Nachbars Baum eine Gefahr

28. November 2001 Thema abonnieren
 Von 
anna
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 15x hilfreich)
Nachbars Baum eine Gefahr

Hallo!
Ich habe ein Problem mit dem Baum meines Nachbarn. Dieser Baum, sieht aus wie eine Tanne, ist ca. 5 m hoch, und mit einem Abstand von nur 10 cm von der Grundstücksgrenze gepflanzt worden. Dieser Baum neigt sich sehr stark zu unserem Grundstück herüber. Unser Nachbar hat diesen Baum lediglich mit einem Drahtseil vor dem Umfallen gesichert. Da mein Nachbar leider nicht in der Lage ist, sich wie ein Zivilisierter Mensch zu benehmen, ist es auch nicht möglich mit ihm darüber zu reden.
Ich habe mich an die Stadt gewand, da ich angst habe, das dieser Baum wirklich einmal umfällt, und eines meiner Kinder treffen könnte. Die Stadt ist leider dafür nicht zuständig. Ich sollte mir einen Privaten Gutachter kommen lassen, und meinen Nachbarn dann auf beseitigung verklagen. Leider habe ich die Finanziellen Mittel dazu nicht. Weiterhin bin ich nur Mieterin dieses Grundstückes, kann ich trotzdem etwas dagegen unternehmen, oder muß ich nun wirklich warten bis der Baum umfällt?
Tschüss Anna

Ärgert der Nachbar?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Meines
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Anna
es gibt mindestabstände für Bäume,die sind von Gemeinde zu Gemeinde verschieden! Frag doch mal bei Eurer Gemeinde nach und dann kannst Du das Deinem Nachbarn ja per Einschreiben mit Rückschein zukommen lassen.Ich habe übrigens ähnliche Probleme mit Bäumen,mal sehen ob ich da noch was im www finde!
Viele Grüße und frohes Fest von Meines

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
anna
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo!!
Ich habe mich bei meiner Stadt erkundigt!!
Leider ist die Stadt dafür nicht zuständig, da es sich um Privatrecht handelt!!
Wenn der Baum so stehen würde, das die gefahr besteht, das dieser Baum auf die Straße fallen würde, dann währe es etwas anderes! Weil dann ist es eine gefährdung für den Straßenverkehr.
Ist leider so!
Man hat mir bei der Stadt nur sagen können, das ich diese Sache Zivielrechtlich klären muß. Das bedeutet, das ich mir einen Anwalt nehmen muß, und ihn verklagen müßte.
Ja, so ist das in Deutschland. Traurig aber wahr!!
Mit dem mindestabstand ist das auch so eine Sache, wenn der Baum länger als 3 Jahre so steht, dann kannste dagegen auch nichts mehr unternehmen, dann hast du das eben geduldet und mußt dies auch weiterhin dulden! Ich war auch wie vor den Kopf gestoßen!
Hast du was im www gefunden??
Tschüss Anna

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dirk
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielleicht hilft dir das etwas weiter:

Auch Nachbar darf Fällung eine Baumes verlangen!
Neben dem Eigentümer ist auch der Nachbar eines nach den Bestimmungen einer Baumschutzverordnung unter Schutz gestellten Baumes berechtigt, einen Antrag auf Genehmigung von Eingriffen in den Baum -z.B. Teilbeseitigung- zu stellen und ggf gerichtlich zu verfolgen, wenn er geltend macht, durch den Zustand des Baumes würden ihm zustehende Rechtsgüter bedroht. Für die Annahme einer von dem Baum ausgehenden Gefahr ist es als ausreichend anzusehen, dass ein Sachverhalt aufgezeigt oder festgestellt wird, der nach allgemeiner Lebenserfahrung auf den künftigen Eintritt eines Schadens hinweist, wobei der Antragsteller nur solche Tatsachen darzulegen hat, die seinen eigenen Erkenntnisbereich betreffen.
[OVG des Saarlandes, 29. September 1998, Az: 2 R 2/98 , NuR 1999, 531 ]

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