Wir haben eine ganz tolle Nachbarschaft. Lediglich eine Familie tanzt völlig aus der Reihe. Abgesehen davon, dass mich die Frau zweimal vor meinen kleinen Kindern beschimpft hat, haben wir ein Problem mit den Parkgewohnheiten der Familie: Die Familie besitzt zwei Autos. Für diese Autos stehen ein Carport sowie ein Stellplatz auf dem Grundstück
zur Verfügung. Jetzt ist es allerdings so, dass diese Nachbarn gehäuft entweder öffentliche Parkplätze blockieren oder das Auto auf der Straße parken, was dazu führt, dass spielende Kinder die Straße nicht einsehen und von heranfahrenden Autos ebenfalls nicht gesehen werden können.
Nun ist die Familie in Urlaub gefahren und parkt auf einem öffentlichen Parkplatz, obwohl ihr Carport frei wäre.
Frage: Gibt es irgendeine Handhabe gegen dieses Verhalten? Unterschiedliche Nachbarn haben sie schon angesprochen, aber es ändert sich nichts.
Nachbarn Parken auf der Straße und blockieren trotz Stellplatz öffentliche Parkplätze
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
ZitatGibt es irgendeine Handhabe gegen dieses Verhalten? :
Nö, solange die da parken wo es erlaubt ist, ist das nicht sanktionierbar.
Jeder darf überall dort parken wo es erlaubt ist, ob man nun einen Carport und Stellplatz hat oder nicht...ZitatFrage: Gibt es irgendeine Handhabe gegen dieses Verhalten? :
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Hallo,
Rechtlich einwandfrei, da gibt es nichts zu beanstanden!Zitat:Nun ist die Familie in Urlaub gefahren und parkt auf einem öffentlichen Parkplatz, obwohl ihr Carport frei wäre.
Gegen gesetzestreues Verhalten?Zitat:Gibt es irgendeine Handhabe gegen dieses Verhalten?
Das nennt sich übrigens nicht blockieren, sondern ordentliches parken!Zitat:Jetzt ist es allerdings so, dass diese Nachbarn gehäuft entweder öffentliche Parkplätze blockieren oder das Auto auf der Straße parken
Hier muss man mit den Kindern sprechen und denen beibringen, wie diese sich im Strassenverkehr zu verhalten haben.Zitat:dass spielende Kinder die Straße nicht einsehen und von heranfahrenden Autos ebenfalls nicht gesehen werden können.
Ansprechen darf man die Leute drauf natürlich, aber diese müssen ihr gesetzestreues Verhalten nicht ändern.Zitat:Unterschiedliche Nachbarn haben sie schon angesprochen, aber es ändert sich nichts.
Gesetzlich ist an dem Verhalten absolut nichts auszusetzen, moralisch, dass ist wieder eine andere Frage...
Sie haben 2 Autos. Also können sie niemals mehr als 2 Parkplätze benutzen. Blockieren ist was anderes.Zitatgehäuft entweder öffentliche Parkplätze blockieren oder das Auto auf der Straße parken :
Wenn das Parken auf der Straße zeitlich nicht begrenzt ist, müsst ihr das hinnehmen.
Wenn das Parken auf öffentl. P-Platz auch nicht zeitlich begrenzt ist, müsst ihr auch das hinnehmen.
Was soll sich ändern?ZitatUnterschiedliche Nachbarn haben sie schon angesprochen, aber es ändert sich nichts. :
Das sollte jedes Kind lernen. Egal, welche Nachbarn oder Fremde dort parken, wo es erlaubt ist.Zitatdass spielende Kinder die Straße nicht einsehen und von heranfahrenden Autos ebenfalls nicht gesehen werden können. :
ZitatDie Familie besitzt zwei Autos. Für diese Autos stehen ein Carport sowie ein Stellplatz auf dem Grundstück zur Verfügung. Jetzt ist es allerdings so, dass diese Nachbarn gehäuft entweder öffentliche Parkplätze blockieren oder das Auto auf der Straße parken, was dazu führt, dass spielende Kinder die Straße nicht einsehen und von heranfahrenden Autos ebenfalls nicht gesehen werden können. :
Nun ist die Familie in Urlaub gefahren und parkt auf einem öffentlichen Parkplatz, obwohl ihr Carport frei wäre.
Frage: Gibt es irgendeine Handhabe gegen dieses Verhalten? Unterschiedliche Nachbarn haben sie schon angesprochen, aber es ändert sich nichts.
Auf einem öffentlichen Parkplatz darf jedermann parken - im Rahmen der dort geltenden Parkregelung. Wenn es keine Beschränkungen dort gibt ("maximal 4 Stunden und mit Parkscheibe", was auch immer), dann darf dort jeder so lange parken wie er will.
