohnt seit nun 8 Jahren in seinem Eigentumshaus und hat seit 4 Jahren eine Hündin. Wir sind nun seit 2 Jahren zusammen und ich habe zudem einen 5 jährigen Hund. Seit nun etwas mehr als einem Jahr wohnt neben uns die neue Nachbarin (Haus gekauft) - Reihenhäuser.

Seitdem sie dort wohnt gibt es nur Ärger. Sie hat uns das erste mal im Dezember letzten Jahres beim Ordnungsamt angezeigt, mit den Beschuldigungen, wir gehen nie mit den Hunden spazieren.
Daraufhin kontaktierte uns das Ordnungsamt und besuchte uns. Wir erklärten denen, dass dies so nicht stimmt, da wir grundsätzlich vor der Arbeit 1 Stunde mit den Hunden draußen sind und ich dann in der Pause auch nochmal eine Stunde mich mit denen beschäftige und zudem gleich nach der Arbeit ebenfalls. Meine Eltern haben auch bestätigt, dass wenn wir tagsüber nicht gehen können, die Hunde bei denen sind oder die vorbei fahren.

Nun kam im Februar die nächste Anzeige von ihr. Beschuldigung: wir würden die Hunde im Keller einsperren, der Zaun wäre zu niedrig (1.70m) und die würden bis zur Erschöpfung bellen und jaulen, gegen die Scheibe schlagen, einsperren. Fazit: Ordnungsamt mit Veterinärmedizin kam vorbei. Haben sich das Haus angeschaut und die die Tiere getestet. Die Anzeige wurde fallen gelassen seitens Ordnungsamt. Nun zwei Monate später, nachdem wir nun auch einen Blickdichten Zaun aufgestellt haben (1.80m) haben wir wieder einen Brief vom OA bekommen mit einer Anzeige, wir würden keine Steuern zahlen.
Wir haben nun wieder belegen können, das wir zahlen.

Sie hat 3 Katzen und hat draußen dafür auch einen Käfig gebaut, und einen Hund - der wirklich nur einmal am Tag ausgeführt wird für 20 Minuten. Und ansonsten nur 1 mal noch zusätzlich rausgelassen wird, wo er für 10 Minuten Ball spielen darf.

Dann wurden wir angezeigt bei der Polizei angezeigt, das wir eine „Corona-Party feiern. Es war laut draußen und Musik lief und viel gelache war.. die Polizei kam prüfte und stellte fest, das die Nachbar zwei Häuser weiter draußen saßen, aber im legitimen Maße.

Langsam frage ich mich was noch kommt, welches ihre Intension ist und wieso.

Wegen den ständigen Beschwerden, und die letzte beruhte darauf, weil wir den Feuerkorb angemacht hatten und Asche auf ihre Terrasse flog durch einen Windstoß, kann ich mittlerweile nicht mehr schlafen, in der ständigen Sorge, was dürfen wir noch „machen", was für sie in Ordnung ist und was nicht.
Wann passt ihr das nächste nicht, und wann bekommen wir die nächste Anzeige?
Ich schlafe mittlerweile schlecht und nicht mehr durch, weil es mich sehr belastet.

Kann ich irgendwas tun, was sie in ihrer Handlung hindert oder ähnliches?
Ich freue mich auf ein Feedback, weil ich so langsam immer mehr verzweifle

Ärgert der Nachbar?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5438 Beiträge, 1823x hilfreich)

Ich hätte schon nach dem ersten solchen Vorfall Strafantrag wegen Verdachts auf falsche Verdächtigung gestellt, §164 StGB.
Woher will die Nachbarin denn wissen, ob man mit den Hunden rausgeht oder nicht, und ob man Steuern zahlt oder nicht? Die Anzeigen sind also wissentlich wahrheitswidrig erfolgt. Eigentlich eher erstaunlich, daß sowas noch nicht von Amts wegen verfolgt wurde. Das OA hat nämlich auch was besseres zu tun als erfundenen Anzeigegründen nachzugehen.

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17905 Beiträge, 6037x hilfreich)

Zitat (von ChristinaDu):
Kann ich irgendwas tun, was sie in ihrer Handlung hindert oder ähnliches?
Einfach ignorieren und normal weiterleben.

Zitat (von BigiBigiBigi):
Strafantrag wegen Verdachts auf falsche Verdächtigung gestellt, §164 StGB.
Kann man sich auch schenken, denn man wird " wider besseres Wissen" nachweisen müssen.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ChristinaDu
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von ChristinaDu):
Kann ich irgendwas tun, was sie in ihrer Handlung hindert oder ähnliches?
Einfach ignorieren und normal weiterleben.

Zitat (von BigiBigiBigi):
Strafantrag wegen Verdachts auf falsche Verdächtigung gestellt, §164 StGB.
Kann man sich auch schenken, denn man wird " wider besseres Wissen" nachweisen müssen.




Ich frage mich nur, was als Nächstes dann kommen wird, wenn ihr wieder etwas nicht in den Kran passt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12218 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von ChristinaDu):
Ich frage mich nur, was als Nächstes dann kommen wird, wenn ihr wieder etwas nicht in den Kran passt.


Abwarten, es kann ja nicht mehr viel schlimmer kommen. ;)

Beim nächsten Besuch des Ordnungsamtes könnt Ihr ja mal anregen, dass der Sozialpsychiatrische Dienst vielleicht mal bei der Dame vorbei schauen sollte, da Ihr euch ernsthafte Gedanken über den geistigen Zustand macht.

Ich hab das lange hinter mir.
Irgendwann hab ich dem Ordnungsamt dann damals meine Telefonnummer gegeben um das telefonisch zu klären, denn auch die hatten nach dem 5 mal keine Lust mehr vorbeizukommen...

-- Editiert von spatenklopper am 08.05.2020 13:45

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14764 Beiträge, 4536x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
kann ich mittlerweile nicht mehr schlafen, in der ständigen Sorge, was dürfen wir noch „machen", was für sie in Ordnung ist und was nicht.
Kann ich nicht so ganz nachvollziehen.
Ihr habt doch praktisch die offizielle Bestätigung, dass ihr alles richtig macht.

Wenn das Ordnungsamt das erste mal kommt würde ich mich ernsthaft fragen, ob ich nicht wirklich etwas falsch gemacht habe (der Klassiker ist wohl "zu laut", und das merkt man manchmal selber gar nicht so richtig).
Aber wenn das immer wieder passiert, so what ...

Zitat:
Woher will die Nachbarin denn wissen, ob man mit den Hunden rausgeht oder nicht, und ob man Steuern zahlt oder nicht? Die Anzeigen sind also wissentlich wahrheitswidrig erfolgt.
Vielleicht erkennst du den Widerspruch ja selber? :grins:

Stefan

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#6
 Von 
ChristinaDu
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das einzige was uns beruhigt ist, dass wir den beiden genügend Auslauf geben, Training und Hundeschule- selbstverständlich auch alles zahlen wie Steuern und Versicherung.
Aber es kann nicht sein, das bei jeden Ding, sie sich was aus den Fingern saugt und versucht uns ans Bein *****n zu wollen

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6977 Beiträge, 1605x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Ich hätte schon nach dem ersten solchen Vorfall Strafantrag wegen Verdachts auf falsche Verdächtigung gestellt, §164 StGB.

§164 StGB ist ein Offizialdelikt. Da kann man keinen Strafantrag stellen, man kann aber selbstverständlich Strafanzeige erstatten.

Das wäre hier - vorausgesetzt die Fallschilderung ist korrekt und vollständig - wohl angebracht.

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