Nachruhe? Ab wann? Instrument spielen bis wann?

17. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
schulzimi
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachruhe? Ab wann? Instrument spielen bis wann?

Tach,

ich hätte da mal eine Frage. Ab wieviel Uhr soll es ruhig in der Wohnung zugehen? War das 20 oder 22 Uhr?

Gilt das auch für eine Kleingartenanlage? Da hatten wir nämlich schon öfters Probleme mit den nahe Wohnenden Bewohnern gehabt daß nach 20 Uhr in der Anlage noch laut war (Geräte, Nägelklopfen, Lauben montiert wurden, Rasenmäher)

Noch eine Frage zu der Ruhe in der Wohnung. Ich selbst Spiele Klavier und würde mir gerne noch ein Saxophon zulegen. Was kann man eigentlich den Nachbarn zutrauen wegen der Ruhestörung? Bis wann oder wie lange darf ich den am Tag spielen?

MfG

Michael Schulz

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gullie
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,das hängt ganz von ihren Musikalichen
Talent ab und was im Mietvertrag steht.
ich habe mal die Polizei geholt wegen einen Wecker der nicht aufhören wollte nervig zu klingen.es
folgte ein großeinsatz mit Feuerwehr und Krankenwagen,die Frau hätte ja tot in der Wohnung liegen können

-----------------
" "

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#2
 Von 
guest123-56
Status:
Schüler
(464 Beiträge, 184x hilfreich)

Ich glaube, ein Internet-Forum ist nicht unbedingt der optimale Ort für die Beantwortung der Frage, was man den Nachbarn zumuten kann und was nicht.

Die "Lärmtoleranz" ist erfahrungsgemäß sehr verschieden, abhängig von Lebensstil und allgemeiner Einstellung zur Musik. Wahrscheinlich auch von Deinen musikalischen Fähigkeiten. ;)

Wenn die Nachbarn gute Gründe dafür haben, daß es ab einem bestimmten Zeitpunkt ruhig sein sollte (z.B. Schichtarbeiter), dann sollte man auch darauf Rücksicht nehmen.

Also würde ich an Deiner Stelle ganz einfach mal die Nachbarn darauf ansprechen, ob es sie stört oder stören würde. Erfahrungsgemäß ist dies immer besser, als sie vor vollendete Tatsachen zu stellen und sich dann womöglich herumzustreiten.

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#3
 Von 
160799
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Michael,
ich kann dir einen Download des Ordnungsamtes Berlin nahelegen,
Für Dein Gebiet sollte ebenfalls ein Ornungsamt erreichbar sein. Vergleiche mit Verwandten haben gezeigt, das zb in Baden Württemberg die gleichen Regelungen gelten.
Die allgemeine Nachruhe ist zeitlich geregelt, die Geräte und Maschinenlärmschutzverordnung vertieft die Einschränkungen.

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/umweltratgeber/de/laerm/download.shtml

dort heisst es:
§1 Schutz der Nachtruhe
Von 22.00 bis 6.00 Uhr ist es verboten, Lärm zu verursachen durch den andere Personen in ihrer Nachtruhe gestört werden könnten. (Eine telefonische Auskunft beim Ordnungsamt definierte das Mass mit Zimmerlautstärke, so dass Nachbarn zB zwar Gespräche "wahrnehmen" aber deren Wortinhalt nicht hören können. Wir hatten in einer einfamilienhaussiedlung Nachbarn die mehrfach die woche mit 6-10 Bekannten bis 2 Uhr nachts auf ihrer Terasse sassen und "feierten", wobei wir deren laute Gespräche Wort für Wort 10m entfernt serviert bekamen. Bei dem Versuch einer nachbarschaftlichen Kompromisslösung, zB ab Mitternacht ins Haus zu gehen und dort weiterzufeiern, hiess es "Dafür haben wir uns ein Haus gekauft, damit wir im Sommer auch draussen sitzen können- ausserdem sei in einer stadt damit zu leben ( die Besitzer waren Rentner sind unterdessen weggezogen).

Zu den Geräten/Maschinen findet sich unter:
§7 Geräte und Maschinenlärmschutzverordnung
Zitat: In Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebieten, Sondergebieten die der Erholung dienen dürfen Geräte und Maschinen werktags (Mo-Sa) in der Zeit von 20-7 Uhr NICHT betrieben werden. Sonn- und Feiertags ist der Betrieb ganztägig verboten.

So müsstest du das Handwerkern aus der Kleingartenanlage werktags wohl bis 22 Uhr erdulden.

Zur Hausmusik kann ich leider nichts sagen.
Gruss, Andreas

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#4
 Von 
guest123-16
Status:
Schüler
(352 Beiträge, 48x hilfreich)

Eine gute Wahl !

Im Zusammenspiel mit der großen Doppelpauke eignet sich das von Gunther Sax erfundene Fon wegen seines dezent warmen und zurückhaltenden -in der Regel kaum wahrnehmbaren- Tons vorzüglich für häusliche Kammerkonzerte in den späteren Abend- und Nachtstunden, so daß mit Protesten der Nachbarn m.E. eigentlich nicht zu rechnen ist.

Probieren's halt mal aus!

