Hallo Forengemeinde,
ich wohne seit kurzem in einem Mehrfamilienhaus, das direkt an ein Gewerbegebiet grenzt. Also das Haus steht noch auf einem Wohngebiet, auf der anderen Straßenseite befindet sich das Gewerbegebiet. Dort sind einige Firmen ansässig (Teppichhändler, Fahrradhändler, etc.), welche uns aber nicht stören, da nach spätestens 19 Uhr Ladenschluss ist.
Allerdings haben wir gegenüber auch ein Taxiunternehmen, und das verärgert uns jetzt schon seit längerem. Vor allem am Wochenende kommen die Taxifahrer zwischen 3 und 6 Uhr morgens von ihrer Tour nach Hause und fangen dann fleißig an, diverse Arbeiten an den Taxis zu verrichten (Reifen wechseln, Schlagschrauben, Hebebühne, Hämmern, Staubsaugen, Fußmatten ausklopfen,...). Oftmals noch mit lautstarker Feierabendstimmung unter den Taxikollegen.
Und das reist uns jedes mal aus dem Schlaf. Mehrere Anrufe bei dem Unternehmen, das doch bitte zu unterlassen, haben nicht gebracht, und jetzt wollte ich mich informieren, wie denn Eurer Meinung nach überhaupt die rechtliche Lage ist und welche Möglichkeiten mir bleiben, dagegen vorzugehen.
Vielen Dank schonmal im Voraus für Eure Antworten!
lG Karl-Heinz
Nächtlicher Lärm durch Taxibetrieb
Hallo,
die Nachtruhe gilt natürlich auch dort.
Ich würde im Fall der Fälle einfach mal die Polizei rufen (aber bitte nicht die 110, ist ja kein Notfall).
Eigentlich wäre zwar das Ordnungsamt zuständig, aber in der Nacht ist imho die Polizei besser.
quote:Damit hast du wohl im Sinne einer guten Nachbarschaft genug getan, wer es immer noch nicht verstehen will der muss halt dann mit der Staatsmacht leben.
Mehrere Anrufe bei dem Unternehmen, das doch bitte zu unterlassen,
Stefan
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Auch wenn das Taxiunternehmen schon länger besteht, bedeutet das nicht, dass es keine Gesetze/Verordnungen oder sonstigen Vorschriften einzuhalten hat ;-)
Zunächst mal hat jeder grundsätzlich vermeidbaren Lärm zu unterlassen.
http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__117.html
Maßgeblich für das, was im benachbarten Gebiet ankommen darf, sind die dafür gültigen Festsetzungen - z.B. nach TA Lärm.
Wenn ein Gewerbegebiet angrenzt, dann wird das Gebiet wohl eher als Mischgebiet und nicht als reines Wohngebiet ausgewiesen sein.
Zunächst also mal erfragen, in welchem Gebiet man wohnt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Technische_Anleitung_zum_Schutz_gegen_L%C3%A4rm
Wenn der Lärm durch gewerbliche Tätigkeit verursacht wird, dann wäre neben dem oft etwas "trägen" Ordnungsamt auch das Gewerbeaufsichtsamt zuständig. Bei uns messen die recht gerne selbst.
Nachts ist z.B. bei uns das Ordnungsamt gar nicht besetzt, sondern die Polizei wird als Ansprechpartner genannt.
Gut wenn man auch schonmal ein Lärmprotokoll geführt hat:
http://www.tettnang.de/tt/pdf/de/Formulare/Laermprotokoll.pdf
-----------------
"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"
Jetzt mal ganz ehrlich.
Woher sollte der TE denn Wissen, das es nachts zu solchen Lärm kommt? Oder sitzt du, bevor du in eine Wohnung einziehst, erst mal paar Nächte im Auto vor der Tür und schaust ob es irgendwo Lärmquellen gibt die dich stören.
Sorry, aber was für ein sinnfreier Post.
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
14 Antworten
-
1 Antworten
-
39 Antworten