Nachbarschaftsstreit. Bestandsschutz Zaun Eckentausch.

25. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
lütten Pfötchen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)
Nachbarschaftsstreit. Bestandsschutz Zaun Eckentausch.

Hallo,
bitte helfen Sie uns bitte.
Unser Nachbar terrorisiert uns. Seit Über 40 Jahren steht unser sehr niedriger Zaun so. Er hat jetzt anseinem Bungalow angebaut. Er fordert von uns eine neue Vermessung des Zaunes. Mein Mann hat damals noch mit dem Großvater diese Abmachung getroffen.
Da unser Grundstück an einer Stelle sehr schmal war,wir nicht mit dem. Ootshänger vorbe kamen, wurde eine Grundstücksecke spiegelverkehrt getauscht.
Jetzt bekommt unser Nachbar angeblich mit seinem Anbau dies nicht geregelt. Wir sollen sein und auch unser Grundstück neu vermessen lassen.
Meine Frage müssen wir dies tun und es bezahlen?
Hat dieser kleine Zaun eventuell Bestands Hatz. Er ist nicht in unser Zeichnung eingetragen. Dort ist noch das alte Zaunverhältnis kartografiert. Wir haben es auch nie irgendwo genehmigen lassen. Alle waren zu Frieden und es gab damals keinen Anlass dies offiziell zu regeln.
Fehler?
Für einen guten Rat, wäre ich sehr dankbar.

Ärgert der Nachbar?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von lütten Pfötchen):
Unser Nachbar terrorisiert uns.


Bleib doch einfach sachlich.

Es gibt zwei Grundstücke, bei denen der Grenzverlauf nicht mehr eindeutig ist, Grenzsteine vermutlich nicht mehr vorhanden.

Zitat (von lütten Pfötchen):
Er fordert von uns eine neue Vermessung des Zaunes.
gibt es dafür einen belastbaren Ansatz, oder wie begründet der Nachbar seine Forderung, dass ihr neu vermessen lassen sollt.
Vermutlich sollt ihr auch nicht den Zaun, sondern die Grundstücksgrenze neu vermessen und als spätere Folge davon, euren Zaun soweit dieser auf fremden Grund steht, entfernen oder versetzen.

Zitat (von lütten Pfötchen):
Da unser Grundstück an einer Stelle sehr schmal war,wir nicht mit dem. Ootshänger vorbe kamen, wurde eine Grundstücksecke spiegelverkehrt getauscht.

Das, bzw. der Umstand, dass der Tausch nie rechtlich vollzogen wurde (Grundbucheintragung) verbunden mit dem durch den Anbau verbundenen Nutzungswillen des eigenen Grundstücks lässt die Motivation des Nachbarn erahnen.

Ihr müsst im Moment garnichts machen. Aber der Nachbar kann tätig werden, zunächst auf eigene Kosten. Diese Kosten kann er euch, wenn sich durch die Vermessung herausstellt, dass euer Zaun auf fremden Grund steht und ihr ihn trotz Aufforderung nicht beseitigt habt, in Rechnung stellen.

Von daher wäre euch anzuraten, selbst mal ein Bandmaß zur Hand zu nehmen um so gut ihr es könnt euch ein eigenes Bild zu machen. Vielleicht findet sich ja doch nach ein realer Bezugspunkt.

Zitat (von lütten Pfötchen):
Hat dieser kleine Zaun eventuell Bestands Hatz
Was soll Bestands Hatz bedeuten. Den Begriff kenn ich nicht.

Zitat (von lütten Pfötchen):
Er ist nicht in unser Zeichnung eingetragen. Dort ist noch das alte Zaunverhältnis kartografiert.
Das ist im Nachbarschftsverhältnis unerheblich, auf eigenem Grund könnt ihr unter Beqachtung der Bauvorschriften bauen wie ihr wollt.

Zitat (von lütten Pfötchen):
Alle waren zu Frieden und es gab damals keinen Anlass dies offiziell zu regeln.
Fehler?
Fehler, nein aber wie sich jetzt herausstellt unglücklich, weil der aktuelle Eigentümer sich an die mit dem Voreigentümer getroffene Absprache für die Zukunft nicht mehr halten will.

Eine vermutlich mit nicht unerheblichen Kosten verbundene grundbuchliche Absicherung hätte verhindert, dass sich der jetzt aktuelle Eigentümer umbesinnt.

Kurzum: prüft den offiziellen Grenzverlauf und einigt euch oder versetzt den Zaun, falls er auf fremden Grund steht. Ein möglicher Rechtsstreit kann für den Unterlegenen sehr ins Geld gehen. Sollte man, wenn irgendwie möglich, deshalb besser vermeiden.

Berry

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Wenn ihr schon wisst, dass der Zaun nicht da steht, wo er sollte (nämlich auf der Grundsücksgrenze), kann von "Nachbar terrorisiert uns" keine Rede sein - der Nachbar ist nämlich im Recht.

Was nun also sinnvoll wäre: Den Nachbarn zum Grillen oder Kaffee einladen, die Unterlagen auf den Tisch packen und ihm erklären, warum der Zaun so steht, wie er es eben tut. Vielleicht weiß er von dem "Tausch" ja gar nichts. Dann soll der Nachbar erzählen, warum ihm die (ihm zustehende) Korrektur so wichtig ist und vielleicht findet man ja eine Lösung, mit der alle glücklich werden.