Ob jemand irgendwo anders oder direkt daneben eine Möglichkeit hat, auf dem eigenen Grundstück zu parken, ist unerheblich.
Wenn man auf "Wie du mir - so ich dir" steht, könnt ihr die Chance nutzen und immer dann selbst die öffentlichen Parkplätze belegen, sofern dieser Nachbar nicht darauf steht.
In meiner Stadt wurde das Problem so gelöst:
Es wird eine Anwohnerparkzone eingerichtet. D.h. nur Anwohner mit Parkausweis dürfen an der Straße parken. Und die Gebühr für den Anwohnerparkausweis wurde so hoch angesetzt, dass es für Anwohner, die einen Stellplatz auf dem eigenen Grundstück haben, unattraktiv ist, einen Anwohnerparkausweis zu beantragen.
Jetzt nutzen Anwohner, die einen eigenen Stellplatz haben, diesen auch wieder selbst ...
ZitatIch finde es immer wieder lustig, wenn sich die Anwohner aufregen aber selber keinen Stellplatz schaffen/anmieten. :
Ich habe da einen netten Nachbarn, der Vermieter in einem 6 Parteien Haus ist, inkl. Garagenhof.
Von den vorhandenen 6 Garagen wird eine zum Abstellen eines Fahrzeuges eines Mieters benutzt, der Rest ist zweckentfremdet in eigener Hand.
Von daher kann ich den TE schon versehen und leider lesen-denken-handeln nur zustimmen.
ZitatGesetzlich ist an dem Verhalten absolut nichts auszusetzen, moralisch, dass ist wieder eine andere Frage... :
-- Editiert von spatenklopper am 17.06.2019 14:37
ZitatWarum sollte der Nachbar nicht auf öffentlicher Fläche (die jedem zur Verfügung steht) parken dürfen? :
Wo parkt ihr denn? Ich finde es immer wieder lustig, wenn sich die Anwohner aufregen aber selber keinen Stellplatz schaffen/anmieten. Wieso sollte es da unterschiedliche Rechte geben?
Schade, dass hier so aggressiv reagiert wird. ALLE in der Straße haben Stellplätze bzw. Carports. Und alle parken auf ihren Stellplätzen - bis auf jene Nachbarn, denen es wichtiger ist den Platz vor ihren Haus zu "dekorieren" anstatt ihn wie vorgesehen als Stellplatz zu benutzen.
Zitat:
Das sollte jedes Kind lernen. Egal, welche Nachbarn oder Fremde dort parken, wo es erlaubt ist.Zitatdass spielende Kinder die Straße nicht einsehen und von heranfahrenden Autos ebenfalls nicht gesehen werden können. :
Richtig, das sollten Kinder lernen. Wenn diese aber 3-4 Jahre alt sind, ist der Lernprozess ein langer.
In diesem Fall ging es mir darum, dass die Nachbarn AUF der Straße vor ihrem Haus parken, was die Einsicht in den oberen Teil der Straße erschwert (Straße macht einen Rechtsknick) - und da ist kein Parkplatz ausgewiesen.
Aber auch kein Parkverbot? Dann bleibts wohl dabei: Du kannst ihnen nichts. Ob sie dekorieren oder einfach zu bequem/faul sind oder es *euch allen* nun erst recht zeigen wollen--- egal.Zitatund da ist kein Parkplatz ausgewiesen. :
Es ist immer besser, wenn die Fakten gleich im ersten Beitrag zu lesen sind. Das erspart das viele Nachfragen, Belehren, Vorbringen der eigenen Erfahrungen.
Mir ist bekannt, dass 3-4jährige ihr Verhalten im Straßenverkehr sehr viel schneller lernen als viel Ältere, die eben schon Gewohnheit haben. Das betrifft alle, die am öffentlichen Leben teilnehmen. Ist das bei euren Kindern tatsächlich anders?
Ganz oft stellen Bewohner an Kurven oder solchen Durchfahrten irgendwelche selbst gebastelte Warnungen auf, wegen spielender Kinder. Ich denke oft, da konnte wohl einfach nichts anderes helfen...
Wenn da noch kein Parkverbot ist, sprich doch mal die zuständigen Stellen an ob man das nicht ändern kann. Wenn alle Grundstückseigentümer (o.k. bis auf einen) unterschreiben dass sie das gerne wollen ist das schon ein starker Impuls für die Gemeinde.
Wenn ihr allerdings dann man Besucher habt oder die Kinder groß genug fürs eigene Auto sind, wird das Parkverbot auch da sein.
