Hallo, hier mein erster Beitrag, weil ich etwas ratlos bin.
Ich habe ein Fachwerkhaus welches eigentlich freistehend ist. Einseitig (stirnseitig) ist grenzbebaut. Keine Fenster zum Nachbar Grundstück. Angeschlossen auf eine Ecksäule ist der Schuppen das Nachbarn welches ein vermietetes Mehrparteienhaus ist.
Diese gebildete Ecke (mein Haus und Schuppen des Nachbar) ist eigentlich schlecht einsehbar, weil auch eine Hecke auf der Grenze steht.
Seit geraumer Seite wird nun von den Mietern in besagte Ecke uriniert. Ich habe das eigentlich nur durch Zufall mitbekommen.
Ich habe mit einer Partei schon das Gespräch gesucht und darum gebeten, dies zu unterlassen. Wenn die männliche Fraktion aber zur Wochenendparty einen gebechert hat, wird die Ecke wieder verwendet. Und jetzt nicht nur in die Ecke sondern direkt an die Fassade.
Ich habe etwas dazu recherchiert und herausgefunden, dass man urinieren im "eigenen" Garten nicht verbieten darf/kann, es sein denn es können andere sehen. Wie gesagt die Ecke sehe ich eigentlich nicht, ich kann nur sehen wenn jemand in die Ecke geht und Zeit vergeht,kann ich 1 und 1 zusammenzählen. Vorrangig passiert es abends, nach Dämmerung und Nachts.
Meine erste Idee ist, dass ich Bleche an diese Seite mache, um die Fassade zu schützen. Fürchte aber das ich es denen noch "schön" mache.
Ich bin verunsichert.
Was würdet ihr raten/machen?
Gruß Thilo
Nachbarn pinkeln an Fassade
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?



ZitatMeine erste Idee ist, dass ich Bleche an diese Seite mache, um die Fassade zu schützen. Fürchte aber das ich es denen noch "schön" mache. :
Es gibt spezielle Bleche und auch Lacke, die dafür sorgen, das der Wildpinkler sich selber anpinkelt.
https://www.youtube.com/watch?v=RuGNjMg2DpE]https://www.youtube.com/watch?v=RuGNjMg2DpE[/link]
Juristisch kann man strafbewerte Unterlassungserklärungen / Unterlassungsklagen initiierten, muss dazu dann aber Identität des Täters und Tat nachweisen können, will man erfolgreich sein.
Google nach "Pee-Back-Liquid".
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatJuristisch kann man strafbewerte Unterlassungserklärungen / Unterlassungsklagen initiierten, muss dazu dann aber Identität des Täters und Tat nachweisen können, will man erfolgreich sein. :
Richtig. Und nein - nicht auf die Idee kommen eine Kamere dafür zu verwenden. Vielleicht hilft aber ein Bewegungsmelder und Licht....
Danke für eure schnellen Antworten. Als erstes werde ich Meine Frau sagte auch gleich "Licht". Das meinte ich aber unter "schön machen". Dann sehen sie auch noch wo es hingeht. Vielleicht fühlen sie sich dann aber ertappt und lassen es irgendwann!? Ich kann aber nicht immer im Garten sein, gucken ob das Licht angeht und dann rüber gucken/rufen.
Darf ich einfach so einen Strahler das Nachbargrundstück ausleuchten?
Es frustriert mich..
ZitatMeine Frau sagte auch gleich "Licht". Das meinte ich aber unter "schön machen". :
Es sollte ja auch kein gemütliches Pinkellicht sein, alles ab 50W LED Strahler ist nicht gemütlich.

ZitatWas würdet ihr raten/machen? :
Das Gespräch suchen, da es mit den pinkelnden Mietern nicht funktioniert, die nächste Stufe nach oben gehen und den Vermieter / Eigentümer des Grundstücks mit in die Verantwortung nehmen.
Was haltet ihr von einem Weidezaungerät das ich an die Bleche anschließe und ein Schild an die Fassade "Achtung Elektrozaun" oder ähnliches?!
ZitatWas haltet ihr von einem Weidezaungerät das ich an die Bleche anschließe und ein Schild an die Fassade "Achtung Elektrozaun" oder ähnliches? :
Nichts
und es gibt auch keine Ratschläge für illegale Handlungen
Rein interessehalber:
Warum sollte das eine illegale Handlung sein?
(Das die Haftungsfrage im Fall etwaiger Gesundheitsschäden beim Pinkler ein heißes Eisen ist, ist klar. Aber das macht das ganze ja noch nicht zu einer illegalen Handlung.)
ZitatWarum sollte das eine illegale Handlung sein? :
Da Notwehr nicht in Betracht kommt, würde ich bei Körperverletzung landen?
Der Betrieb eines Weidezauns ist aber keine Körperverletzung.
Sind denn an einer Hauswand in einer Gebäudeecke angebrachte Bleche, die mittels einer Weidezaunbatterie unter Strom gesetzt werden, ein Weidezaun?
ZitatDer Betrieb eines Weidezauns ist aber keine Körperverletzung. :
Richtig, aber nur wenn es auch tatsächlich ein Weidezaun ist.
ZitatSind denn an einer Hauswand in einer Gebäudeecke angebrachte Bleche, die mittels einer Weidezaunbatterie unter Strom gesetzt werden, ein Weidezaun? :
Aktuell wüsste ich nicht, wie ein Anwalt aus einer Vorrichtung zum vorsätzlichen Zufügen von Schmerzen / körperlichen Schäden einen legalen Betrieb eines Weidezauns klöppeln könnte..
ZitatAktuell wüsste ich nicht, wie ein Anwalt aus einer Vorrichtung zum vorsätzlichen Zufügen von Schmerzen :
Ein Weidezaun ist auch nichts anderes als eine Vorrichtung zum vorsätzlichen Zufügen von Schmerzen.
Im übrigen warte ich immer noch auf die überzeugende Begründung, warum die Installation einer Einrichtung auf eigenem Privatgelände, die geeignet ist, Schmerzen zu erzeugen, eine Körperverletzung darstellt.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
8 Antworten
-
1 Antworten
-
39 Antworten