Die Nachbarn haben einen von mehreren Seiten einsehbaren Garten samt Pool.
Mit Vorliebe baden sie nackt, duschen im Garten nackt, laufen auch gern mal nackt zum Blumenbeet.
Es gibt kleine Kinder, die von den angrenzenden Grundstücken das Treiben irritiert oder belustigt beobachten. Die nudistischen Nachbarn ignorierieren das, bzw. sie scheinen sich gerne "zu zeigen".
Sie lassen nicht mit sich sprechen. Auf ihrem Grundstück dürften sie tun was sie wollten.
Wie ist die Rechtslage hierzu? Vielen Dank.
Nackt / FKK
Zitat :Es gibt kleine Kinder, die von den angrenzenden Grundstücken das Treiben irritiert oder belustigt beobachten.
Was irritiert die Kinder denn so?
Zitat :bzw. sie scheinen sich gerne "zu zeigen".
Zumindest scheinen sie von dem einen oder anderen spannenden Nachbarn / Mitbürgern umgeben zu sein ...
Zitat :Auf ihrem Grundstück dürften sie tun was sie wollten.
Grundsätzlich erst mal korrekt, Freiheitsinteresse, freie Entfaltung der Persönlichkeit und Privatsphäre wären da die Stichworte.
Vor dem LG Dortmund gab es mal ein Verfahren, allerdings zog der Nachbar seine Klage wegen geringer Erfolgsaussichten zurück, nachdem das LG signalisierte das es den Anblick eines nackten Mannes nebenan absolut hinnehmbar sei.
Zitat :einsehbaren Garten
Und das bedeutet nun was genau?
Na ja Harry, wir wissen nicht, wie die Nackedeis aussehen. Kann ja schon eine Beleidigung für das Auge der Nachbarn sein. Allerdings ist mir nicht bekannt, dass diese Form der Beleidigung strafbar ist. Wenn der Anblick allerdings so furchtbar ist, dass man von einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorliegt, das könnte man dann vom Ordnungsamt überprüfen lassen. Die wollen vielleicht auch mal nicht alltägliche Störungssituationen begutachten und haben mal ausnahmsweise Freude an ihrem Job.
wirdwerden
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ganz einfach. Bau einen undurchsichtigen Zaun.Zitat :Es gibt kleine Kinder, die von den angrenzenden Grundstücken das Treiben irritiert oder belustigt beobachten.
Zitat :Kann ja schon eine Beleidigung für das Auge der Nachbarn sein
Mag sein.
Erfahrungsgemäß ändern da aber ein paar Stofffetzen auch nichts dran ...
Kommt drauf an, wo die Beleidigung am Körper hockt. Aber, wir sind uns ja einig.
wirdwerden
Warum sollten alle Nachbarn Geld in blicksichere Zäune investieren, nur weil der eine Nachbar nackt herumlaufen will? Kann er ja selbst machen.
Harry, was glauben Sie denn, was Grundschulkinder daran irritieren könnte, eine nackte Oma und nackten Opa am Zaun stehen zu sehen, wenn sie gerade im Garten spielen? Wohl dasselbe, als wenn die Situation im Supermarkt geschehe.
Zitat :Kann er ja selbst machen.
Warum sollte er? Ihm macht es offenbar nichts aus, wenn Leute herüberschauen.
Zitat :was glauben Sie denn, was Grundschulkinder daran irritieren könnte, eine nackte Oma und nackten Opa am Zaun stehen zu sehen, wenn sie gerade im Garten spielen?
Wenn ich das wüsste, würde ich nicht fragen.
Im besten Falle nichts, wenn die Kinder von den Eltern richtig erzogen wurden
Zitat :Wohl dasselbe, als wenn die Situation im Supermarkt geschehe.
Äpfel und Birnen zu vergleichen bringt nichts, auch wenn es Obst ist ...
