Nachbarsjunge klingelt mehrmals täglich

3. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
go524606-91
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbarsjunge klingelt mehrmals täglich

Hallo ihr da draußen,
Seit Wochen beschäftigt mich dieses Thema und eventuell kann jemand von euch helfen.
Unser Nachbarkind (7 Jahre) geht weder zur Schule, noch irgend was anderes. Er ist den ganzen Tag draußen.
So ein Kind möchte auch gern mal zwischendurch nach Hause, das kennen wir alle bestimmt noch. Er hat keinen Schlüssel und seine Mutter hat dauerhaft die Klingel aus, was bedeutet, dass er mehrmals am Tag bei uns sturmklingelt und rein will. Wir haben ihn desöfteren aufgefordert, das zu unterlassen, weil wir ein Kleinkind haben, Was zufälligerweise immer schläft, wenn er klingelt. Vor ein paar Tagen habe ich ihn mir geschnappt und ihm nochmal erzählt, dass er uns in Ruhe lassen soll. Er ist mir sehr frech entgegen gekommen und meinte, er dürfe das, denn er ist ja noch ein Kind. Das Verhältnis zwischen uns und den Nachbarn ist nicht gut. Jugendamt wurde auch schon mehrmals informiert, aber agieren tut keiner. Nun möchte ich aber endlich Ruhe haben und wissen, ob man dagegen vorgehen kann.
Liebe Grüße

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25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Klingel ausstellen? Klingel höher legen, er wird ja keine 2 Meter groß sein...?

Ich sehe keine Möglichkeit, wie

Zitat (von go524606-91):
man dagegen vorgehen kann.


Viele Grüße!

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von go524606-91):
Nun möchte ich aber endlich Ruhe haben und wissen, ob man dagegen vorgehen kann.

Gebt ihm doch einen Schlüssel.

Gegen schlechte Erziehung eines 7jährgen helfen weder Jugendamt noch Anwalt oder Gericht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
go524606-91
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Gebt ihm doch einen Schlüssel.


Das ist mir doch etwas zu teuer, weil wir keinen Schlüssel übrig haben und es auch nicht unsere Aufgabe ist. Seine Mutter gab ihm bereits mehrere Schlüssel - hat er alle verloren.

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#4
 Von 
go524606-91
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Klingel ausstellen? Klingel höher legen, er wird ja keine 2 Meter groß sein...?


Klingel ausstellen kommt für uns nicht in Frage, wir empfangen regelmäßig Pakete und Besuch.. und höher legen geht nicht, wenn man in der vierten Etage wohnt :-D

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#5
 Von 
Frau Herrje
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 16x hilfreich)

Wenn der Schlaf Ihres kleinen Kindes durch die Klingel gestört wird, stellen sie die Klingel aus.
Es dürfte dann nämlich ganz gleich sein, ob Besuch, der Paketbote oder der Junge von Nebenan klingelt...

Ansonsten zeigen Sie dem Jungen doch, wie er "normal" klingelt - er muss ja zumindest nicht "Sturm klingeln".
Und manchmal hilft es, den Schlüssel an einem Band um den Hals zu tragen, damit dieser nicht so schnell verloren geht. Vielleicht geben Sie seiner Mutti nochmal diesen Tipp.

Gruß von Frau Herrje

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#6
 Von 
guest-12314.12.2022 20:47:12
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 66x hilfreich)

Zitat (von go524606-91):


Das ist mir doch etwas zu teuer, weil wir keinen Schlüssel übrig haben und es auch nicht unsere Aufgabe ist. Seine Mutter gab ihm bereits mehrere Schlüssel - hat er alle verloren.


Das heisst es gibt draussen irgendwo einige Schlüssel zu eurem Hause, keiner weiss wo und wer sie hat?

Habt ihr schon einen Austausch der Schliessanlage in Betracht gezogen, natürlich auf Kosten der Mutter bzw. deren Versicherung?
Falls ihr Mieter seid, weiss der Hausbesitzer / Gesellschaft darüber Bescheid?

Mir persönlich wäre unwohl zu wissen, das verschiedene unbekannte Personen Tag und Nacht evtl. ins Haus kommen können. ( auch wenn die Schlüssel mit Sicherheit nicht gekennzeichnet sind ).

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#7
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Mit 7 Jahren ist das Kind bedingt einsichtsfähig, da dürfte ein Unterlassungsanspruch durchsetzbar sein (ggfs. gegen die Eltern, wenn die es nicht schaffen, das Kind entsprechend zu beaufsichtigen).

