Nachbarn wollen hecken nicht schneiden

7. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
Nicole0208
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)
Nachbarn wollen hecken nicht schneiden

Hallo.
ich wollte mich mal informieren wie oft der nachbar seine hecken schneiden muss!?
er meinte es sei nur alle 3 jahre wo er sie schneiden müsste, aber das kann doch nicht sein oder?
es wuchert alles zu uns rüber.
er meinte wir sollen es doch selbst machen.
aber das seh ich nicht ein weil es wirkich viel arbeit ist und das zu entsorgen kostet auch geld.
ich möchte eigentlich alles über einen normalen weg lösen deshalb dachte ich... ich frage mal hier nach ob jemand vielleicht darüber bescheid weiss.
Wäre lieb wenn mir jemand antworten könnte.

habe in einigen foren nur gelesen das man es doch selbst machen soll... dazu wollt ich nur noch einmal sagen das ich dies nicht will, da der nachbar sich beschwert weil ich zu laut lache eigentlich hat er an allem was auszusetzen. von daher will ich ihm auch den gefallen gar nicht tun.

schon mal vielen dank im vorraus

liebe grüsse




11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5335 Beiträge, 2090x hilfreich)

--- editiert vom Admin

77x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nicole0208
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)

wäre möglich ;o)
ne die sind echt komisch...
die beschweren sich jeden tag über was andres..!
naja egal.. aber hilfreich war das ja auch nicht wirklich ;o)

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
georg2000
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 57x hilfreich)

Derjenige, auf dessen Grund die Hecke wächst, ist auch für das Schneiden verantwortlich. Ich glaube, das steht im Nachbarschaftsrecht. Aber frag mal bei deiner Gemeinde. Es gibt da oft noch zusätzliche örtliche Bestimmungen.

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#4
 Von 
123Luck
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 158x hilfreich)

Zitat von georg2000: "Derjenige, auf dessen Grund die Hecke wächst, ist auch für das Schneiden verantwortlich. Ich glaube, das steht im Nachbarschaftsrecht. Aber frag mal bei deiner Gemeinde. Es gibt da oft noch zusätzliche örtliche Bestimmungen."

##############


Unwissende sollten meines Erachtens keine Ratschläge verteilen, denn:

Jeder Eigentümer einer Hecke, ist in erster Linie für deren Pflege auf Seiten des Nachbargrundstückes verantwortlich und verpflichtet, so auch für deren Rückschnitt.

Wer dieser Pflicht nicht regelmäßig nachkommt und sich trotz schriftlicher Anmahnung weigert, muss für die Kosten aufkommen, die erzeugt werden, wenn der Nachbar eine Firma dafür beauftragt.

Es gibt keine gesetzliche hinnehmbare Duldung des Überhanges.


Zum Betreten des Grundstückes, um die Hecke zu schneiden, bedarf es unter gewissen Umständen noch nicht einmal der Genehmigung des Grundstückseigner.


LG 123Luck

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
oha
Status:
Praktikant
(681 Beiträge, 199x hilfreich)

@ 123Luck

ich glaube nichts anderes hat Georg behauptet.

quote:
Derjenige, auf dessen Grund die Hecke wächst
Damit wollte er wohl sagen, dass der, der die Hecke auf seinem Grund angepflanzt hat, für den Beschnitt von beiden Seiten verantwortlich ist... Ich glaube, der hat sich nur missverständlich ausgedrückt.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
123Luck
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 158x hilfreich)

@oha

Wenn er es so gemeint hat, wie ich es darlegte, dann sorry und Kommando zurück.

Er hätte sich aber im vorliegenden Fall halt etwas deutlicher ausdrücken müssen. :D


LG 123Luck

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-2065
Status:
Lehrling
(1119 Beiträge, 253x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2942x hilfreich)

Stell dem Nachbarn eine Frist (4 Wochen) bis zu der er den Überwuchs zu entfernen hat. Teile ihm mit, dass du danach eine Fachfirma beauftragen wirst (auf seine Kosten), den Überhang zu entfernen.
Am sinnvollsten machst du das schriftlich per Einschreiben.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
tomPA
Status:
Schüler
(294 Beiträge, 57x hilfreich)

...aber aufgepasst!

Bei mir in NRW ist´s zum Beispiel laut §64 Landschaftsschutzgesetz zwischen dem 1.3. und dem 30.9. veboten, die Hecke zu schneiden oder zu roden.
Regelmässige Pflegeschnitte sind davon zwar nicht betroffen, aber wenns um die Beseitigung von drei Jahren Wildwuchs geht, so würde ich erst ab September die Sache angehen um ein Bussgeld zu vermeiden.

Tom

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
muren
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 47x hilfreich)

Ja, Gartenarbeit macht viel arbeit.
In der Zeit wo man sich streitet, hätte man viel nützlichere Arbeit erledigen können.
Z.B. Hecke schneiden.
Frist setzen oder Kosten für Schnitt verlangen.
Dann wird es wohl das nächste Problem folgen.
Wenn er nicht zahlt?!
Ich würde, um des friedenswillen, immer die 3 Jahre abwarten. Was ist es denn überhaubt für eine Hecke? Wenn es eine lose in sich hineinwachsende ist, würde ich auch nicht jedes Jahr an ihr rum schnippseln.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1089x hilfreich)

Befindet sich eine Hecke aber auf der Grenzlinie, ist jeder Nachbar verpflichtet, (nur) seine Seite zu schneiden.

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

4x Hilfreiche Antwort

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