Das wird er nicht machen, der nackte Nachbar. Die nackten Nachbarn stört keineswegs, dass dort Kinder spielen. Oben finden es die Kinder lustig oder irritierend, wenn sie zu den nackten Nachbarn gucken.Zitat :Warum sollten alle Nachbarn Geld in blicksichere Zäune investieren, nur weil der eine Nachbar nackt herumlaufen will? Kann er ja selbst machen.
Warum also sollten die FKK-Nachbarn selbst ein blickdichten Zaun bauen?
Im Supermarkt gilt kein Nachbarrecht.Zitat :Wohl dasselbe, als wenn die Situation im Supermarkt geschehe.
Wie die nackten Nachbarn aussehen, dürfte ebenso unwichtig sein, wie die Kinder oder Eltern der Zaungäste aussehen.
Nicht eindeutig.Zitat :Wie ist die Rechtslage hierzu?
Na ja, die Kinder werden erst einmal feststellen, dass da Menschen stehen. Würden sie auch feststellen, wenn die Menschen bekleidet wären.
wirdwerden
Auf jeden Fall ist es nicht verboten, sich nakt im eigenen Garten aufzuhalten.
-- Editiert von drkabo am 16.06.2022 21:38
Zitat :
Sie lassen nicht mit sich sprechen. Auf ihrem Grundstück dürften sie tun was sie wollten.
Wie ist die Rechtslage hierzu?
Genau so, wie die Nachbarn es sehen. Auf ihrem Grundstück können sie so lange nackt herumlaufen, wie sie das wollen.
Die Nachbarn können zwar in ihrem Garten machen was sie wollen, richtig muss das nicht sein.
Man kann nie ausschließen, dass sie ihre Nacktheit vor allen wg. der Kinder zeigen? Fühlen sich angesprochen wenn die ihnen zusehen...
Mal bei der Kommune nachfragen, allerdings werden die nichts unternehmen können.
Würde es mich stören, gäbe ich lieber Geld für einen Sichtschutz aus.
Musste mal auf Sylt den Nacktbadestrand durchqueren, dass Schauspiel der Federballspielenden Nackten bleibt in Erinnerung. Sah irgendwie lustig aus.
Zitat :Die Nachbarn können zwar in ihrem Garten machen was sie wollen, richtig muss das nicht sein.
"Richtig" oder "falsch" ist kein juristisches Kriterium. Da ist allein entscheidend: verboten oder nicht verboten.
Zitat:Man kann nie ausschließen, dass sie ihre Nacktheit vor allen wg. der Kinder zeigen? Fühlen sich angesprochen wenn die ihnen zusehen...
Mit solchen Unterstellungen sollte man vorsichtig sein, damit macht sich ganz schnell strafbar.
Zitat:Musste mal auf Sylt den Nacktbadestrand durchqueren.
Sie mussten???
Wohl kaum...
Witziges Thema
Wer in seinem eigenen Garten nackt rumlaufen möchte der darf das.
Wer das nicht sehen möchte, der soll entweder wegschauen oder einen blickdichten Zaun bauen.
Wenn Kinder davon irritiert sein sollten, dann würde ich den Eltern anraten die Kinder aufzuklären, dass das etwas ganz natürliches sei.
Schon interessant zu lesen was manche Menschen für Probleme mit Nacktheit haben.
§ 183 StGB unterscheidet aber nicht zwischen öffentlichem Raum und öffentlich einsehbaren Raum. Insofern wird es, bezogen auf die männlichen Nachbarn, darauf ankommen ob ihr Nacktheit eine auch außen gerichtete Wirkung erzielen soll, bzw. erzielt. Insofern kann das private Treiben auf dem eigenen Grundstück durchauch auch problembehaftet sein.
Denn wenn der Nachbar sich mit erigiertem Glied (soll ja auch mal ganz ungeplant passieren) am Blumenbeet den Kinder zeigt könnte es durchaus strafrechtlich relevant werden.
