Nutzung einer gemeinsamen Einfahrt

23. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
Rolbor
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nutzung einer gemeinsamen Einfahrt

Wir wohnen im vorderen Teil eines Hauses und unsere Nachbarn im hinteren Teil. Neben dem Haus befindet sich eine Einfahrt an deren Ende sich die Garage der Nachbarn befindet.
1. Frage
In wie weit darf die Einfahrt von unseren Nachbarn auch als Parkfläche benutzt werden? (Freunde und Familie der Nachbarn parken teilweise sogar bis vor unserem Gartentor)
2. Frage
Dürfen wir die Einfahrt sperren und dem hinteren Nachbarn quasi auch einen Schlüssel zukommen lassen?

Freue mich über eure Hilfe

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
unheiliger
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 33x hilfreich)

Wem gehört denn die Einfahrt?

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#2
 Von 
Rolbor
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie ist, unglaublich aber wahr, längs geteilt und gehört uns und den Nachbarn.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8427 Beiträge, 3799x hilfreich)


Die hinteren Nachbarn dürfen mit ihrem Parkverhalten natürlich nicht verhindern, dass ihr in euren Garten und eure Garagen kommt. Wenn die Autos so knapp parken, also den Gartenzugang nicht verhindern, aber erschweren, kann man ja mal Bedenken anbringen, dass die Autos zerkratzt werden könnten!?

Da ihr den vorderen Teil immer freihalten müsst, damit die Hinterhausnachbarn ihre Garagen erreichen, ist natürlich ein kleiner Nachteil.


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