Hallo.
Unser neuer Nachbar (Brandenburg) hat nach dem Erwerb des Grundstückes ein Vermessungsbüro beauftragt und dabei herausgefunden das sein Zaun (da rechte Seite) vorne korrekt am Grenzstein und nach hinten (ca. 47m Tiefe) 53 cm zu weit auf seinem Grundstück
steht.
Er verlangt nun von uns, da er einen neuen, korrekten Zaun setzen möchte,die Entfernung diverser Heckenpflanzen und Nadelbäume (ca. 2m hoch und alle ca. Ende 1997 gepflanzt), sowie den Einriss einer massiven Mauer, die die Rückwand unseres Kompostes (ca. 30 Jahre alt) bildet.
Frage: Müssen wir seinen Forderungen nachgeben und falls ja, wer muss die Kosten tragen?
Vielen Dank im Voraus!
-- Editiert von seearr am 05.10.2007 18:02:03
Neuer Nachbar und fehlender Grenzstein
5. Oktober 2007
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Frage vom 5. Oktober 2007 | 17:46
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Neuer Nachbar und fehlender Grenzstein
Ärgert der Nachbar?
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#1
Antwort vom 5. Oktober 2007 | 18:59
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2927x hilfreich)
Wenn der Vermesser festgestellt hat, dass die Grenzsteine nicht korrekt lagen und da jetzt eine Korrektur vorgenommen werden muss, dann handelt der Nachbar korrekt. Ihr müsst auf eure Kosten eure Sachen von seinem Grundstück entfernen.
Gewohnheitsrecht gibt es nicht in diesem Fall.
Ihr könntet natürlich auch anbieten, dass ihr ihm Geld zahlt für die Nutzung dieses Teiles seines Grundstückes (eintragen ins Grundbuch).
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