Wenn, würde, hätte ...Zitat :Denn wenn der Nachbar sich mit erigiertem Glied (soll ja auch mal ganz ungeplant passieren) am Blumenbeet den Kinder zeigt könnte es durchaus strafrechtlich relevant werden.
Einigen geht hier wohl die Fantasie durch.
Müssen? Wohl nicht. Du hättest ja auch woanders laufen können.Zitat :Musste mal auf Sylt den Nacktbadestrand durchqueren, dass Schauspiel der Federballspielenden Nackten bleibt in Erinnerung.
Man kann auch nie ausschließen, dass der Nachbar in Kleidung plötzlich eine Waffe zieht und um sich schießt ...Zitat :Man kann nie ausschließen, dass sie ihre Nacktheit vor allen wg. der Kinder zeigen? Fühlen sich angesprochen wenn die ihnen zusehen...
Zitat :Wenn, würde, hätte ...
Einigen geht hier wohl die Fantasie durch.
Kannst Du ja gerne so abtun, dennoch sollte sich der Nachbar bewusst sein Handeln auch ganz schnell ein Fall für die Staatsanwaltschaft werden kann.
Zitat :Sie lassen nicht mit sich sprechen. Auf ihrem Grundstück dürften sie tun was sie wollten.
Wie ist die Rechtslage hierzu? Vielen Dank.
Zwar gibt es den Grundsatz allgemeine Handlungsfreiheit, doch fühlt sich der Nachbar gestört, kann die Freizügigkeit eine Ordnungswidrigkeit gem. § 118 OWiG (Belästigung der Allgemeinheit) darstellen.
Ein erster Lösungsvorschlag wäre eine Schlichtungsstelle. Es ist nicht auszuschließen, dass man erfolgreich dagegen vorgehen kann. Hier ein Link zu einem Urteil indem durchaus ein unbekleideter Aufenthalt untersagt wurde mit der Androhung einer Ordnungsstrafe von bis zu 250.000 €. Hört sich für mich erfolgversprechend an.
http://https://www.ra-kotz.de/nachbar-nackt-im-garten-unterlassungsanspruch.htm
Zitat:Denn wenn der Nachbar sich mit erigiertem Glied (soll ja auch mal ganz ungeplant passieren) am Blumenbeet den Kinder zeigt könnte es durchaus strafrechtlich relevant werden.
Nein - der §183 StGB setzt voraus, dass beim Täter eine sexuelle Motivation vorliegt - d.h. dass der Täter durch das "zeigen" bzw. durch die Reaktion der Zuschauer eine sexuelle Befriedigung erlangt / erlangen will.
Wer sich aus nicht-sexuellen Motiven nackt zeigt, z.B. als überzeugter FKK-Anhänger, kann sich nicht nach §183 StGB strafbar machen. Das ändert sich auch nicht durch eine Erektion.
(Aus dem gleichen Grund machen sich auch Wildpinkler nicht nach §183 StGB strafbar - denn die Nacktheit dient nicht der sexuellen Befriedigung, sondern der Erleichterung.)
Zitat :Nein - der §183 StGB setzt voraus, dass beim Täter eine sexuelle Motivation vorliegt - d.h. dass der Täter durch das "zeigen" bzw. durch die Reaktion der Zuschauer eine sexuelle Befriedigung erlangt / erlangen will.
Ein ausreichender Anfangsverdacht wäre wohl gegeben, insofern wäre es dann die Aufgabe der Staatsanwaltschaft (bei entsprechender Anzeige durch die Eltern) die wirkliche Motivation zu ermitteln.
Zitat :Mit solchen Unterstellungen sollte man vorsichtig sein, damit macht sich ganz schnell strafbar.
Ich unterstellte gar nichts.
Zitat :itat:
Musste mal auf Sylt den Nacktbadestrand durchqueren.
Sie mussten???
Wohl kaum...