Ja und??? Ist doch völlig in Ordnung.ZitatUnd alle parken auf ihren Stellplätzen - bis auf jene Nachbarn, denen es wichtiger ist den Platz vor ihren Haus zu "dekorieren" anstatt ihn wie vorgesehen als Stellplatz zu benutzen. :
Zunächst eínmal sollten die Eltern den Kindern beibringen, dass eine Straße kein Spielplatz ist. Bei 3-4 Jahren sind auch die Eltern in der Pflicht die Kinder zu beaufsichtigen und diesen das richtige Verhalten im Straßenverkehr beizubringen. Ist es den Eltern denn zu mühsam das den Kindern beizubringen, denn du betonst, dass es ein langer Prozess ist. Ja und? So ist das nun einmal, Kinder muss man über lange Jahre lehren und erziehen. Das nennt sich "Leben".ZitatWenn diese aber 3-4 Jahre alt sind, ist der Lernprozess ein langer. :
Und genau das ist richtig! Parken auf dem Gehweg ist nun einmal verboten. Die StVO §12 Absatz 4 sagt ganz eindeutig, dass am rechten Rand auf der Straße zu parken ist: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__12.htmlZitatIn diesem Fall ging es mir darum, dass die Nachbarn AUF der Straße vor ihrem Haus parken, :
Das Verhalten deiner Nachbarn ist also völlig in Ordnung.
-- Editiert von -Laie- am 18.06.2019 12:41
Völliger Mumpitz der hier niedergeschrieben wird.
Greifen würden
STVO £ 1 da eine Behinderung vorliegt.
Und zumal könnte eine Nötigung vorliegen da jeder Carport,Garagenbesitzer dazu verpflichtet ist diesen auch zwecks öffentlicher Parkflächenentlastung so wie im z.b Bauantrag beschrieben zu Nutzen.
Alles andere ist Zweckentfremdung und Behinderung.
Muss nur alles beleghaft dokumentiert werden.
Hallo,
Hättest du das mal unter deinen Beitrag geschrieben.Zitat:Völliger Mumpitz der hier niedergeschrieben wird.
Dann zeig' doch mal eine solcher Verpflichtung.Zitat:Und zumal könnte eine Nötigung vorliegen da jeder Carport,Garagenbesitzer dazu verpflichtet ist diesen auch zwecks öffentlicher Parkflächenentlastung so wie im z.b Bauantrag beschrieben zu Nutzen.
Richtig ist, dass man in den meisten Gemeinden im Rahmen eines Neubaus auch Parkflächen schaffen und auch freihalten muss, aber benutzen muss die später trotzdem keiner. Es wäre sogar gesetzwidrig wenn es eine Regelung gäbe, dass beispielsweise Anwohner auf ihren Grundstücken parken müssen und die öffentlichen Parkflächen nur für Besucher zur Verfügung stehen (das kann man zwar indirekt durch Zeitbeschränkungen erreichen, aber eben nicht grundsätzlich).
Ja klar, weil die StVO auch festlegt, das Kinder spielen lassen der Zweck von Straßen ist - die Autos gehören da natürlich nicht hin.Zitat:Alles andere ist Zweckentfremdung und Behinderung.
Und was meinst du wie mich überall die ganzen Autos behindern wenn ich mal wieder keinen Parkplatz finde - kann ich die jetzt alle anzeigen?
Stefan
Nun, da die Leiche schon mal oben ist....
Kein guter Einstig, Max. Du hast, was nicht gerne gesehen wird, einen alten Beitrag genommen und verbal auch noch ziemlich auf die Mumie gehauen. Das staubt....ZitatVölliger Mumpitz der hier niedergeschrieben wird. :
In der Sache allerdings, gehe ich mit Laies damaliger Antwort nicht konform. Es ist keinesfals in Ordnung einen Stellplatz "zu dekorieren" - so dass man daruf nicht parken kann. Dieser Stellplatz ist mit hoher Wahrscheinlichkeit als Stellplat ausgewiesen worden. Ob sich daraus die Verpflichtung ergibt diesen auch zu nutzen, statt sein Fahrzeug im öffentlichen Raum zu parken, steht auf einem anderen Blatt.ZitatZitat (von Britney78): :
Und alle parken auf ihren Stellplätzen - bis auf jene Nachbarn, denen es wichtiger ist den Platz vor ihren Haus zu "dekorieren" anstatt ihn wie vorgesehen als Stellplatz zu benutzen.
Ja und??? Ist doch völlig in Ordnung.
@Max - Deiner Argumentation kann ich mich nicht anschließen.
VG
Roland
ZitatHättest du das mal unter deinen Beitrag geschrieben. :
Wieso? Er hat es doch als Warnung vor das geschrieben was er von sich gibt ...
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