Nachbars Zaun auf meinem Grundstück

24. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
matz70
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 92x hilfreich)
Nachbars Zaun auf meinem Grundstück

Wir haben seit Anfang an Ärger mit einem alteingesessenen Nachbarn. Die Grundstücke, wo unsere Reihenhäuser drauf stehen, wurden seinerzeit neu vermessen und überall Grenzsteine gesetzt. Wo die genau waren, wussten wir lange Zeit nicht. Nun hatte es sich aber ergeben, einen Vermesser nochmal suchen zu lassen und er hat die Stellen rot markiert und Holzpfähle eingeschlagen. Die eigentlichen Grenzsteine liegen 20-40cm tief im Boden. Soweit so gut, nur für den Nachbarn hinten nicht, denn er musste feststellen, dass sein uralter Maschendrahtzaun und einiges an Gesträuch nicht auf der Grenze, sondern an einigen Stellen schon recht großzügig auf unseren Grundstücken stehen. Er war immer der Meinung, dass unsere Grundstücke auf seins hinüber ragen. Deshalb hat er die roten Markierungen auch mehrfach schon verschwinden lassen. Ich habe da jetzt keine Lust mehr drauf und will den völlig verrosteten Zaun und einiges an Holundergestrüpp wegmachen und nächstes Jahr dort einen ordentlichen Holzzaun in selber Höhe hinsetzen. Wegmachen dieses Jahr noch, damit ich dann nicht ewig nach den Grenzpunkten wieder suchen muss, jetzt sind sie noch zu erkennen und können von mir mal mit dem Spaten gesucht werden (nur suchen bis ich auf den Stein stoße, selbstverständlich nicht ausgraben). Gibts irgendwas zu beachten? Muss ich den Nachbarn zuerst auffordern, den Zaun zu entfernen? Oder kann ich hier tätig werden?

Ich habe hier mal ein Bild angefügt, wo man den alten Zaun sieht, die Gabionen stehen auf meinem Grundstück, rechts der Zaun und dahinter das Nachbargrundstück.



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Ärgert der Nachbar?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1342x hilfreich)

Grenzsteine zu versetzen oder zu entfernen ist eine strafbare Handlung.
Teilen Sie dem Nachbarn mit, dass sie beabsichtigen auf
Ihrer Grenze einen Zaun zu setzen, und bitten Sie ihn,
sein auf Ihrem Grundstück befindliches Eigentum zu entfernen.Setzen Sie ihm eine Frist, mit der Ankündigung,
anderenfalls selbst tätig zu werden.

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9x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
die roten Pflöcke sind nun mal keine Grenzmarken, die zeigen nur an, wo diese sich befinden. Damit ist deren Entfernung natürlich nicht strafbar. Du könntest eine Grenzherstellung mit sichtbaren Grenzmarken durchführen lassen, müsstest zumindest anteilig die Kosten dafür tragen.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
matz70
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 92x hilfreich)

Die Grenzsteine sind vorhanden, halt nur nicht sichtbar in der Erde in etwa 20cm Tiefe.

Er versetzt ja nicht die Grenzsteine, sondern entfernt nur die oberhalb angebrachten Hilfsmarkierungen. Ich konnte nichts finden an Infos, ob die mit zur Urkunde gehören, die ein Grenzstein darstellt oder ob die nirgends definiert sind.

Ich will die Steine bei meiner Suchaktion selbstverständlich auch nicht versetzen, aber ehe ich eine Pfostenhülse einschlage, will und muss ich genau wissen, wo der Grenzstein in der Erde steckt. Deshalb muss ich dort mal eine Spatentiefe graben. Ich will mit dem neuen Zaun auf meiner Seite der Grenze bleiben, damit umgehe ich (hoffentlich) jeden zukündftigen Ärger.

Was kann mir der Nachbar anhaben, wenn ich den verrotteten Zaun entferne, ohne ihn zu fragen?

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13x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.08.2014 10:30:12
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 172x hilfreich)

natürlich kannst du die grenzsteine freilegen und auf deiner seite einen pfosten in den grund schlagen, der dir die position zeigt. wenn du zwei grenzpunkte hast, würde ich in geeigneter höhe eine weissrote grenzabsperrung spannen und den überhang des nachbarn sofort beseitigen.mach ein foto von den freigelegten grenzsteinen und sage ihm deutlich, dass er nicht das recht hat deine pfosten auf deinem grund anzufassen!
mit der beschaffenheit und höhe deines zauns musst du dich für dein bundesland schlau machen.

mfg

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5x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
matz70
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 92x hilfreich)

Danke an alle für die Antworten.

Habe mir zwei schöne Eisenstangen vom Bau besorgt, die ramme ich in den Boden auf meiner Seite der Grenzsteine und dann wird ein Flatterband oder eine farbige Richtschnur gespannt vorerst.

