Nachbarschaft, anzeige wegen übler nachrede

20. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Lissi2301
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbarschaft, anzeige wegen übler nachrede

Hallo,

ich versuche das ganze mal genausten zu schildern.

Eine Freundin von mir, hat ärger mit ihren Nachbarn.

Es geht darum das meine Freundin das jungendamt eingeschaltet hat.
Ihre Nachbarn ist eine kleine Familie mit zwei Kindern und die Frau ist schwanger. Der Vater ist sehr aggressiv, schreit viel mit den Kindern rum und im Hausflur ist eindeutig Marihuana Geruch.
komisch Geräusche kommen auch ständig aus der Wohnung , so dass man leider vermuten muss das die Kinder geschlagen werden.
Jeder sieht und hört es, keiner Reagiert. So hat meine Freundin beim jugendamt angerufen, hat den Fall geschildert.Und auch extra gesagt, dass es nur vermutungen sind.
Gut, das Amt war sogar ne drei viertel Stunde später bei den besagten Nachbarn. Da diese nicht angetroffen wurden , hat das Amt doch netterweise einen Zettel in den Briefkasten gelegt dass die morgen noch einmal vorbei schauen oO Nun gut, bis zum nä. Tag konnte man beobachten wie haufenweise Müll aus der Wohnung getragen wurde.
Da Amt konnte zu dem Zeitpunkt nix festgestellt hat .
Die Nachbarn sind darauf hin zur Polizei und haben anzeige gegen unbekannt gestellt.
Sie hat Ihre Daten beim Amt hinterlegt, damit diese das auch Ernst nehmen.
Das Amt hat dann die Daten an die Polizei übermittelt und jetzt kann sie sich einen Anwalt nehmen und sich verteidigen.

also , das kann doch nicht sein. Da zeigt mal einer Zivilcourage und meldet dem Amt das vermutlich Kinder misshandelt werden.Und jetzt kommen auf sie Kosten hinzu.
Oder kann sie sich den Anwalt sparen, wie geht man weiter vor. Sie studiert und ihre finanziellen Mittel sind damit begrenzt

LG

Lissi

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4292 Beiträge, 2441x hilfreich)

Was genau ist denn bis jetzt passiert? Hat deine Freundin eine Vorladung / Befragungsbogen von der Polizei bekommen oder hat sie nur von den Nachbarn erfahren,d ass die irgendetwas anzegein wollten?
Wird sie von der Polizei als Zeuge oder als Beklagter gefragt?
Sie sollte vielleicht beim Jugendamt nachfragen, was genau die an die Polizei weitergegeben haben und warum.

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#2
 Von 
Jenso1976
Status:
Schüler
(355 Beiträge, 147x hilfreich)

quote:
So hat meine Freundin beim jugendamt angerufen, hat den Fall geschildert.Und auch extra gesagt, dass es nur vermutungen sind.


Was genau hat sie denn erzählt? Wenn sie sagt das sind nur Vermutungen, wird sie jawohl ein bisschen mehr erzählt haben als: "Der Vater schreit und es kommen komische Geräusche aus der Wohnung."

quote:
also , das kann doch nicht sein. Da zeigt mal einer Zivilcourage und meldet dem Amt das vermutlich Kinder misshandelt werden.


Ach doch, das kann schon sein. Man sollte ja auch bedenken das man diese Leute vielleicht zu Unrecht in große Schwierigkeiten bringt und den Ruf schädigt.

§ 186 Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist , mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.



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#3
 Von 
Lissi2301
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie hat gesagt, dass Sie vermutet das die kinder geschlagen werden. Das was sie weiß und auch mit bekommen hat, die Kinder angeschrien werden.
Das Kinder die im Alter von 2 und 3 Jahren ohne beaufsichtgung an der Straße spielen. Das es im Treppenhaus nach Marihuana riecht und das dass Amt das bitte prüfen soll.
Sie hat extra noch mal gesagt dass Sie nicht weiß ob die Kinder geschlagen werden aber der Vater sehr kolerisch ist!

ich werde ihr noch mal sagen, dass sie beim Amt anruft um genau zu erfahren was die wie weiter gegeben haben!

