Nächtliches Klopfen der Nachbarn - Welche rechtlichen Schritte können wir selbst unternehmen?

29. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
Knödelteig
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Nächtliches Klopfen der Nachbarn - Welche rechtlichen Schritte können wir selbst unternehmen?

Die Situation:
Unsere Nachbarn klopfen, vorallem Nachts, gerne gegen die Wand oder schreien laut in deren Wohnung herum.
Das geht seit über 3 Jahren so und tritt mal mehr mal weniger intensiv auf.
Das stört natürlich sehr, teilweise haben wir auch gesundheitliche Einbusen dadurch (ich selbst mache eine Psychotherapie und soll Stress vermeiden, der dadurch natürlich ausgelöst wird. Meine Therapeutin könnte dies bestätigen.).

Was wir bisher unternommen haben:
- Wir haben die Vermieterin mehrmals über das Problem informiert, da diese Nachbarn jedoch den Anwalt eingeschalten haben und unsere Vermieterin keine Klage wollte, ging es da nicht wirklich weiter.
- Wir führen seit 3 Jahren ein Lärmprotokoll.
- Wir haben uns bereits an die Polizei und das Ordnungsamt gewandt, beide konnten uns aber nicht wirklich weiterhelfen. (Polizei sagt sie seien nicht zuständig, da Klopfen zu gering ist, Ordnungsamt sagt wir sollen zur Polizei).

Wir haben jetzt selbst einen Anwalt eingeschalten, der die Nachbarn bereits darüber informiert hat, dass das Haus sehr hellhörig ist und die Bitte, dass diese Nachbarn das klopfen doch unterlassen sollen.
Wenn das jedoch nicht fruchtet, was könnten wir als nächste Schritte machen?

Ärgert der Nachbar?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Knödelteig):
was könnten wir als nächste Schritte machen?

Das sollte einem der Anwalt als Fachmann doch am besten beantworten können?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Entscheidend ist, um welche Art von Lärm oder Belästigung es sich handelt. Bewusste Belästigungen wie regelmäßiges Klopfen und Lärm innerhalb der Ruhezeiten muss man nicht akzeptieren. In jedem Fall sollte man zunächst einmal selbst mit dem betreffenden Nachbarn reden. Wie schwerwiegend die Belästigung in deinem Fall ist, kannst nur du für dich beurteilen.

Wenn das nichts nutzt, den Vermieter informieren und ihm mitteilen, dass man aufgrund der Belästigungen berechtigt sei, die Miete zu kürzen und/oder sie nur unter Vorbehalt zu zahlen.

Auf jeden Fall ein Lärmtagebuch führen, das dem Vermieter vorgelegt wird. Gut ist es auch, wenn es andere "Zeugen" gibt, also ebenfalls durch die Nachbarn belästigte Mieter, die die Vorwürfe bestätigen können.

Der Vermieter muss sich mit der störenden Mietpartei zusammensetzen und sie gegebenenfalls abmahnen.



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#3
 Von 
Tick-Tack
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 32x hilfreich)

In den wenigsten Fällen klopfen oder schreien Nachbarn völlig ohne Grund. Was gibt es denn von dieser Seite zu berichten?

Man hat ja sicherlich die Nachbarn schon mal darauf angesprochen, oder?

EDIT

Die gleiche Frage wurde im Jahr vor neun Monaten schon mal gestellt. Die Antworten im entsprechenden Thread wären hilfreich gewesen, wenn man vielleicht mal an Mietminderung oder ähnliches gedacht hätte. Aber wenn ich den Verlauf so sehe, dann würde ich dazu raten raten: ausziehen.

-- Editiert von pal378516-54 am 01.05.2021 16:52

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#4
 Von 
go575493-46
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von pal378516-54):
Aber wenn ich den Verlauf so sehe, dann würde ich dazu raten raten: ausziehen.

Wenn das jeder machen würde, gäbe es nie Konsequenzen für die Ruhestörer.
Außerdem gibt es genügend rechtliche Schritte die man unternehmen kann.
Zumal du ja die Situation des TE nicht kennst, vielleicht kann er sich aktuell einen Umzug nicht leisten?!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Tick-Tack
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 32x hilfreich)

Klar können rechtliche Schritte eingeleitet werden - aber all das wurde dem Fragesteller schon vor Monaten erklärt. Nichts tun ändert eben auch nichts und die Situation hat sich nicht verändert.

Und natürlich weiß ich nicht, ob sich der Fragesteller einen Umzug leisten kann - ist aber auch egal. Wer nur auf Wunschantworten von Hellsehern hofft, ist hier falsch.

Dennoch viel Erfolg!

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