Nachbarschaftsrecht - Glaswand als Grenze - können wir Rückbau verlangen oder Entgelt für Nutzung?

19. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
Marieta
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbarschaftsrecht - Glaswand als Grenze - können wir Rückbau verlangen oder Entgelt für Nutzung?

Wir haben vor 14 Jahren ein Reihenhaus gekauft, das Nachbarhaus wurde vor ca. 6 Jahren verkauft und jetzt von Mietern bewohnt. Zwischen den Häusern steht eine ca. 2 m hohe glaswand, gehört uns, diese wollen wir jetzt für ein Überdach der Terasse nutzen. Leider ist diese Glaswand vom Erstbesitzer des Nachbargrund-stücks ca. 15 cm auf unserer Wand mit einem Glasdach überbaut worden. 1978 brauchte man dafür keine Baugenehmigung, unser Vorbesitzer kaufte das Grundstück so wie es war, es gibt lt. Rücksprache keine Unterlagen oder Absprachen. Können wir jetzt noch den Rückbau verlangen. Müßte er eigentlich was für die Nutzung zahlen?

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"Marieta"

-- Editiert von marieta am 19.04.2006 10:46:17

-- Editiert von marieta am 19.04.2006 11:19:55

-- Editiert von marieta am 19.04.2006 11:21:18

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Das ist schwer aus der Ferne zu entscheiden, weil die baulichen Voraussetzungen hier nicht ausreichend beschrieben sind.
Fragt doch mal beim Bauamt nach.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nachbars Liebling
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 50x hilfreich)

wieso machst du den thread 2 mal auf? du hast exakt das selbe schon einmal gepostet und div. antworten erhalten...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Marieta
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Odil,
vielen Dank für die Antwort.
Für unser Terassendach brauchen wir eine Baugenehmigung (Niedersachsen),die Glaswand steht auf einer Betonwand, die den Kellerabgang begrenzt, abstützt. Das Dach muß ja mit Stützen befestigt werden, dazu brauchen wir diese Betonwand, können durch die Überbauung aber diese nicht nutzen. Wie gesagt brauchte man `78 keine Baugenehmigung für den Wintergarten. Der Vorbesitzer hat das Grundstück als erster (4 Reihenhäuser) erworben und gleich zugeschlagen.
Mit den neuen Besitzern (Rentner)ist nicht zu reden, sind schon seit Jahren in Spanien, obwohl post. hier im Ort gemeldet, der Sohn blockt immer ab.
Die Mieter bezahlen selbstverständlich Miete für den Wintergarten.
Können wir die Glaswand eigentlich nach Mitteilung an Nachbarbesitzer abschrauben?


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"Marieta"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo!
Ich verstehe es jetzt so, dass Ihr nicht die Glaswand für Eure Baupläne nutzen wollt, sondern dass die Glaswand stört, weil Ihr die Betonwand als Fundament braucht.
Die Nachbarn haben einen Wintergarten oder ein Glasdach über der Terrasse??

Auf Deine Frage, ob Ihr das was da rüberragt
(15cm ragt das Dach in der Tiefe über Eure Glaswand oder liegt es 15cm breit auf der Glaswand auf?) einfach abschrauben könnt, würde ich erst einmal verneinen.
Auf jeden Fall müsstet Ihr den Nachbarn
schriftlich auffordern, die störenden Befestigungen (Fristsetzung) zu beseitigen.

Sicherer wäre es, einen RA damit zu beauftragen. Und holt fachlichen Rat beim Bauamt ein. Schließlich gibt es Bauvorschriften.

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