Danke


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#5
 Von 
Lissi2301
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Oh man,


Woher weiß sie eigentlich, wie Marihuana riecht?


Ich weiß ja nicht wie alt und ob dir bewusst ist , dass es genauso viele Kiffer wie Alkoholkranke gibt!
Also in meinem Alter ist vermutlich jeder schon mal damit in Berührung gekommen und das muss nicht heißen das man selber kifft!

War sehr hilfreich Dein Beitrag ... Vielen Dank

Sagen wir es mal so, wir sind schlau geworden und schauen jetzt weg wenn uns was verdächtig vorkommt!

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#6
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1395x hilfreich)

Wo ist das Problem?

Die Freundin meldet ihre Beobachtungen und Vermutungen dem Amt und erwartet, dass die sich kümmern. Tun sie auch.

Die Nachbarn erstatten Anzeige bei der Polizei. Auch diese muss sich erst einmal kümmern.

Da braucht es aber noch keinen Anwalt, solange es nicht zu einer Verhandlung kommt. Außer man möchte Akteneinblick erlangen. Das geht nur über einen Anwalt.

Wenn die Freundin wahrheitsgemäß ihre Beobachtungen berichtet hat (was sicher auch andere Nachbarn bezeugen können) und ansonsten ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass der Rest nur Vermutungen sind, kann ihr nichts passieren.

Bitte also nicht gleich zurückweichen und in Zukunft auf Zivilcourage verzichten, nur weil Gegenwind kommt.

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"Heike aus Bochum"

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#7
 Von 
Jenso1976
Status:
Schüler
(355 Beiträge, 147x hilfreich)

quote:
dass der Rest nur Vermutungen sind, kann ihr nichts passieren.


Das würde ja bedeuten, dass man alles behaupten darf wenn man ein "ich vermute" davor setzt.

Also darf ich jetzt bei der Polizei anrufen und sagen: ich vermute mein Nachbar ist ein Mörder,Vergewaltiger,Drogendealer?

Und falls ich dann vor Gericht komme, darf ich dann zum Richter sagen: "Herr Richter, ich vermute sie schlagen Ihre Frau" ?

Wenn ich bei meinem Arbeitgeber anrufe und mich Krank melde, kann der dann überall rumerzählen:" Ich vermute mal der ist gar nicht krank, der hat einfach nur keinen Bock" ?

Ist alles nicht Strafbar weil man das ja nur in Form einer Vermutung geäussert hat?

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#8
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1183x hilfreich)

Ein Anzeige bei der Polizei oder anderen Behörden bei der nicht gelogen wird ist ungefährlich. Da passiert nicht.

Es ist aber ein entscheidender Unterschied zwischen "da riecht es nach Hasch" und "da riecht es wie Hasch".
Man sollte als das Wort auf die Goldwaage legen.

Aber selbst wenn, das Verfahren wird eh eingestellt.
Ich würde dem Jugendamt von der "Aufräumaktion" erzählen.

Ein Anwalt ist nicht nötig.

Was soll das Zivilcourage-gejammere - sollen alle die Nachbar anschwärzen selber vor Anzeigen geschützt werden oder wie soll das gehen. Jeder kann jeden Anzeigen, wegen egal was, die Polizei wird das schon ermitteln.

Uwe

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129062 Beiträge, 41180x hilfreich)

Die Nachbarn wurden angezeigt beim Jugendamt.

Dieses hat geprüft und hat nichts festgestellt.

Nun haben die Nachbarn den Anzeiger bei der Polizei angezeigt.

Diese wird nun prüfen was an den Vorwürfen dran ist.
Sofern hier nur fundiert begründete Vermutungen geäußert hat, wird die Anzeige keine Folgen haben



Ein ganz normaler Vorgang ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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