Nachbarschaftsstreit Verleumdung

24. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
dachi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Nachbarschaftsstreit Verleumdung

Hallo Zusammen ...
folgende Situation:
Wir wohnen an einer Ortsrandlage an einem Berg, die Straße ist immer nur von einem Auto, rauf oder runter, befahrbar. Wir wohnen ganz oben am Berg. Neben uns stehen zwei Gebäude die unserer Gemeinde gehören und zur Unterbringung von Hartz 4 Empfänger ohne Wohnung und Hilfsbedürftigen/Norunterkünften dienen. Die Häuser besitzen nach vorne auf die Straße keinerlei Makierung des Grundes und somit ist die Straße auch gleich der Vorhof der zwei Gebäude.
Nun wohnt schon seit längerem eine Frau in einem dieser Häuser und transaliert unsere ganze Familie.
Vor einigen Monaten stellte sie einen Tisch vor ihr Gebäude das sie zur halben Seite von der Gemeinde zugewiesen bekommen hat, da die Straße mit dem "Vorhof" der Gebäude verschmilzt steht der Tisch wie mitten auf der Straße ist aber wohl wirklich in ihrem Grundstück. Der Hintergrund dieser Aktion ist das Gäste meiner Schwiegereltern nicht auf dieser Fläche parken können, dessen Haus nach diesen zwei Häusern steht.
Vor zwei Monaten fing sie dann an uns Anzuzeigen:
1. Anzeige gegen unsere Schwiegermutter wegen Fahrerflucht, anscheinend hätte sie den Tisch angefahren.
2. Anzeige ein paar Wochen später, angeblich hätte eine meiner Schwägerinnen die Straße für die Durchfahrt iher Tochter versperrt, was Nötigung darstellt

Diese Anzeigen wurden aber fallen gelassen, mittlerweile sind unsere Polizisten von Ihr nur noch genervt, da sie diese Dinge schon über Jahre betreibt und immer neue Opfer sucht ... und nun sind es halt wir ...

Nun aber zum eigentlichen Fall...

Vor ca. 3 Wochen wollten wir gerade die Straße ins Dorf hinunter fahren da kam ihr Freund mit seinem Auto zu ihr gefahren, dabei beobachteten wir wie er den Mülleimer der Nachbarin mit Absicht anfuhr, da er sah das wir dies gesehen hatten, stieg er Wutentbrannt aus und schleuderte den Mülleimar dann zu Boden (die Nachbarin deren Abfall dies war ist seit kurzem ein Pflegefall, wir kümmern uns um die Leerung der Tonnen) um uns zu zeigen das wir jetzt den Müll vom Boden aufheben können.
Das Anfahren der Mülltonnen wurde auch von einer weiteren Nachbarin beobachtet, und sie sah auch wie wir ins Dorf gefahren sind. ca. 19.15Uhr
Als wir ca. eine halbe Std. später wieder nach Hause gefahren sind, was von einem weiteren Nachbar mit seiner Familie beobachtet wurde, lag die Tonne mit dem Müll immer noch auf dem Boden, da beschloss ich ein Foto von der Situation zu machen um dies zu dokumentieren. Da es leider schon dunkel was löste der Blitz aus und dann Stand die "nette Nachbarin samt Tochter" auch schon im Türrahmen und beschimpfte mich mit üblen Ausdrücken ..alte V.... usw. da ich Angst vor Ihrem Lebensgefährten hatte trat ich ganz schnell den Rückzug an, sie Stichelte weiter und als ich ziemlich oben war sagte ich nur zu Ihr ... ich rede wenigstens nicht so Asozial daher wie du. Da meine zwei Kinder und Schwägerin mittlerweile auch im Hof waren bucksierte ich diese ins Haus damit sie die üble Schimpfarie der Nachbarin nicht mitbekommen. Ihre Tochter ca. 22 Jahre sagte, nichts stand nur im Türrahmen. Ich war auch nicht auf dem Grundstück der Dame.

Zwei Tage später erhielten wir Nachricht unserer Polizei ...

Zwei Damen retten sich mit Sprung zur Seite ... war die Schlagzeile in unserer Tageszeitung .... im Polizeibericht.
Tatsache ist ... die nette Nachbarin zeigte uns an und gab dazu folgende Geschehnisse an:
Ansscheinend standen sie und ihre Tochter zwischen den zwei Gebäude um ca. 20.15Uhr als wir mit hoher Geschwindigkeit den Berg nach oben fuhren, und direkt zwischen die Gebäude auf die zwei Frauen zugefahren sein sollen. Die beiden Frauen konnten sich dann nur noch mit einem Sprung zur Seite in Sicherheit bringen, wobei die Mutter über die Mülltonne viel und diese dabei umstürzte und unglücklich auf die Tonne viel, die Tochter stürzte dann bei dieser Aktion auf die Mutter und verletzte sich auch leicht. Danach sollen wir ausgestiegen sein und die Frauen auf das übeleste Beschimpft haben, sie wollten aber frieden stiften und bitteten und laut Protokoll "bitte" aufzuhören. Zwischen dem Streit kam der Lebensgefährte ( wohnt nicht in dem Haus, wie die Tochter auch) wohl angefahren und wollte schlichten, den sollen wir dann auch noch aufs übelste Beschimpft haben und diesen soll mein Mann dann über die zweite da noch stehende Tonne geworfen haben bei dem hat sich dieser dann verletzt. Danach seien die drei dann in ihr Auto gestiegen und zur Polizei gefahren.

