Notwegerecht bei Grundstück im Aussenbereich - Relevanz für den Verkauf

30. August 2024 Thema abonnieren
 Von 
go680388-79
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Notwegerecht bei Grundstück im Aussenbereich - Relevanz für den Verkauf

Guten Morgen

Ich habe eine recht herausfordernde Situation und wäre dankbar über rechtliche Auskünfte zum Thema Wegerecht.

Es geht um folgende Situation:

Ich habe kürzlich ein Grundstück im bayr. Wald geerbt. Um auf das geerbte Grundstück zu kommen, dass im Aussenbereich liegt, muss man über das Nachbargrundstück fahren. Dafür gibt es ein Notwegerecht, dass im Zuge eines Rechtsstreits den Weg betreffend 2016 gerichtlich bestimmt wurde. Damals wurde nämlich der alte Weg verlegt, dafür wurde ein neuer Weg mit Brücke über einen kleinen Bach gebaut. Es ging damals darum, dass die Nachbarn verständlicherweise nicht mehr wollte, dass zwischen ihren beiden Häusern durchgefahren wird. Sie haben dann ein weiteres Stück Land erworben, den Prozess um die Verlegung des Weges losgetreten und dann diesen neuen Weg gebaut. Es gab damals insgesamt sechs Verhandlungen - warum auch immer genau - und dabei wurde echt viel Geld verschleudert. Freundlich lief das Ganze nun auch nicht unbedingt ab.

Mir wurde nun von Seiten der Maklerin und meinem Schwiegervater dringend geraten, dieses Stück Weg zu erwerben. Meine favorisierte Variante wäre gewesen, einfach ein Wegerecht eintragen zu lassen. Das möchte die andere Seite nicht. Mir den Weg verkaufen, möchten sie auch nicht. Er liegt am äussersten Bereich ihres Grundstücks und wird von Ihnen ohnehin nicht wirklich genutzt, dient eigentlich ausschliesslich als Zufahrt zu meinem Grundstück und im aktuellen Fall oder vielleicht früher auch schon auch noch als Machtinstrument.

Die Nachbarn würde den Weg nur tauschen wollen - gegen ein recht grosses Stück Land, was mir unverhältnismässig erscheint. ich möchte ungern so viel hergeben, da sie Sorge hat, dass es die Ruhe und Alleinlage, die das Grundstück so attraktiv macht, schmälert. Konsensorientierte Verhandlungen sind hier nicht möglich, da die andere Seite unverrückbar auf ihren Wünschen beharrt.

Aus meiner Sicht ist es nicht unbedingt nötig, den Weg zu erwerben, da man dank diesem Notwegerecht ja ohnehin so lange fahren darf, bis es einen alternativen / richtigen Weg gibt. Das wird wahrscheinlich nie der Fall sein.

Meine Fragen wären nun: Übersehe ich hier etwas? Und was soll an diesem eingetragen Wegerecht, respektive der Eigentümerschaft des Wegstückes so wichtig sein? Welche Konsequenzen kann es für einen möglichen neuen Eigentümer haben, wenn eben nur dieses Notwegerecht Anwendung findet und kein Wegerecht eingetragen ist? Und was ist hier denn das sinnvollste Vorgehen

Da ich glücklich und zufrieden in einem anderen Land lebe, habe ich nicht vor, das Grundstück selbst zu bewohnen. Vermieten kommt aufgrund der Sanierungspflichten in D ebenfalls nicht wirklich in Frage. Also bleibt eigentlich nur der Verkauf. Die Maklerin meinte eben, dass man ein Grundstück ohne Wegerecht "unmöglich" verkaufen kann. Ich hätte mir da eigentlich gar nichts dabei gedacht...

Vielen Dank schon mal für hilfreiche Antworten und liebe Grüsse
J.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17229 Beiträge, 9502x hilfreich)

Zitat (von go680388-79):
Die Maklerin meinte eben, dass man ein Grundstück ohne Wegerecht "unmöglich" verkaufen kann. Ich hätte mir da eigentlich gar nichts dabei gedacht...

Ein fehlendes "normales" Wegerecht ist eine krasse Wertminderung. Beim Verkauf wird das den Erlös deutlich verringern. Denn ohne "normales" Wegerecht bekommt der Erwerber wahrscheinlich keine Genehmigung für gar nichts (Bau, Nutzungsänderung, ...)

Wie ist denn die aktuelle Nutzung?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124055 Beiträge, 40317x hilfreich)

Zitat (von go680388-79):
Die Maklerin meinte eben, dass man ein Grundstück ohne Wegerecht "unmöglich" verkaufen kann.

Ja, es gibt Makler die unfähig sind oder unwillig für die Provision tatsächlich zu arbeiten ...



Zitat (von go680388-79):
Mir wurde nun von Seiten der Maklerin und meinem Schwiegervater dringend geraten, dieses Stück Weg zu erwerben.

Ja, das wäre sehr sinnig, weil das dann alles gesichert ist mit der Zuwegung.



Zitat (von go680388-79):
Das möchte die andere Seite nicht

Dann muss man halt damit leben.



Zitat (von go680388-79):
den Prozess um die Verlegung des Weges losgetreten und dann diesen neuen Weg gebaut. Es gab damals insgesamt sechs Verhandlungen - warum auch immer genau

Nun, dann sollte man sich mal das Ergebnis dieses Prozesses besorgen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17341 Beiträge, 5942x hilfreich)

Zitat (von go680388-79):
Dafür gibt es ein Notwegerecht, dass im Zuge eines Rechtsstreits den Weg betreffend 2016 gerichtlich bestimmt wurde.
Ich glaube, dir ist der Unterschied zwischen Wegerecht und Notwegerecht nicht klar.
Hier ist es ganz gut erklärt:
https://www.wohneigentum.nrw/beitrag/wegerecht-und-notwegerecht

Ohne ein Wegerecht oder eine öffentliche Anbindung an einen Weg ist das Grundstück so gut wie wertlos.


Zitat (von go680388-79):
Die Nachbarn würde den Weg nur tauschen wollen - gegen ein recht grosses Stück Land, was mir unverhältnismässig erscheint.
Der Weg würde also aus einem wertlosen Grund ein wertvolles Stück Land machen? Was wäre daran denn unverhältnismäßig?
Ich persönlich würde das für eine WIn-Win Situation halten.

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