Nachbarskinder zerstören fremdes Eigentun

14. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb520261-97
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbarskinder zerstören fremdes Eigentun

Hallo, ich wusste nicht in welche Kategorie ich meine Frage stellen soll, ich hoffe das passt hier. 
Es gibt seit einiger Zeit immer wieder Probleme mit den Nachbarskinder. Vor einigen Wochen haben die Kinder mit Steinen auf Menschen und Fahrzeuge geworfen. Betroffen war auch mein Fahrzeug, ich habe versucht dies mit den Eltern zu klären, dies war allerdings nicht möglich, letztendlich hat es die Polizei geklärt. Die letzten Wochen war ich immer wieder sehr genervt, täglich brüllten die Kinder unten im Hof rum, der Hof ist ca 200 Meter von meinem Fenster entfernt, ich konnte im Sommer kein Fenster mehr offen lassen weil man sich nicht mehr normal unterhalten konnte, sie beleidigten sich als Hurensohn, Fick deine Mutter etc. Ich bin immer sehr ruhig geblieben, zum Abend hin habe ich die Kinder gebeten bitte etwas leiser zu sein, dies hat allerdings nichts gebracht. Heute wollte ich unser Auto waschen, komme die Tür raus und sehe wie zwei Kinder mit einen Stück Holz auf den Roller meines Sohnes einschlagen. Tacho, Spiegel und Front alles kaputt... die Kinder sind sofort weg gelaufen, habe dann bei den Eltern geklingelt aber es war niemand da. Habe schnell noch Fotos von den Schäden gemacht um dies der Polizei zu melden. Habe dadrauf angefangen mein Auto zu waschen, kurz darauf höre ich wieder das Geräusch das irgend jemand wo drauf schlägt. Ich ging gucken, sehe das die beiden Kinder und noch zwei weitere auf den nächsten Roller einschlagen. Diesmal habe ich sie angebrüllt das man sowas nicht macht... sie sind direkt abgehauen. Kurz darauf kam unser Vermieter zufällig vorbei, er unterhielt sich mit meiner Nachbarin, die sich auch über die Kinder aufregte. Dieser hat sich dann die Schäden angeguckt, in dem Moment kamen auch die Eltern von den Kindern. Mein Vermieter versuchte mit den Eltern zu reden, er hat ein Grundstück Verbot ausgesprochen ( die Kinder wohnen auf der anderen Straßenseite aber spielen immer bei uns im Hof) Der Vater der Kinder wurde so aggressiv, mich hat es gewundert das mein Vermieter so ruhig bleiben konnte. Der Vater sagte es interessiert ihn nicht, seine Kinder spielen dort wo sie wollen, ein Roller sei eh kaputt gewesen also ist es doch egal wenn die Kinder den weiter kaputt machen. Wir sind alle ****** deutsche er soll die Bullen holen das sei ihm egal er sei schon oft im Knast gewesen und wenn mein Vermieter nicht die Fresse hält sticht er ihn ab, so ging es über etliche Minuten. Am Ende sagte der Vater zu seinen eigenen Sohn Hurensohn verpiss dich jetzt rein. Die haben 5 Kinder im Alter von 0 bis 9 Jahren, und alle Kinder verhalten sich so selbst die ganz kleinen. Ich überlege nun was wir noch machen können. Ich möchte endlich auch mal wieder meine Ruhe haben und nicht ständig Angst um meine Sachen. Habe schon überlegt das Jugendamt einzuschalten. Könnt ihr mir irgendwas raten, auch wie ich mich nun Verhalten soll.




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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38475 Beiträge, 14009x hilfreich)

Wie wärs als Einstieg mal damit, dass man diese Buchstabenwand durchstrukturiert und lesbar macht. Dann helfe ich auch gerne.

wirdwerden

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32243 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von fb520261-97):
Habe schon überlegt das Jugendamt einzuschalten.
Das Jugendamt wird nichts tun.
Die Polizei auch nicht.
Der Vermieter der Wohnung kann die Familie abmahnen, bei Wiederholung auch kündigen.
Seit wann wohnt diese Familie denn dort?

