Hallo zusammen,
wir haben vor genau 2 Jahren eine Doppelhaushälfte in Meerbusch gekauft. Das Haus ware sowohl von innen als auch von aussen renovierungsfällig. Nun sind wir mit drinnen fast fertig und widmen uns seit letztem Jahr unseren Garten.
Wir mussten im Garten komplett neuen Rasen legen, da der vorbeziter ein Messi war und der Garten dementsprechend aussah. Unser Nachbar hat ca 60 cm zu unsere Gartengrenze 4 riesige Tannen. Diese Tannen werfen nicht nur Schatten den ganzen Tag sondern vermossen unsere komplette rechte Rasenhälfte des Gartens. Wir können auf der rechte Seite nix anpflanzen da dort nie die Sonne scheint. Das Trampolin der Kinder können wir wegen der Tannen dort auch nicht hinstellen. Eigentlich können wir die gesamte rechte Hälfte kaum nutzten.
Ist es mir rechtlich erlaubt den Nachbarn zu bitten die Tannen zu entfernen.
Nachbars Tannen
quote:
Ist es mir rechtlich erlaubt den Nachbarn zu bitten die Tannen zu entfernen.
Bitten ist immer erlaubt, aber es kommt bei halt darauf an, wann die Tannen gepflanzt worden sind.
Stehen die Tannen länger als 5 Jahre, sehe ich keine chance, dass man da was machen kann.
Soweit ich aber informiert bin, kann man aber verlangen, dass die Tannen immer auf die jetzige Höhe zurückgeschnitten werden müssen.
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quote:<hr size=1 noshade>Ist es mir rechtlich erlaubt den Nachbarn zu bitten die Tannen zu entfernen. <hr size=1 noshade>
Bitten: Ja
Aber wenn der Nachbar auf die Bitte nicht eingehen möchte, werdet ihr die Entfernung der Tannen nicht durchsetzen können.
Die Grenzabstände sind zwar nicht eingehalten, aber der Anspruch auf Entfernung von Bäumen, die zu nah an der Grenze stehen, verjährt in NRW 6 jahre nach der Pflanzung. Und wenn die Tannen "riesig" sind, dass sind sie wohl vor mehr als 6 Jahren gepflanzt worden.
Falls Zweige über die Grenze ragen, kann man die Entfernung der überhängenden Zweige verlangen.
In wie weit das dann durchsetzbar ist, wenn der Nachbar dem nicht freiwillig nachkommt, hängt davon ab in welcher Höhe die Zweige überhängen und welche Beeinträchtigungen davon ausgehen. Und ob der Baum ein Abschneiden der überhängenden Zweige überleben wird.
Schattenwurf wird allgemein eher nicht als Beeinträchtigung angesehen.
Und die Justiz entwickelt mehr und mehr ein "Herz für Bäume".
Insgesamt keine allzuguten Aussichten, auf rechtlicher Schiene etwas zu erreichen.
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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."
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Vielen Dank für die Antworten.
Wie ist es eigentlich wenn die Baumschutzordnung nicht gilt.
Die Stadt Meerbusch hat nämlich gar keine Baumschutzordnung, somit sind die Bäume auf privaten Grundstücken nicht geschützt.
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Da die Bäume dem Nachbarn gehören, ist es seine Sache, wie er damit umgeht. Eventuell ist er ja einverstanden, wenn ihr ihm anbietet, die Tannen auf eure Kosten zu fällen.
Einen Anspruch auf Beseitigung habt ihr nicht, falls die Tannen länger als 6 Jahre an ihrem Platz stehen.
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quote:<hr size=1 noshade>Die Stadt Meerbusch hat nämlich gar keine Baumschutzordnung, somit sind die Bäume auf privaten Grundstücken nicht geschützt. <hr size=1 noshade>
So ganz stimmt das ja nicht:
http://uwg-meerbusch.de/aktuelles/baumschutzsatzung-beschlossen/
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Ich bin ja immer wieder verblüfft, in welcher rasenden Geschwindigkeit meterhohe Bäume wachsen. Vor 2 Jahren erst eingezogen und schon stehen da schattenbringende Tannen!
Ich schließe mich den weisen Worten der Vorredner an: bitten darf man, ob der Bitte nachgegeben wird, ist zweifelhaft.
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Quote: Diese Tannen werfen nicht nur Schatten den ganzen Tag sondern vermossen unsere komplette rechte Rasenhälfte des Gartens. Wir können auf der rechte Seite nix anpflanzen da dort nie die Sonne scheint. Das Trampolin der Kinder können wir wegen der Tannen dort auch nicht hinstellen. Eigentlich können wir die gesamte rechte Hälfte kaum nutzten
Schatten muss ja nicht immer negativ sein.
Moss haben viele im Garten.. da kann man vertikutieren.
Viele pflanzen freuen sich, wenn schatten ist.
Kaum nuten? Ein gewisser Sichtschutz kann doch auch von Vorteil sein.
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