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Ich teile die Bedenken hinsichtlich der kursierenden Schlüssel. Ich würde zu einem anderen Mittel greifen. Wenn er mal wieder klingelt, eben das Kind nicht reinlassen, vorübergehend die Klingel ausschalten, dem Kind auch sagen, an der Gegensprechanlage, dass IHR es eben nicht mehr reinlasst. Dass IHR als Erwachsene das dürft, nicht nur Kinder Rechte haben. Dann wird sich das Kind einen anderen Klingelknopf aussuchen.

Ganz klar, ihr habt null juristische Verpflichtung, ein fremdes Kind ins Treppenhaus zu lassen. Da ist jetzt Konsequenz angesagt. Würde ich schon aus haftungsrechlichen Gründen tun. Wisst Ihr, für wenn der Bursche klingelt, d.h., wem er Zugang verschafft, bzw. wen er mitbringt?

wirdwerden

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#9
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Warum geht ein 7Jähriger nicht zur Schule?
Kannst du die Klingel einsehen und machst einfach nicht auf. Irgenwann wird es langweilig wenn er merkt da passiert nichts.

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Paragrafenreiter: warum das Kind nicht zur Schule geht, das wird die Mutter des Kindes ja wohl kaum ans schwarze Brett im Treppenhaus hängen. Das geht die Fragestellerin auch einfach nichts an.

Ansonsten sind wir uns ja einig.

wirdwerden

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#11
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Ist eine Videoklingel (diese gibt es zum Nachrüsten - da dürfte der Vermiter / die Hausgemeinschaft selten was gegen haben) eine Idee? Es gibt Systeme die zusätzlich zur Klingel dann das Smartphone benachrichtigen. Wenn das Kleinkind schläft könnte man die Hausklingel ausschalten, hätte aber trotzdem noch eine Alternative auf dem Handy, die gewünschten Besuch ankündigen kann.

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#12
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Diese Videoklingeln sind toll, aber im einem Mehrfamilien(hoch)haus wahrscheinlich weniger leicht durchsetzbar.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#13
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat:
Nun möchte ich aber endlich Ruhe haben und wissen, ob man dagegen vorgehen kann.

Grundsätzlich ja. Wenn man die dauernde Klingelei als unzumutbare Störung ansieht, dann kann man die Mutter als Mitstörerin in Regress nehmen. Sie muss dafür sorgen, daß das Kind bei ihr klingeln kann. Das Problem entsteht nämlich dadurch, daß sie ihre Klingel ausgestellt hat.

Ob man die dauernde Klingelei rechtlich als unzumutbare Störung ansehen kann?

Ich tendiere zu JA, und zwar aus dem Grund, daß die Störung für die Mutter problemlos vermeidbar ist - sie muss nur selber ihrem Kind die Haustür öffnen, wenn es klingelt.

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#14
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat:
Paragrafenreiter: warum das Kind nicht zur Schule geht, das wird die Mutter des Kindes ja wohl kaum ans schwarze Brett im Treppenhaus hängen. Das geht die Fragestellerin auch einfach nichts an.

Nein - aber die Schule und das Schulamt geht es etwas an.
Die könnte man natürlich mal informieren, wenn das Kind zu Zeiten, in denen es in der Schule sein müsste, nicht dort ist.
Die Mutter ist für die Einhaltung der Schulpflicht verantwortlich, sorgt sie nicht dafür, bekommt sie ganz fix ein Bußgeld aufgebrummt.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Apropos: wenn es eine Mietwohnung ist, kann man sich auch beim Vermieter über die Belästigung durch einen anderen Mieter (bzw. dessen Kind) beschweren.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

@ eh .......: das Jugendamt ist doch schon eingeschaltet worden.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(667 Beiträge, 115x hilfreich)

Ich würde auch über den Vermieter gehen.

Schliesslich wird durch die Aktion der Mutter (eigene Klingel ausstellen) ja eine Störung der Nachbarschaft (Klingeln beim Nachbarn) ausgelöst.

Dem Kind kann man da nur teilweise (wegen dem Sturmklingeln) einen Vorwurf machen.

Der Vermieter müßte dagegen angehen können, das die Mutter ihre Klingel abschaltet wenn ihr Sohnemann das Haus verlassen hat. Vielleicht sogar, bei fehlender Einsichtfähigkeit der Mutter, bis hin zu Abmahnung und Kündigung.

