Hi,
ich bin Besitzer eine Doppelhaushälfte. Mein Haus liegt 15m von der öffentlichen Strasse weg. Zu meinem Grundstück gehört auch der Weg der zu dieser Strasse führt. Mein Nachbar, die andere Hälfte, benutzt den Weg zu Fuß und Auto mit, hat aber kein Wegerecht. Vor seinem Haus ist eine kleine Stellfläche wo er sein Auto parkt. Die Stellfläche ist sein Grundstück. Da ich mit dem ständig Ärger habe weil er mit seinem Parken meinen Weg blockiert würde ich den gerne von meinem Weg weg haben. Ihm steht aber ein Notwegerecht zu, denn es gibt nur diese Verbindung zu Strasse. Auf der Strasse (Wohngebiet) gibt es genügend Parkplätze. Er müsste aus meiner Sicht nicht mit dem Auto zu seinem Haus fahren. Der macht das nur, um seinAuto dort abzustellen. Ich habe in dem Urteil hier ( BGH, Urteil vom 18. Oktober 2013 - V ZR 278/12) gelesen, dass das Notwegerecht eben nicht dafür da ist, um seinen Wagen nur abzustellen. Dortsteht unter Punkt 12:
Ebenfalls zur ordnungsgemäßen Benut-
zung eines Wohngrundstücks gehört die Möglichkeit, dieses mit dem eigenen
Kraftfahrzeug anzufahren. Dies gilt jedenfalls dann, wenn es nicht lediglich um
das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf dem Grundstück, sondern um dessen
Erreichbarkeit mit Kraftfahrzeugen geht (Senat, Urteil vom 12. Dezember 2008
- V ZR 106/07, aaO S. 517 Rn. 24). An dieser Erreichbarkeit fehlt es nicht be-
reits dann, wenn das Kraftfahrzeug nicht bis vor den Eingangsbereich des auf
einem Grundstück aufstehenden Gebäudes fahren kann.
Es gibt allerdings auch andere Urteile dazu. Ich bin der Meinung, dass es zumutbar wäre, diese 15m zum Eingang zu laufen, da genügend Stellplätze vorhanden sind. Wer kann dazu etwas sagen ?
Notwegerecht in welcher Form
22. September 2024
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Frage vom 22. September 2024 | 11:16
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
Notwegerecht in welcher Form
Ärgert der Nachbar?
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#1
Antwort vom 22. September 2024 | 14:56
Von
Status: Unbeschreiblich (128685 Beiträge, 41048x hilfreich)
ZitatWer kann dazu etwas sagen ? :
Ein Gericht in Form eines Urteils, falls der Nachbar uneinsichtig ist.
#2
Antwort vom 22. September 2024 | 15:16
Von
Status: Student (2325 Beiträge, 513x hilfreich)
ZitatVor seinem Haus ist eine kleine Stellfläche wo er sein Auto parkt. Die Stellfläche ist sein Grundstück. :
Zitatweil er mit seinem Parken meinen Weg blockiert :
Wie soll man das verstehen? Nutzt Du sein Grundstück, um zu wenden?
Bevor die große Keule ausgepackt wird, sollte man das eigene Verhalten nochmal kritisch überdenken.
Dann wäre eine Prüfung des tatsächlichen Wegerechts angesagt. Sofern die Zufahrt nicht öffentlich-rechtlich gesichert ist, hätte es keine Baugenehmigung gegeben.
Dann könnte man versuchen, ihm das Befahren des eigenen Weges zu untersagen. Viel Spaß bei der Durchsetzung und mit der weiteren Nachbarschaft.
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#3
Antwort vom 22. September 2024 | 16:30
Von
Status: Schüler (293 Beiträge, 129x hilfreich)
Das klang in Deinem Thread vom 9.9.24 aber noch ganz anders.Zitatwürde ich den gerne von meinem Weg weg haben :
Das klang in Deinem Thread vom 9.9.24 aber noch ganz anders.ZitatIhm steht aber ein Notwegerecht zu, denn es gibt nur diese Verbindung zu Strasse. :
Ich bin der Meinung, dass es beiden Grundstückseigentümern zum Vorteil gereichte, außergerichtlich eine faire Lösung mit dem Nachbarn zu finden.ZitatIch bin der Meinung, dass es zumutbar wäre, diese 15m zum Eingang zu laufen, da genügend Stellplätze vorhanden sind. :
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