Wenn das weiter eskaliert, bezahlt ihr die Vermessung des Grundstücks, die Versetzung des Zauns und habt mit Sicherheit noch weniger Spaß mit dem Nachbarn.

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lütten Pfötchen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,
der Nachbar weiß Bescheid, waren ja die Großeltern.
Den Zaun ist Nachbarzaun.
Die Pfeuler wurden nicht von uns gesetzt. Lediglich wurde nachträglich der Eckentausch vorgenommen.
Sie haben unsere Eche bekommen und wir Ihre.
Begründung jetzt passt der Bootshänger um die Ecke und kann von hinten nach vorne gelangen.
Er möchte das wir unser und auch sein Grundstück vermessen lassen. Er bekommt sonst seinen Anbau nicht genehmigt. Dieser hat aber nichts mit dem Eckentausch zu tun und ist viele Meter davon entfernt.
Wir reden schon lange nicht mehr miteinander. Da giebt es noch viele Streitigkeiten.
Wir haben immer versucht zu schlichten.
Der Terror besteht schon lange.
Wir möchten keinen Streit, denn da werden nur die Gerichte und Anwälte gesund.
Ich wollte lediglich wissen, ob wie beide Vermessungen bezahlen müssen.
Und müssen wir unser gesamtes Grundstück neu vermessen lassen. Ihr Vorgänger hat ins einen guten Tipp gegeben. Selber N a c h m e s s en!
Nun das haben wir getan.
Der Nachbar hat 38 cm mehr in seiner Zaunfront vorne laut Zeichnung.
Ob das jetzt schon wieder mit den anderen angrenzenden Nachbar zu schaffen hat entzieht sich unserer Kenntnisse.
Mit freundlichen Grüßen

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6436 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Dieser hat aber nichts mit dem Eckentausch zu tun und ist viele Meter davon entfernt.

Also wäre der Zaun ja bis auf die Ecke auf der richtigen Grenze oder nicht ?
Dann soll der Eckentausch ja wohl als Hebel dienen um was anderes zu erreichen, denn der Eckentausch scheint der einzige kritische Angriffspunkt zu sein.
Die Begründung
Zitat:
Er möchte das wir unser und auch sein Grundstück vermessen lassen. Er bekommt sonst seinen Anbau nicht genehmigt.

kann so aber nicht stimmen. Vielleicht lohnt es, selbst mal beim Bauaumt vorzusprechen um aufzuklären was von dort verlangt wird.
Oben hat Sir Berry ja zur Rechtslage alles gut erklärt. Dem schließe ich mich an.

-- Editiert von Spezi-2 am 27.08.2018 11:41

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Zitat (von lütten Pfötchen):
Sie haben unsere Eche bekommen und wir Ihre.


Sorry, in der Regel kann ich mir einigermaßen vorstellen, was da vereinbart wurde. Aber jeder Beitrag von mir verringert das Verständnis über den Zaun bei mir. Der Nachbar hat Pfeiler an die richtige Stelle gesetzt. Und DANACH habt ihr Ecken getauscht?


*---------*---------*---------*---------*
/
/ EUER Grundstück
/
*---------*---------*---------*---------*
/
/ Nachbars Grundstück
/
*---------*---------*---------*---------*


Hast Du mal ein Bild / eine Skizze, was genau ihr da getauscht habt?

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lütten Pfötchen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

Eine Ecke von ca. 4 Quadratmeter. Er hat unsere Ecke bekommen und wir seine.
Eckentausch..
Keiner hat etwas verloren, nur wir könnten mit dem langen sperrigen Bootshänger um die Hausecke kommen.
Vorstellung Spiegelverkert.
Foto?
Es ist alles verwachsen mit Rosen und Sträuchern.
Das ganze ist mehr als 50-60 Jahre her. Wir haben es vermessen. Alles ist stimmig. Keiner hat einen einzigen Zentimeter verloren.
Der Zaun wurde vom Nachbarn gesetzt. Nur der Eckentausch von meinen Mann. Der Zaun ist sehr niedrig.
Vielleicht 40 cm hoch und behindert keinen Menschen.
Ja es kann der frömmste nicht in Frieden leben. Wir werden den Zaun zurück setzen.. Dann stimmt der Plan wieder und wir brauchen keine zwei Grundstücke vermessen lassen.
Das wird das billigste sein.
Vielen Dank, wir werden uns keinen Auwalt nehmen. Das haben wir bei einem Erbschaftsstreit hinter uns.
Mit soetwas möchte ich nichts mehr zu tun haben.mit freundlichen Grüßen

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

WEnn es nicht grundbuchrechtlich gesichert ist, dann sind wir am Ende der Fahnenstange angekommen. Ob mit Anwalt oder ohne. Reguliert die Grenzen einschließlich Eckentausch und gut ist.

wirdwerden

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39840x hilfreich)

Es geht doch um ganz was anderes:

Zitat (von lütten Pfötchen):
Er möchte das wir unser und auch sein Grundstück vermessen lassen. Er bekommt sonst seinen Anbau nicht genehmigt.


Offenbar liegen dem Amt keine aktuellen Messdaten zumindest von einem der Grundstücke vor - somit muss neu vermessen werden.
Ob der Nachbar dann nur sein Grundstück vermessen werden muss oder beide und wer dann die Kosten trägt, das muss man schauen - sowas findet sich in der Regel in den jeweiligen Nachbarschaftlichen Gesetzen oder in der Gemeindeordnung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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