... der Polizist der die Anzeige aufgenommen hat, gab unserem Polizisten an das die Aussagen am Anfang unstimmig gewesen seien und erst so nach und nach sich angepasst haben.

Unsere Polizei hat mittlerweile das Foto mit Uhrzeit die das Auto des Herrn zeigt neben dem umgeworfenen Mülleimer .. das aber laut eigener Aussage der dreien da ja nie parkte, da wir ja eigentlich dort mit unserem PKW standen ...

Dann die Aussage der Nachbarin die keinerlei geschrei noch Streit an dem Abend vernommen hat.

Die Aussage der Nachbarin die das Anfahren des Mülleimers beobachtet hat und die Aussage der Familie die uns inkl. unserer Schwägerin beim befahren des Berges beobachtet hat (jedoch können sie nicht bis oben sehen, ob wir direkt in den Hof gefahren sind).

Und eine weitere Aussage wäre die der Schwiegereltern und 10 Bekannten, déren wir von der Anfahraktion der Tonne eine Std. vor dem angeblichen Vorfall erzählt haben.



... Nun stellt sich uns die Frage ... wir sind 3 Ewachsene und 1 Kind die das Bezeugen können und die sind 3 Erwachsene, da müsste doch Aussage gegen Aussage zu tragen kommen, oder?

Wir möchten dies aber diesesmal nicht so auf sich beruhen lassen, diesesmal soll sie für die Falschaussage zur Rechenschaft gezogen werden.
bzw. auch der Lebensgefährte und die Tochter

Die Polizei meint das sei der ganze Ärger nicht wert und wir würden dafür die Kosten tragen müssen, da sie auf Armenrecht klagt und selbst im Schuldfall nichts zu erwarten hätte, da man bei ihr eh nichts holen kann.
Kann dies wirklich sein?... das ganze ist nun schon drei Wochen her und unsere Polizei ermittelt immer noch ... sehr schleppend ... aber die haben da auch wenig Bock drauf .... weil die ständig für die Dame unterwegs sind.


Mittlerweile haben wir den BGM eingeschaltet, der ihr ein bisschen auf die Pelle gerückt ist und dieser ihr die Ausweisung aus dem Haus angedroht hat, das sie eine andere Wohnung beziehen muss und dann hätte sie kein ganzes Haus mehr für sich. Dachten wir eigentlich das es jetzt Ruhe gibt aber
heute haben wir nun erfahren das sie sich wohl einen Anwalt genommen hat und nun meinen Mann schon wieder wegen Beleidigung angezeigt hat.
Uns rät die Polizei immer noch alles ruhen zu lassen und sie wollen versuchen aus" Vortäuschung einer Straftat" zu ermitteln ... aber brauchen wir langsam nicht wirklich einen Rechtsbeistand? Mir persönlich wird dies alles zuviel ...und ich kann auch langsam nicht mehr nur ruhig zusehen wie wir von dieser Frau und ihrem Anhang ausgelacht werden .... wir ignorieren diese Frau seit Monaten sprechen auch kein Wort mit Ihr .... aber ... was man davon hat ruhig zu sein sieht man ja.

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-- Editiert am 24.09.2010 20:09

Ärgert der Nachbar?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12307.12.2010 09:31:39
Status:
Lehrling
(1193 Beiträge, 926x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8412 Beiträge, 3774x hilfreich)

Tatsächlich keine einzige Frage: Da wollte nur mal jemand Luft ablassen :-)

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
dachi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Entschuldigung, natürlich habe ich fragen.

1. Ist es wirklich Ratsam sich keinen Rechtsbeistand bei dem Tatvorwurf zu nehmen?

2. Sind die Aussagen der Nachbarn nicht Zeugen genug, damit die Polizei gegen diese Personen wegen Vortäuschung einer Straftat ermitteln bzw. dies bewiesen ist bzw. ihr Leumund auch nicht der Beste ist?

3. Ist es besser wenn wir den Tatbestand "Vortäuschung einer Straftat" gegen die drei zur Anzeige bringen?

3. Hält eine Datums und Uhrzeitangabe auf einem Digitalfoto vor Gericht nicht stand?

4. Sollten wir sie Zivilverklagen und Recht bekommen, muss sie dann keinerlei Strafe erwarten, da bei ihr "nichts zu holen ist" ? Kann man sie nicht zu Sozialstd. oder ähnlichem verdonnern?





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1x Hilfreiche Antwort


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