Kennst du den Vermieter von gegenüber?
Oder kennt dein Vermieter diesen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7242 Beiträge, 1525x hilfreich)

Dein Vermieter war ja jetzt tätig. Wenn weitere Schäden auftreten, meldest du ihm das
Wenn Dich der Vater der Kinder schlägt, zeigst du ihn an

Ansonsten geht man sich aus dem Weg.
Kinderlärm aus 200m Meter Entfernung ist zu ertragen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120271 Beiträge, 39862x hilfreich)

Zitat (von fb520261-97):
Könnt ihr mir irgendwas raten, auch wie ich mich nun Verhalten soll.

1.) Darüber nachdenken, das Absätze nicht nur an Schuhen Sinn machen
2.) sich mit den anderen Mietern koordinieren und gemeinsam den Vermieter auffordern eine Sicherung gegen unbefugtes betreten zu installieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Ich würde umziehen. Dem ist nicht beizukommen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32243 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Ich würde umziehen. Dem ist nicht beizukommen.
Und vielleicht vom Regen in die Traufe kommen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Vielleicht. Vielleicht auch nicht.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32243 Beiträge, 5662x hilfreich)

Du meinst, man sollte als TE wegen einer solchen ***Familie sich den Stress einer Wohnungssuche antun, mit Glück etwas Gleichartiges finden, auf eigene Kosten den Umzug stemmen und nicht wissen, wie die neuen Nachbarn sind?
Vermieter vermieten Wohnungen, keine Nachbarn.

Wenn man das als Mieter immer machen würde, wenn man solche ***Nachbarn hat--- dann hätten die bald das Sagen.
Das ist doch wohl nicht Sinn der Sache.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Lesen, was ich schreibe: ICH würde umziehen. Dem ist nicht beizukommen.

Das ist ein Meinungsforum und ich habe meine Meinung geäußert. Wenn das nicht ihre ist, fein. Ich drücke meine Meinung niemandem auf und was ICH für eine erstrebenswerte Lebensform halte, bleibt mir überlassen. Jedenfalls gehört dazu nicht, mich ggf noch jahrelang mit uneinsichtigen Menschen und deren nicht mal strafmündiger Brut herumschlagen.

Bis der TE sich da durchgesetzt hat, sind 5 Roller durch und das Auto 3x frisch lackiert und ausgebeult. Na danke.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38475 Beiträge, 14009x hilfreich)

Zusammenfassend: der eigene Vermieter kann nicht verpflichtet werden, sein Anwesen einzuzäunen. Man kann bei ausgesprochenem Hausverbot natürlich immer die Polizei holen, wenn die Zeit haben, dann werden sie auch kommen. Man kann das Jugendamt einschalten. Man kann Kids über 7 direkt verklagen, was in so Fällen wenig sinnvoll ist.

Ansonsten ist die Leidensfähigkeit ja unterschiedlich. WEnn man es gar nicht ertragen kann, dann muss man halt umziehen, wenn es noch ertragbar ist, für einen selbst, dann bleibt man wohnen. Nicht jedes Lebensrisiko kann von wem auch immer abgepuffert werden. Da muss man seinen eigenen Weg finden. Und, ganz ehrlich, wenn mich Nachbarschaft psychisch ruiniert, dann ziehe ich doch eigene Konsequenzen, der Stress der Wohnungssuche ist da mit Sicherheit lächerlich gegen.

wirdwerden

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#11
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat:
der eigene Vermieter kann nicht verpflichtet werden, sein Anwesen einzuzäunen.

Nun ja... der eigene Vermieter kann verpflichtet werden, die vermietete Wohnung (und damit auch das Grundstück) so zu sichern, daß es nicht zu unzumutbaren Belästigungen, Gefährdungen usw. der Mieter kommt.

Ein Vermieter ist verpflichtet, eine sichere Wohnungstür und ggf. eine sichere Haustür zu stellen. Wenn Beeinträchtigungen von außen auf die Mietsache einwirken, die der Vermieter z.B. durch einen Zaun abstellen kann, dann kann das Nicht-Aufstellen eines solchen Zaunes zu Mietminderung berechtigen.
(Mietminderung ist grundsätzlich ja auch möglich, wenn der Vermieter die Beeinträchtigung der Mietsache gar nicht selbst zu vertreten hat.)

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38475 Beiträge, 14009x hilfreich)

Wohnungstür und Haustür sind doch sicher. Es geht um Belästigungen draußen. Und die scheinen ja nicht mal oder nicht nur auf dem Grundstück statt zu finden.

wirdwerden

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