Neue Bäume pflanzen

31. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
Sardinien1991
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Neue Bäume pflanzen

Hallo,
Ich habe eine Frage bevor es zu Streit kommt mit den Nachbarn!
Wir möchten unseren Garten neu gestalten. Das Haus und Grundstück ist von 1970 der Vorbesitzer fand eine Rasenfläche ansprechend. Ich möchte ihn nun Klima und für mehr Artenvielfalt bepflanzen. Nun habe ich erfahren das man nich überall pflanzen darf. Ich bin etwas verwirrt wegen dem Nachbarschaftrecht. Ist nun ein Feldhahorn elsrijk" der laut Liste die ich von der Baumschule bekommen habe maximal 15 m hoch wird ein Großbaum und bei 8 m zur Grundstücksgrenze zu pflanzen (Baden-Württemberg) oder kann ich ihn als wie laut Gattung mittelgroßer Baum bei 4 m einpflanzen wenn ich ihn auf 12 m zurück schneide.
Genau die selbe frage für die Hainbuche. Vielen Dank für eure Unterstützung!!!
Ps beim Amt für Bau und Naturschutz konnte man mir keine Auskunft geben?!

-- Editiert von User am 31. Oktober 2024 10:15




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41085x hilfreich)

Zitat (von Sardinien1991):
Ps beim Amt für Bau und Naturschutz konnte man mir keine Auskunft geben?!

Die sind auch nicht für die rechtliche Beratung vorgesehen
In DE ist die Rechtsberatung in konkreten Einzelfällen per Gesetz besonders Befugten wie z.B. den Rechtsanwälten vorbehalten.



Zitat (von Sardinien1991):
Nun habe ich erfahren das man nich überall pflanzen darf.

Es kommt halt darauf an, welche Vorschriften für die speziellen Grundstücke gelten.
Da ist dann auch die Landesbauordnung und das Nachbarschaftsrecht des Bundeslandes relevant, die geben aber in der Regel nur den groben Rahmen vor.
Entscheidend sind regelmäßig die regionalen Gesetze, Verordnungen wie z.B. Bau- und Nutzungsordnungen, Bebauungsplan etc. der Gemeinde und vertragliche Vereinbarungen die sich mit dem Grundstück und den Nachbargrundstücken beschäftigen (Kaufvertrag, Grundbuch, Baulastenverzeichnis, …), Brandschutz und Lärmschutz können auch relevante Elemente sein.
Und Regelungen zu Natur- und Wasserschutzgebieten sowie Hochwasserschutz können ebenfalls noch relevant sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2447 Beiträge, 555x hilfreich)

Zitat (von Sardinien1991):
ein Feldhahorn elsrijk" der laut Liste die ich von der Baumschule bekommen habe maximal 15 m hoch wird

Frage bei der Baumschule nochmal nach.
Die hier sagen 6 bis 12 m.
https://www.baumschule-horstmann.de/feldahorn-elsrijk-43_68259.html

Im Zweifel besser den größeren Abstand wählen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38883 Beiträge, 6423x hilfreich)

Zitat (von Sardinien1991):
Ich bin etwas verwirrt wegen dem Nachbarschaftrecht.
Was sagt denn euer Nachbar überhaupt?
Vermutlich weiß jetzt keiner... wie groß und ausladend die Bäume irgendwann tatsächlich werden.
Falls sie in zig Jahren wen ärgern, kann man sie dann stutzen. Oder wolltest du schon *große Bäume* kaufen?

Zitat (von Sardinien1991):
Ich möchte ihn nun Klima und für mehr Artenvielfalt bepflanzen.
Da gäbe es garantiert auch in B-W etliche *Pflanzen* und Gehölze, die nicht so dramatisch hoch und ausladend werden und eher, öfter und viel mehr für Klima und Artenvielfalt tun. Auch diese könnte man in xx Jahren stutzen, falls es dann wen stört.
Es gibt als Neupflanzungen auch schon in vielen Arten die *schlank-gemachten* Bäume.
Vermutlich wegen des Nachbarrechts...oder der kleinen Grundstücke... jedenfalls nicht wegen des Klimas.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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