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#5
 Von 
schulzimi
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Zum Andreas

woow besten Dank für dein klasse Beitrag. War sehr informativ. Dochauf der einen Seite sagt die

§7 Geräte und Maschinenlärmschutzverordnung daß schon ab 20 Ende ist

und du sagst

"So müsstest du das Handwerkern aus der Kleingartenanlage werktags wohl bis 22 Uhr erdulden."

wo ist denn da die grenze zu ziehen? Was kommt noch ins §7 rein? Wenn ich Holzhacke?
Gehört eine Stichsäge zu den Maschinen die unter §7 gelten?

PS: Ich gehöre zu den Leuten der Kleingartenanlage und es nervt uns daß ständig Klagen kommen. Einmal war die Polizei auch da aber wie schon oben erwähnt habe sie selber nur mit der Schulter gezuckt. Irgend ein ..... muß sich wohl immer beschweren :-(


gruß

michael

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#6
 Von 
160799
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Michael,
ja genau mit dieser Interpretation "schlage" ich mich derzeit auch rum. Wenn der Hammer ein Gerät ist, dürfte dieser wohl nach 20Uhr nicht mehr eingesetzt werden. Bei einer elekrischen Bohrmaschine sieht es einfacher aus. Hatte dazu auch selbst hier schon eine Frage bezüglich Handrasenmäher ohne Motor. Es gibt in Einzelfällen dann scheinbar immer noch "Lücken", wenn nicht das "Rasenmähen" verboten ist.
Ich versuche auch, nicht als "Querulant" aufzutreten, setze erstmal darauf, dass jeder ein Gefühl für "Rücksicht" hat und mit sich reden lässt, bzw auch kompromissbereit ist um seine Nächsten nicht unnötig zu stören.
Leider entstehen dann aber diese Gespräche: "wenn Herr xy das machen darf, dann ist doch meine Aktivität auch nicht so schlimm und schon ist alles wieder aufgeweicht und jedes Gespräch erscheint zwecklos".

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#7
 Von 
schulzimi
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

ja und was machen wir jetzt? Ok wir dürfen wohl nicht ab 20 uhr werken aber feiert ist bis 22 erlaubt? auch in einer kleingartenanlage?

Gruß

michael

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#8
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Hallo zum Thema musiezieren.
Es ist insgesamt 4 Stunden am Tag erlaubt, zu musizieren. Ich glaube die Beschränkungen liegen in der Zeit 9-12.00 und 15 - 20.00 Uhr.
Ich spiele Sopran-Querflöte (die aus dem Spielmannszug) und übe meistens zwischen 18.30 - 19.30 Uhr. Wenn ich Zeit habe, auch mal morgens.
Die Ohr-wohltuende Konzertquerflöte nehme ich auch schon mal für 30 Minuten am Sonntag zur Hand.
Ob du gut oder schlecht spielst, ist übrigens unwichtig, denn gerade Anfänger müssen konstant jeden Tag üben (wenns zeitlich klappt) um vorwärts zu kommen.

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#9
 Von 
Joma
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 23x hilfreich)

Hallo Andreas, § 7 der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung bezieht sich doch recht klar auf Geräte und Maschinen 'nach dem Anhang'. Wie kommst Du darauf, dass auch andere Geräte als die im Anhang aufgeführten betroffen sind?
Außerdem steht da in Abs. 3 'weitergehende landesrechtliche Vorschriften bleiben unberührt...' Wenn ein Handrasenmäher also nicht unter "Rasenmäher" in der Geräte-und Maschinenlärmschutzverordung fällt, dann gelten trotzdem z.B. die Feiertagssgesetze, nach denen sonntags solche störenden Arbeiten grundsätzlich nicht erlaubt sind...

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
schulzimi
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

zu Sika

hhmm und wo gibt es das schriftlich mit den vier Stunden??? Das würde ich doch mal sehr gerne schwarz auf weiß haben :-)

Zu Jomas und Andreas siehe da:



§ 3 - Haus- und Gartenarbeiten und andere Betätigungen
( 1 ) Geräuschvolle Haus- und Gartenarbeiten, die geeignet sind, die Ruhe anderer zu stören, dürfen im Freien, und wenn der Lärm nach aussen dringt, auch im Haus sonntags nicht, werktags nicht von 19.00 bis 07.00 Uhr ausgeführt werden. Hierzu zählen z. B. Hämmern, Sägen, Bohren, Holz spalten, der Betrieb von Bodenbearbeitungsmaschinen, das Ausklopfen von Gegenständen wie Teppiche oder Kleider.
( 2 ) Andere Betätigungen im Haus oder in einem privaten Garten, die die Ruhe anderer stören, dürfen in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr nicht stattfinden. Hierzu zählen z. B. laute Gartenfeste und Hausfeste bei offenem Fenster, geräuschvolle Sportspiele, die lärmende Benützung von Gartenschwimmbecken, das Abbrennen von Feuerwerk ausser am Jahreswechsel.

Gruß

michael

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-16
Status:
Schüler
(352 Beiträge, 48x hilfreich)

> hhmm und wo gibt es das schriftlich mit den vier Stunden???

Kann es auch nicht geben, da völliger Unsinn.

Sie geben sich doch als Student aus,
dann sollten Sie doch eigentlich auch Lesen
können. Manchmal hilft dann ein Blick
in den Mietvertrag oder die Hausordnung.





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