Nachbarn Parken auf der Straße und blockieren trotz Stellplatz öffentliche Parkplätze

8. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Britney78
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)
Nachbarn Parken auf der Straße und blockieren trotz Stellplatz öffentliche Parkplätze

Wir haben eine ganz tolle Nachbarschaft. Lediglich eine Familie tanzt völlig aus der Reihe. Abgesehen davon, dass mich die Frau zweimal vor meinen kleinen Kindern beschimpft hat, haben wir ein Problem mit den Parkgewohnheiten der Familie: Die Familie besitzt zwei Autos. Für diese Autos stehen ein Carport sowie ein Stellplatz auf dem Grundstück zur Verfügung. Jetzt ist es allerdings so, dass diese Nachbarn gehäuft entweder öffentliche Parkplätze blockieren oder das Auto auf der Straße parken, was dazu führt, dass spielende Kinder die Straße nicht einsehen und von heranfahrenden Autos ebenfalls nicht gesehen werden können.
Nun ist die Familie in Urlaub gefahren und parkt auf einem öffentlichen Parkplatz, obwohl ihr Carport frei wäre.

Frage: Gibt es irgendeine Handhabe gegen dieses Verhalten? Unterschiedliche Nachbarn haben sie schon angesprochen, aber es ändert sich nichts.

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27 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Britney78):
Gibt es irgendeine Handhabe gegen dieses Verhalten?

Nö, solange die da parken wo es erlaubt ist, ist das nicht sanktionierbar.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Britney78):
Frage: Gibt es irgendeine Handhabe gegen dieses Verhalten?
Jeder darf überall dort parken wo es erlaubt ist, ob man nun einen Carport und Stellplatz hat oder nicht...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Nun ist die Familie in Urlaub gefahren und parkt auf einem öffentlichen Parkplatz, obwohl ihr Carport frei wäre.
Rechtlich einwandfrei, da gibt es nichts zu beanstanden!

Zitat:
Gibt es irgendeine Handhabe gegen dieses Verhalten?
Gegen gesetzestreues Verhalten?

Zitat:
Jetzt ist es allerdings so, dass diese Nachbarn gehäuft entweder öffentliche Parkplätze blockieren oder das Auto auf der Straße parken
Das nennt sich übrigens nicht blockieren, sondern ordentliches parken!

Zitat:
dass spielende Kinder die Straße nicht einsehen und von heranfahrenden Autos ebenfalls nicht gesehen werden können.
Hier muss man mit den Kindern sprechen und denen beibringen, wie diese sich im Strassenverkehr zu verhalten haben.

Zitat:
Unterschiedliche Nachbarn haben sie schon angesprochen, aber es ändert sich nichts.
Ansprechen darf man die Leute drauf natürlich, aber diese müssen ihr gesetzestreues Verhalten nicht ändern.

Gesetzlich ist an dem Verhalten absolut nichts auszusetzen, moralisch, dass ist wieder eine andere Frage...

6x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Britney78):
gehäuft entweder öffentliche Parkplätze blockieren oder das Auto auf der Straße parken
Sie haben 2 Autos. Also können sie niemals mehr als 2 Parkplätze benutzen. Blockieren ist was anderes.
Wenn das Parken auf der Straße zeitlich nicht begrenzt ist, müsst ihr das hinnehmen.
Wenn das Parken auf öffentl. P-Platz auch nicht zeitlich begrenzt ist, müsst ihr auch das hinnehmen.
Zitat (von Britney78):
Unterschiedliche Nachbarn haben sie schon angesprochen, aber es ändert sich nichts.
Was soll sich ändern?
Zitat (von Britney78):
dass spielende Kinder die Straße nicht einsehen und von heranfahrenden Autos ebenfalls nicht gesehen werden können.
Das sollte jedes Kind lernen. Egal, welche Nachbarn oder Fremde dort parken, wo es erlaubt ist.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Britney78):
Die Familie besitzt zwei Autos. Für diese Autos stehen ein Carport sowie ein Stellplatz auf dem Grundstück zur Verfügung. Jetzt ist es allerdings so, dass diese Nachbarn gehäuft entweder öffentliche Parkplätze blockieren oder das Auto auf der Straße parken, was dazu führt, dass spielende Kinder die Straße nicht einsehen und von heranfahrenden Autos ebenfalls nicht gesehen werden können.
Nun ist die Familie in Urlaub gefahren und parkt auf einem öffentlichen Parkplatz, obwohl ihr Carport frei wäre.

Frage: Gibt es irgendeine Handhabe gegen dieses Verhalten? Unterschiedliche Nachbarn haben sie schon angesprochen, aber es ändert sich nichts.

Auf einem öffentlichen Parkplatz darf jedermann parken - im Rahmen der dort geltenden Parkregelung. Wenn es keine Beschränkungen dort gibt ("maximal 4 Stunden und mit Parkscheibe", was auch immer), dann darf dort jeder so lange parken wie er will.

