Nachbars Bäume schmeißen starke Äste ...

27. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
alice0505
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 56x hilfreich)
Nachbars Bäume schmeißen starke Äste ...

Hallo,
ich brauche mal bitte einen Rat. Unser Grundstück grenzt an eine große Wiese. Direkt hinter der Grundstücksgrenze (wirklich direkt, Grenzschein-Baum) stehen ca 12 große Eichen und Birken (ca 30m hoch).
Unser Grundstück hat Hanglage, so dass das ganze Laub zu uns fällt. Die letzten 20 Jahre haben wir brav jedes Jahr die Tonnen von Laub beseitigt und die Bäume haben nicht wirklich gestört. Seit ca 3 Jahren schmeißen die Bäume aber Äste ab. Die Äste werden immer stärker (mittlerweile Durchmesser 20cm und Länge 4m). Ich habe vor gut 3 Jahren die Besitzer des Grundstückes gebeten, die Bäume zurückzuschneiden. In regelmäßigen Abständen forderte ich die Grundstücksbesitzer auf. Vor gut 2 Jahren erfuhren wir, das die Wiese jetzt von der Baumfirma gekauft wurde, die da ein Angebot abgegeben hat. Also haben wir den neuen Eigentümer ausfindig gemacht und kontaktiert.
Dieser sah keine wirkliche Gefahr und meinte ja irgendwann wird er da mal etwas unternehmen. Auch hier rufe ich in regelmäßigen Abständen an.
Am letzten Wochenende kamen wieder solche dicken Stämme geflogen und zerschlugen einiges in unserem Garten (Dach vom Schuppen, Gartenfiguren, Pavillion, u.s.w.)
Der Wiesenbesitzer ist der Meinung, das wir da eben nichts hinstellen dürften und überhaupt müssen wir ja bei Wind nicht in den Garten.
Meine Frage ist: wer kann mir hier noch weiter helfen? Jemand von der Gemeinde? Jemand von meiner Gebäudeversicherung? Wer haftet für die Schäden?
Bitte um Rat.
Viele Grüße aus Thüringen

Ärgert der Nachbar?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7233 Beiträge, 1522x hilfreich)

Versicherung ist schon mal gut und auch ein Schreiben an die Gemeinde kann nicht schaden

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von alice0505):
Am letzten Wochenende kamen wieder solche dicken Stämme geflogen

Von ganz alleine?



Zitat (von alice0505):
Auch hier rufe ich in regelmäßigen Abständen an.

Statt sinnloser Telefongespräche, wäre mal eine gerichtsfeste Abmahnung und falls nötig eine entsprechende Klage zielführend.



Zitat (von alice0505):
Meine Frage ist: wer kann mir hier noch weiter helfen?

Ein versierter Anwalt.

Das geht z.B. gleich hier https://www.frag-einen-anwalt.de/
oder hier: https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1741 Beiträge, 384x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Statt sinnloser Telefongespräche, wäre mal eine gerichtsfeste Abmahnung und falls nötig eine entsprechende Klage zielführend.

Gegen aggressive Bäume?

Die sind ja nicht einmal anklagbar ;)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von de Bakel):
Gegen aggressive Bäume?

Nein, aber gegen die Halter der aggressive Bäume ... die sind durchaus verklagbar, wenn die Sicherungspflichten nicht erfüllen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von alice0505):
Grundstück grenzt an eine große Wiese. Direkt hinter der Grundstücksgrenze (wirklich direkt, Grenzschein-Baum) stehen ca 12 große Eichen und Birken (ca 30m hoch).
Unser Grundstück hat Hanglage, so dass das ganze Laub zu uns fällt.

Laubfall muss in der Regel hingenommen werden. Ist doof, wenn das solche Mengen sind, ist aber so.

Zitat:
Die letzten 20 Jahre haben wir brav jedes Jahr die Tonnen von Laub beseitigt und die Bäume haben nicht wirklich gestört. Seit ca 3 Jahren schmeißen die Bäume aber Äste ab.

Die Bäume "schmeißen" keine Äste. Alte Äste, meist aber nicht nur aus Totholz, brechen irgendwann ab.
Zitat:
Die Äste werden immer stärker (mittlerweile Durchmesser 20cm und Länge 4m).

Da so ein Ast locker nicht nur Kilos, sondern Zentner wiegen kann, ist das sicherheitsrelevant.

Zitat:
Ich habe vor gut 3 Jahren die Besitzer des Grundstückes gebeten, die Bäume zurückzuschneiden. In regelmäßigen Abständen forderte ich die Grundstücksbesitzer auf. Vor gut 2 Jahren erfuhren wir, das die Wiese jetzt von der Baumfirma gekauft wurde, die da ein Angebot abgegeben hat. Also haben wir den neuen Eigentümer ausfindig gemacht und kontaktiert.
Dieser sah keine wirkliche Gefahr und meinte ja irgendwann wird er da mal etwas unternehmen. Auch hier rufe ich in regelmäßigen Abständen an.

Ordnungsbehörde informieren. Anwalt einschalten.
Zitat:
Am letzten Wochenende kamen wieder solche dicken Stämme geflogen und zerschlugen einiges in unserem Garten (Dach vom Schuppen, Gartenfiguren, Pavillion, u.s.w.)
Der Wiesenbesitzer ist der Meinung, das wir da eben nichts hinstellen dürften und überhaupt müssen wir ja bei Wind nicht in den Garten.

Dann hilft nur der Anwalt.
Zitat:
Meine Frage ist: wer kann mir hier noch weiter helfen?

Ein Rechtsanwalt. Die sind für sowas da.
Zitat:
Jemand von der Gemeinde?

Kann man versuchen, ganz grundsätzlich ist es auch eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, wenn Bäume/Äste usw. von einem Privatgrundstück auf ein anderes fallen oder zu fallen drohen. Die Gemeinde wird sich da vermutlich aber eher nicht reinhängen wollen.
Zitat:
Jemand von meiner Gebäudeversicherung?

Wenn die beschädigten Sache von der Gebäudeversicherung umfasst sind: auf jeden Fall. Gartenfiguren... das könnte auch eine Sache für die Hausratversicherung sein, aber das fragt man sinnvollerweise die Versicherung.
Die Versicherung(en) sollte man auf jeden Fall sofort informieren.

Zitat:
Wer haftet für die Schäden?

Wenn er seine "Verkehrssicherungspflichen" verletzt hat: der Verursacher. Hier also der Eigentümer des Nachbargrundstücks. Bäume müssen regelmäßig auf ihre Standsicherheit überprüft werden, das schließt auch die Äste ein. Je größer und je älter, desto häufiger. Und das müssen Fachleute machen.

Wurde nicht ausreichend geprüft, ist die Haftungsfrage klar.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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