Mal angenommen Nachbar A und Nachbar B teilen sich einen Balkon, dieser durch eine Milchglasscheibe getrennt.
Nun hat sich Nachbar B eine Katze angeschafft, diese belagert nun den Balkon von Nachbar A. Sie kratzt an der Balkontür und am Fenster. Nachbar A hat außerdem Vögel, diese haben natürlich Angst vor der Katze, die auf der Fensterbank lauert.
Außerdem sind Balkontür und das Fenster die einzige Möglichkeit für Nachbar A Wohnraum nebst offener Küche zu lüften.
Kann Nachbar B nun von Nachbar A verlangen, dass er neben der offenen Tür steht um zu verhindern, dass die Katze die Wohnung von A betritt? Oder kann Nachbar A von B verlangen, dass dieser seinen Balkon absichert, damit die Katze nicht auf den Balkon von A gelangt?
Bitte um kurze Einschätzung. Danke!
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"Wissen ist Macht."
Nachbars Katze
14. April 2013
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Frage vom 14. April 2013 | 20:21
Von
Status: Beginner (50 Beiträge, 3x hilfreich)
Nachbars Katze
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 14. April 2013 | 21:49
Von
Status: Unbeschreiblich (128653 Beiträge, 41101x hilfreich)
Verlangen kann man eigentlich alles, nur wird man hin und wieder Probleme bekommen das ganze durchzusetzen.
Nachbar B kann also nun von Nachbar A verlangen das der an Nachbar Bs den Türsteher macht.
Nur wird er es juristisch nicht durchsetzen können, falls dieser sich weigert.
Die Absicherung des Balkons wäre da die bessere, praktikablere Möglichkeit.
Juristisch durchsetzbar wäre es erst wenn von der Katze eine unzumutbar Belästigung ausgehen würde. Dabei würden jedoch objektive Maßstäbe zur Beurteilung angelegt.
Manchmal hilft übrigens ein klärendes Gespräch bei einem Bier mehr als §§ und Anwälte.
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