Ob jemand irgendwo anders oder direkt daneben eine Möglichkeit hat, auf dem eigenen Grundstück zu parken, ist unerheblich.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Wenn man auf "Wie du mir - so ich dir" steht, könnt ihr die Chance nutzen und immer dann selbst die öffentlichen Parkplätze belegen, sofern dieser Nachbar nicht darauf steht.

0x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

In meiner Stadt wurde das Problem so gelöst:
Es wird eine Anwohnerparkzone eingerichtet. D.h. nur Anwohner mit Parkausweis dürfen an der Straße parken. Und die Gebühr für den Anwohnerparkausweis wurde so hoch angesetzt, dass es für Anwohner, die einen Stellplatz auf dem eigenen Grundstück haben, unattraktiv ist, einen Anwohnerparkausweis zu beantragen.
Jetzt nutzen Anwohner, die einen eigenen Stellplatz haben, diesen auch wieder selbst ...

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von ClauKoCel):
Ich finde es immer wieder lustig, wenn sich die Anwohner aufregen aber selber keinen Stellplatz schaffen/anmieten.


Ich habe da einen netten Nachbarn, der Vermieter in einem 6 Parteien Haus ist, inkl. Garagenhof.
Von den vorhandenen 6 Garagen wird eine zum Abstellen eines Fahrzeuges eines Mieters benutzt, der Rest ist zweckentfremdet in eigener Hand.

Von daher kann ich den TE schon versehen und leider lesen-denken-handeln nur zustimmen.
Zitat (von lesen-denken-handeln):
Gesetzlich ist an dem Verhalten absolut nichts auszusetzen, moralisch, dass ist wieder eine andere Frage...


-- Editiert von spatenklopper am 17.06.2019 14:37

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Britney78
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von ClauKoCel):
Warum sollte der Nachbar nicht auf öffentlicher Fläche (die jedem zur Verfügung steht) parken dürfen?

Wo parkt ihr denn? Ich finde es immer wieder lustig, wenn sich die Anwohner aufregen aber selber keinen Stellplatz schaffen/anmieten. Wieso sollte es da unterschiedliche Rechte geben?


Schade, dass hier so aggressiv reagiert wird. ALLE in der Straße haben Stellplätze bzw. Carports. Und alle parken auf ihren Stellplätzen - bis auf jene Nachbarn, denen es wichtiger ist den Platz vor ihren Haus zu "dekorieren" anstatt ihn wie vorgesehen als Stellplatz zu benutzen.

4x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Britney78
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Anami):

Zitat (von Britney78):
dass spielende Kinder die Straße nicht einsehen und von heranfahrenden Autos ebenfalls nicht gesehen werden können.
Das sollte jedes Kind lernen. Egal, welche Nachbarn oder Fremde dort parken, wo es erlaubt ist.


Richtig, das sollten Kinder lernen. Wenn diese aber 3-4 Jahre alt sind, ist der Lernprozess ein langer.
In diesem Fall ging es mir darum, dass die Nachbarn AUF der Straße vor ihrem Haus parken, was die Einsicht in den oberen Teil der Straße erschwert (Straße macht einen Rechtsknick) - und da ist kein Parkplatz ausgewiesen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Britney78):
und da ist kein Parkplatz ausgewiesen.
Aber auch kein Parkverbot? Dann bleibts wohl dabei: Du kannst ihnen nichts. Ob sie dekorieren oder einfach zu bequem/faul sind oder es *euch allen* nun erst recht zeigen wollen--- egal.

Es ist immer besser, wenn die Fakten gleich im ersten Beitrag zu lesen sind. Das erspart das viele Nachfragen, Belehren, Vorbringen der eigenen Erfahrungen.

Mir ist bekannt, dass 3-4jährige ihr Verhalten im Straßenverkehr sehr viel schneller lernen als viel Ältere, die eben schon Gewohnheit haben. Das betrifft alle, die am öffentlichen Leben teilnehmen. Ist das bei euren Kindern tatsächlich anders?
Ganz oft stellen Bewohner an Kurven oder solchen Durchfahrten irgendwelche selbst gebastelte Warnungen auf, wegen spielender Kinder. Ich denke oft, da konnte wohl einfach nichts anderes helfen...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Wenn da noch kein Parkverbot ist, sprich doch mal die zuständigen Stellen an ob man das nicht ändern kann. Wenn alle Grundstückseigentümer (o.k. bis auf einen) unterschreiben dass sie das gerne wollen ist das schon ein starker Impuls für die Gemeinde.
Wenn ihr allerdings dann man Besucher habt oder die Kinder groß genug fürs eigene Auto sind, wird das Parkverbot auch da sein.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Britney78):
Und alle parken auf ihren Stellplätzen - bis auf jene Nachbarn, denen es wichtiger ist den Platz vor ihren Haus zu "dekorieren" anstatt ihn wie vorgesehen als Stellplatz zu benutzen.
Ja und??? Ist doch völlig in Ordnung.