Ob es in Sachsen spezielle Regelungen gibt zu den Grundstücksabgrenzungen, weiß ich nicht. Ortsüblich sind hier im gesamten Dorf Zäune aller Art (Maschendraht, Jägerzaun oder nocrmaler Holzlattenzaun) von meist 1,00m bis 1,20m Höhe, aber es gibt an vielen Stellen auch Mauern in unterschiedlicher Höhe und auch diese geflochtenen Zaunelemente in 1,80m Höhe.
Da dürfte ich mit dem von mir geplanten etwa 1m hohen Holzzaun im Limit liegen. Wir wohnen auch weder im Orstkern, noch ist der Zaun öffentlich einsehbar, also zumindest in dieser Richtung erwarte ich keine Probleme.

Mein Hauptproblem ist nur der alte Zausel, der da hinten wohnt. Der soll sich auf seinem Grundstück bewegen, so viel er will. Das ist mindestens 2500qm groß, da sollte er genug Auslauf haben. Aber das ist ein Stinker und dass der weit über 80 ist, tröstet mich nur wenig, die potentiellen Erben sind noch ********er. on daher stelle ich hier immer mal ne Frage, wie man mit solchen Leuten umgehen sollte.

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.08.2014 10:30:12
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 172x hilfreich)

es geht hier um deine frage.. die hast du beantwortet bekommen!
deine reaktion das "der mann ein "stinker" ist und seine nachkommen ggf. auch, finde ich einfach nur frech! werde erst mal 80 und
wenn der mann seine 2500m² grund hat... hat er ( und schon länger als du) und damit musst du leben!

mfg

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4x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
matz70
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 92x hilfreich)

Das gibt ihm trotzdem nicht das Recht, irgendwas zu verändern, was auf meinem Grundstück ist. Wir haben hier auch schonmal die Polizei anrücken lassen, weil er Unkraut an seinem Zaun (also auf meinem Grundstück) mit einer Mischung aus Kaltanstrich und Diesel vernichtet hat. Danach hat der die schwarze Pampe abgefackelt. Nur dass du dir mal ein Bild von dem netten alten Mann machen kannst. Und wenn hier einer ständig an Grenzmarkierungen rumfummelt, wärst du sicher auch sauer.
Und um es mal auf den Punkt zu bringen: ER versaut die Umwelt, SEIN Zaun ist außerhalb der Grundstückgrenzen und ER bastelt an Sachen rum, die ihn nichts angehen. Sorry, ich glaub schon, dass das Dinge sind, die ich mir nicht gefallen lassen muss. Und ICH soll hier frech sein?

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-- Editiert matz70 am 26.10.2013 22:33

-- Editiert matz70 am 26.10.2013 22:34

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1848 Beiträge, 1010x hilfreich)

Möglicherweise wurde hier auf die "Geruchsbelätigung durch den Stinker" etwas überreagiert, bwohl die so doch garnicht gemeint war? :D

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
matz70
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 92x hilfreich)

Niemand kennt die betreffende Person von euch, mich kennt ebenso keiner. Ich hab hier lange still gehalten, bis auf den Polizeieinsatz vor etwa 2 Jahren mal. Erst jetzt habe ich wie gesagt genaue Kenntnis von den Grundstücksgrenzen. Der Alte weiß ganz genau, dass er im Unrecht ist, aber das ist so einer, der macht es dir zum Possen. Und irgendwann ist immer genug. Aber die Baueisen zieht der nicht aus der Erde. Die stecken dann knapp 1m im Boden. ;-)

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3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12325.08.2014 10:30:12
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 172x hilfreich)

lieber herr pi,

ob das so gemeint war oder nicht... ist das die frage?
ich finde es unschön, wenn menschen beleidigende formen wählen, um sich "erleichterung" zu verschaffen, wenn der nachbar ärgert!man kann höflich und bestimmt formulieren und muss nicht " stinker.. a... loc..h... de.p. p... oder ähnliches seinem nachbarn "aufdrücken". man kann vieles denken und sicher haben viele menschen "verwunderliche" nachbarn...

ich schätze diese plattform, weil man hier auch ohne anwalt den ein oder anderen wichtigen tipp bekommen kann.

mfg



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3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
matz70
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 92x hilfreich)

@klaus

Ich schätze das Forum hier auch, eben weil man fast immer ziemlich genaue Infos zur rechtlichen Situation erhält und für viele Postings bin ich dankbar, deine eingeschlossen. Der Alte nervt hier wirklich schon viele Jahre. Der oben abgebildete Zaun stand schon, da waren unsere Grundstücke noch ein großes und Streuobstwiese. Aber trotzdem behauptet er, wir wären (mit seinem) Zaun auf sein Grundstück rausgerückt. Dass einem da irgendwann der Geduldsfaden mal durchbrennt, ist doch wohl klar.

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