Nichtzulassungsbeschewerde - Wie, wann...

6. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
lil
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 41x hilfreich)
Nichtzulassungsbeschewerde - Wie, wann...

In zweiter Instanz hat eine Bekannte nun gegen Ihren Nachbarn wegen ständiger Ruhestörungen (Im Jahr 2001 51 Tage, Im Jahr 2002 109 Tage) verloren: Die Nachbarn hören bis auf einem alle nichts, bzw. seit einem Jahr ist es angeblich leiser, deshalb unterheblich....

Auf jeden Fall wurde vom Landgericht die Revision nicht zugelassen nach § 543 Abs. 2 ZPO : Es handelt sich um eine Nachbarschaftsstreitigkeit ohne grundsätzliche Bedeutung und ohne besondere Schwierigkeiten, tatsächlicher oder rechtlicher Art, weshalb die Sache auch durch Beschluss der Kammer auf die Einzelrichterin zur Entscheidung übertragen worden war.

Gibt es da noch Möglichkeiten, wenn unter welchen Voraussetzungen? insbes. weil die Urteilsbegründung mit Zeugenaussagen differiert.


Bitte um dringende unterstützung, vielleicht gibt es ja auch einen Anwalt der sich der Sache dann Annehmen möchte.

Danke

Ärgert der Nachbar?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Das ist jetzt nicht Dein Ernst oder?

Mit welcher Begründung willst Du die denn einlegen?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-211
Status:
Praktikant
(624 Beiträge, 87x hilfreich)

Mit der Begründung des Recht haben wollens, koste es, was es wolle ......

Schade, in der Zeit hätten sich die Gerichte auch mit was Sinnvollem beschäftigen können.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lil
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 41x hilfreich)

Nun ja, aus den Unterlagen (Protokoll der Zeugenvernehmung), die ich jetzt eingesehen habe, geht hervor, dass die Zeugen, die für den Nachbarn ausgesagt haben z.B. an über 150 Tagen im Jahr nicht da waren, mit Ohorpax schlafen, oder sogar mit Kopfhörern, andere Zeugen gaben sogar an, dort gar nicht zu wohnen und in der Zeit gar nicht dort gewesen zu sein... Auf jeden Fall sind für das Jahr 2001 51 Ruhestörungen und für 2002 109 Ruhestörungen zur Debatte gestanden. Also alle Zeugen bis auf die meiner Bekannten, die den klägerischen Vortrag untermauerte, gaben an, nicht wahrgenommen zu haben, gaben zusätzlich auch an entweder häufig z.B. nur 3 Tage die Woche im Hause zu sein...

Weiter ergibt sich aus der Urteilsbegründung, das die Richterin die Aussagen selbst ein bisschen verdreht hat. D.h. sich eindeutig nicht mit der Zeugenaussage decken.

Also gibt es nun eine Möglichkeit oder nicht? Alles andere interessiert mich ehrlich gesagt nicht und dass die Gerichte sich damit beschäftigen müssen, liegt wohl eher daran, dass Vermieter, Hausverwaltungen und Justiz dem ganz immer nur zusehen, während andere 'fertig gemacht' werden. In diesem Fall mit Strafanzeigen etc.

0x Hilfreiche Antwort

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