Zitat (von Britney78):
Wenn diese aber 3-4 Jahre alt sind, ist der Lernprozess ein langer.
Zunächst eínmal sollten die Eltern den Kindern beibringen, dass eine Straße kein Spielplatz ist. Bei 3-4 Jahren sind auch die Eltern in der Pflicht die Kinder zu beaufsichtigen und diesen das richtige Verhalten im Straßenverkehr beizubringen. Ist es den Eltern denn zu mühsam das den Kindern beizubringen, denn du betonst, dass es ein langer Prozess ist. Ja und? So ist das nun einmal, Kinder muss man über lange Jahre lehren und erziehen. Das nennt sich "Leben".

Zitat (von Britney78):
In diesem Fall ging es mir darum, dass die Nachbarn AUF der Straße vor ihrem Haus parken,
Und genau das ist richtig! Parken auf dem Gehweg ist nun einmal verboten. Die StVO §12 Absatz 4 sagt ganz eindeutig, dass am rechten Rand auf der Straße zu parken ist: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__12.html

Das Verhalten deiner Nachbarn ist also völlig in Ordnung.



-- Editiert von -Laie- am 18.06.2019 12:41

Signatur:

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#15
 Von 
Max1945
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Völliger Mumpitz der hier niedergeschrieben wird.

Greifen würden

STVO £ 1 da eine Behinderung vorliegt.

Und zumal könnte eine Nötigung vorliegen da jeder Carport,Garagenbesitzer dazu verpflichtet ist diesen auch zwecks öffentlicher Parkflächenentlastung so wie im z.b Bauantrag beschrieben zu Nutzen.

Alles andere ist Zweckentfremdung und Behinderung.


Muss nur alles beleghaft dokumentiert werden.


0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Völliger Mumpitz der hier niedergeschrieben wird.
Hättest du das mal unter deinen Beitrag geschrieben.

Zitat:
Und zumal könnte eine Nötigung vorliegen da jeder Carport,Garagenbesitzer dazu verpflichtet ist diesen auch zwecks öffentlicher Parkflächenentlastung so wie im z.b Bauantrag beschrieben zu Nutzen.
Dann zeig' doch mal eine solcher Verpflichtung.
Richtig ist, dass man in den meisten Gemeinden im Rahmen eines Neubaus auch Parkflächen schaffen und auch freihalten muss, aber benutzen muss die später trotzdem keiner. Es wäre sogar gesetzwidrig wenn es eine Regelung gäbe, dass beispielsweise Anwohner auf ihren Grundstücken parken müssen und die öffentlichen Parkflächen nur für Besucher zur Verfügung stehen (das kann man zwar indirekt durch Zeitbeschränkungen erreichen, aber eben nicht grundsätzlich).

Zitat:
Alles andere ist Zweckentfremdung und Behinderung.
Ja klar, weil die StVO auch festlegt, das Kinder spielen lassen der Zweck von Straßen ist - die Autos gehören da natürlich nicht hin.
Und was meinst du wie mich überall die ganzen Autos behindern wenn ich mal wieder keinen Parkplatz finde - kann ich die jetzt alle anzeigen?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort









#25
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Nun, da die Leiche schon mal oben ist....


Zitat (von Max1945):
Völliger Mumpitz der hier niedergeschrieben wird.
Kein guter Einstig, Max. Du hast, was nicht gerne gesehen wird, einen alten Beitrag genommen und verbal auch noch ziemlich auf die Mumie gehauen. Das staubt....


Zitat (von -Laie-):
Zitat (von Britney78):
Und alle parken auf ihren Stellplätzen - bis auf jene Nachbarn, denen es wichtiger ist den Platz vor ihren Haus zu "dekorieren" anstatt ihn wie vorgesehen als Stellplatz zu benutzen.

Ja und??? Ist doch völlig in Ordnung.
In der Sache allerdings, gehe ich mit Laies damaliger Antwort nicht konform. Es ist keinesfals in Ordnung einen Stellplatz "zu dekorieren" - so dass man daruf nicht parken kann. Dieser Stellplatz ist mit hoher Wahrscheinlichkeit als Stellplat ausgewiesen worden. Ob sich daraus die Verpflichtung ergibt diesen auch zu nutzen, statt sein Fahrzeug im öffentlichen Raum zu parken, steht auf einem anderen Blatt.

@Max - Deiner Argumentation kann ich mich nicht anschließen.


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

0x Hilfreiche Antwort


#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hättest du das mal unter deinen Beitrag geschrieben.

Wieso? Er hat es doch als Warnung vor das geschrieben was er von sich gibt ...


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