Doch, weil es Sperrungen an anderen Strandteilen gab. War somit reger Durchgangsverkehr in diesem Strandabschnitt.
Ja natürlich...... und jeder der eine Schreckschusswaffe oder eine Faschingswaffe besitzt sollte sich darüber im klaren sein, dass wenn er diese an einem Bankschalter zückt das ganz schnell auch ein Fall für die Staatsanwaltschaft werden kann. DAzu reicht dann auch schon ein Küchenmesser, das ich meinen eingeladenen Gästen an die Kehle halte.Zitat :dennoch sollte sich der Nachbar bewusst sein Handeln auch ganz schnell ein Fall für die Staatsanwaltschaft werden kann.
Bitte lass doch mal die Kirche im Dorf.
Völlig anderer Sachverhalt. Im hier geschilderten Fall sehe ich da keinerlei Erfolgsaussichten.Zitat :Hört sich für mich erfolgversprechend an.
Zitat :und jeder der eine Schreckschusswaffe
Zitat :DAzu reicht dann auch schon ein Küchenmesser, das ich meinen eingeladenen Gästen an die Kehle halte.
Es bringt nichts, Äpfel mit Birnen zu vergleichen, auch wenn beides Obst ist.
Korrekt und ganz genau das wollte ich mit meiner Antwort aufzeigen.
Zitat :Völlig anderer Sachverhalt. Im hier geschilderten Fall sehe ich da keinerlei Erfolgsaussichten.
Bin gespannt, wie deine Auslegung des Urteils ist
Auszug des Urteil:
4. Der Kläger ist ferner nicht gemäß § 1004 Abs. 2 BGB verpflichtet, den unbekleideten Anblick des Beklagten zu dulden, da sein Schutzinteresse die schutzwürdigen Belange des Beklagten, dem gleichsam grundsätzlich das Recht zur freien Entfaltung seiner Persönlichkeit und Nutzung seines Gartens zusteht, überwiegt. Bei der gebotenen Güter- und Interessenabwägung hat das Gericht insbesondere die von dem Kläger und der Zeugin H geschilderte Häufigkeit der in Rede stehenden Vorkommnisse und der damit für sie verbundenen Belastungen berücksichtigt, während der Beklagte dem Interesse des Klägers ohne Weiteres durch das Anlegen eines Bademantels oder eines Handtuchs vor und nach den Saunagängen Rechnung tragen kann.
Zitat :Warum nur die männlichen?
Was andres sollte denn "Ein Mann, der ..." bedeuten?
Zitat :Was für ein Unsinn.
Damit hast Du den Inhalt Deines Beitrags perfekt zusammengefasst ...
Kontext ist nicht immer dein Ding.
Es ging um ZÄUNE, die Blicke auf Nackte oder Blicke von Nackten verhindern könnten.
Wer die Kosten investieren sollte. Das war die Frage aus #6.
Gern kann man über @Lonis Gang durch den FKK-Bereich debattieren oder über Schreckschusswaffen und unauffindbare Urteile über Saunabesucher...
und löschen darf die Moderation auch. Na klar.
Wie ist also die Rechtslage? In dem Fall des TE?
Sollte der TE und seine Kinder nun aufpassen, ob mal etwas passiert, was evtl. strafrechtlich relevant werden könnte?
Seltsame Vorstellung ...
Zitat :Kontext ist nicht immer dein Ding.
Es ist heutzutage unüblich, von sich in der Dritten Person zu reden
Zitat :Es ging um ZÄUNE, die Blicke auf Nackte oder Blicke von Nackten verhindern könnten.
Nö, worum es ging kann man durch lesen und verstehen der Frage des TS erfahren:
Zitat :Wie ist die Rechtslage hierzu?
Aber lesen und verstehen ist ja auch nicht so Dein Ding ...
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
1 Antworten
-
10 Antworten
-
64 Antworten
-
6 Antworten
-
8 Antworten