Die Nachbarn könnten ja anfangen ein "Klingelprotokoll" zu führen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Sunrabbit):
Der Vermieter müßte dagegen angehen können,...usw
Das halte ich für Wunschdenken.
Vermieter vermieten Wohnungen, sollen diese in Ordnung halten---aber sie sollen und brauchen sich wirklich nicht um Kinder kümmern, die bei Nachbarn sturmklingeln, wenn deren Kind grad schläft.
------------------------------
Der TE sollte sich mit der Mutter auseinandersetzen. Vielleicht weiß sie nicht, wie er zur Haustür reinkommt?
Und überhaupt: wer öffnet ihm denn dann die Wohnungstür und wie?
Der TE kann sich das verbitten. Der TE könnte auch einfach nicht öffnen.

Das Jugendamt wurde informiert?
Über was denn?
Und was sollte das JA ---*agieren*?


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4353x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Der Vermieter müßte dagegen angehen können, das die Mutter ihre Klingel abschaltet wenn ihr Sohnemann das Haus verlassen hat.
Mit welcher Rechtsgrundlage?
Es gibt nicht mal eine Verpflichtung überhaupt eine Klingel vorzuhalten, geschweige denn diese nicht abzustellen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Das halte ich für Wunschdenken.

Zitat (von reckoner):
Mit welcher Rechtsgrundlage?


Naja, die Beseitigung eines Mangels oder eine Störung ist regelmäßig das problem des Vermieters. Unabhängig von seinen Möglichkeiten auf das Problem direkt einzuwirken. Natürlich kann der die Mutter nicht zur Nutzung ihrer Klingel zwingen.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Naja, die Beseitigung eines Mangels
Die Beseitigung eines Mangels an der Mietsache ist Sache des Vermieters. Gibts hier sowas?
Zitat (von NaibaF123):
oder eine Störung
Dass ein 7jähriges (freches) Kind wiederholt bei Nachbarn klingelt, ist eine Störung von was?
Zitat (von NaibaF123):
Unabhängig von seinen Möglichkeiten auf das Problem direkt einzuwirken.
Was könnte der Vermieter also direkt tun/ wie direkt angehen gegen...?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Was könnte der Vermieter also direkt tun/ wie direkt angehen gegen...?
Nochmal: das ist das Problem des Vermieters, nicht unseres oder des TE. Einfach mal die Phantasie anstrengen, dann kommt man schon auf die ein oder andere Handlung, die der Vermieter vornehmen könnte um einen Mangel zu beseitigen.

Zitat (von Anami):
Gibts hier sowas?
Das weiß genau einer...

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat:
Zitat:
Zitat (von Sunrabbit):
Der Vermieter müßte dagegen angehen können,...usw


Das halte ich für Wunschdenken.
Vermieter vermieten Wohnungen, sollen diese in Ordnung halten---aber sie sollen und brauchen sich wirklich nicht um Kinder kümmern, die bei Nachbarn sturmklingeln, wenn deren Kind grad schläft.

Vermieter werden spästens dann aktiv, wenn ein Mieter die Miete kürzt, weil die Mietsache einen Mangel hat.

Das ist durchaus auch dann möglich, wenn die Beeinträchtigung von einem anderen Mieter ausgeht - der Vermieter ist in der Pflicht, auf den einzuwirken, daß die Beeinträchtigung abgestellt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4353x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
die der Vermieter vornehmen könnte um einen Mangel zu beseitigen.
Hier liegt aber nun mal überhaupt kein Mangel an der Mietsache(!) vor.
Der Vermieter wird einfach sagen "nicht mein Problem", womit er vollkommen recht hat.

Genauso wie beispielsweise eine Telefongesellschaft nichts dagegen tun muss/kann, wenn du immer wieder durch Anrufe belästigt wirst.

Zitat:
Einfach mal die Phantasie anstrengen, dann kommt man schon auf die ein oder andere Handlung
Wenn du nicht mal selbst eine Idee hast ...

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Wenn du nicht mal selbst eine Idee hast ...

Ideen hätte ich viele (u.a. auch schon die ein oder andere hier genannt). Ist aber nicht mein Problem, weil ich nicht der Vermieter bin. Ein Lebensberatungsforum findet man sicherlich auch, wenn man danach sucht. Und doch: Lärm bzw. das terrorisierende Verhalten anderer Mitbewohner kann durchaus eine Mangel an der Mietsache darstellen.

0x Hilfreiche Antwort

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