Obermieter terrorisieren uns

1. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
ohboikeineahnung
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Obermieter terrorisieren uns

Hallo zusammen!

Seit geraumer Zeit werden meine Mutter und ich von unseren Obermietern terrorisiert. Darunter:
- das Klauen von Post, direkt aus dem Briefkasten bzw nicht liefern dieser (beide arbeiten bei einem der hier zuständigen Postdienstleister). Wir haben bereits versucht Nachforschungsanträge stellen zu lassen, aber Stromanbieter und Banken interessiert sowas, wie wir festgestellt haben, herzlich wenig.
- ,,Entsorgung" von ihren Müllsäcken auf unserem Grundstück (was in den letzten 4 Wochen allerdings nicht mehr vorgekommen ist, nachdem meine Mutter sie dabei erwischt hat)
- Durchtrennung vom Telefonkabel (einmalig, der zuständige Techniker informierte uns nüchtern nachdem er es ersetzt hatte darüber, dass er eigentlich die Polizei hätte verständigen müssen, aber keine Zeit hätte, vielen Dank dafür)
- Lärmbelästigung, die beiden stehen um halb drei Uhr morgens auf und veranstalten den Geräuschen nach ein Wettrennen im Sackhüpfen, was weniger amüsant ist als es klingt wenn man mitten in der Nacht wegen einem lauten Knall aus dem Bett schießt. Darüber hinaus Getrampel und Geschreie tagsüber, da dies allerdings nicht während der Nachtruhe geschieht, bin ich mir nicht sicher, ob es tatsächlichg illegal ist.
- Rufschädigung; verbreiten Lügen, unter anderem, dass wir aus unser letzten Wohnung wegen Unsauberkeit geflogen wären und Nachts ,,Randale machen", und das nicht nur in der Nachbarschaft, sie haben es sogar nötig sowas den Paketzustellern und Elektrikern zu erzählen
- Durchstechen von Fahrradrädern
- nicht EInhalten der Hausordnung (bspw. wöchentlich abwechselnde Beseitung von Schnee)
- das Zerkratzen unseres Namenschilds an Klingel und Briefkasten mit den Fingernägeln (!!)

Jetzt haben die beiden seit circa einer Woche eine Überwachungskamera die auf unsere Auffahrt gerichtet ist installiert. Diese ist ziemlich auffällig und ich hatte vor die Nachbarn zur Entfernung aufzufordern, und falls dies nicht erfolgen sollte die Polizei einzuschalten. Meine Mutter ist strikt dagegen, da sie eine Racheaktion fürchtet, vorallem da sie im Besitz all unserer Daten sind durch den oben genannten Klau der Post (Krankenkasse, Bankkonto etc.). Meinen Vorschlag war die jeweiligen Institutionen um eine Änderung der Daten zu bitten, aber da meine Mutter verschuldet ist, ist das mit dem Konto schwierig.

Die Vermieterin zu informieren hat auch keine großen Erfolgschancen. Ich habe mich neulich mit den Nachbarn nebenan unterhalten, die ebenfalls schon von den beiden belästigt worden sind. Die Vermieterin sagte nur, wenn es ihnen nicht passt, sollten sie ausziehen. So gut wie die ganze Nachbarschaft könnte ähnliche Geschichten erzählen, aber keiner traut sich gegen die beiden vorzugehen, da vor allem die Frau sehr ... instabil wirkt. Sie führt laute Selbstgespräche, wirft mit Gegenständen und steht 24/7 am Fenster und schreit Leute an. Ich bringe meine Freunde und Verwandten zur Tür und warte auf ihre Ankunft nicht nur aus Höflichkeit, sondern weil ich zum Teil, besonders Nachts, wirklich Angst habe, dass Ihnen was angetan wird.

Aber irgendwas muss man doch tun können. Und falls nicht, ich meine neulich gelesen zu haben, dass es möglich ist in solchen Fällen nicht nur Mietminderung, sondern ebenfalls das Recht zur fristlosen Kündigung erhalten kann, was uns die Wohnungssuche erleichtern würde. Falls mir jemand das und die Bedingungen dazu näher erläutern könnte, wäre ich sehr dankbar.

Ich freue mich über jegliche Tipps und eventuelle Erfahrungsberichte.

Mit freundlichen Grüßen :)

Ärgert der Nachbar?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119581 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von ohboikeineahnung):
Lärmbelästigung, die beiden stehen um halb drei Uhr morgens auf

Tja, was soll man das sagen, Zusteller müssen halt früh raus damit die Leute die Post rechtzeitig erhalten.
Ansonsten wäre zu prüfen, ob das objektiv Geräusche sind die



Zitat (von ohboikeineahnung):
dass er eigentlich die Polizei hätte verständigen müssen, aber keine Zeit hätte, vielen Dank dafür

Und selber war man auch zu beschäftigt?



Zitat (von ohboikeineahnung):
Jetzt haben die beiden seit circa einer Woche eine Überwachungskamera die auf unsere Auffahrt gerichtet ist installiert.

Das kann man ganz schnell unterbinden wenn es tatsächlich "eure Auffahrt" ist.



Zitat (von ohboikeineahnung):
nicht EInhalten der Hausordnung

Dem Vermieter nachweislich melden, notfall Miet mindern oder Selbstvornahme unter Verrechnung mit der Miete.



Zitat (von ohboikeineahnung):
,,Entsorgung" von ihren Müllsäcken auf unserem Grundstück

Wieso "euer Grundstück"? Ich denke ihr seid Mieter einer Wohnung?



Zitat (von ohboikeineahnung):
und steht 24/7 am Fenster

Das ist ja nun glatt gelogen ...



Und für den Rest (Klauen von Post, Durchtrennung vom Telefonkabel, Rufschädigung, Durchstechen von Fahrradrädern, Zerkratzen unseres Namenschilds): wie genau kann man beweisen, das es die Obermieter waren?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
ohboikeineahnung
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Sehr geehrter Herr van Sell,

vielen Dank für die schnelle Antwort. :)

Zitat (von Harry van Sell):
Tja, was soll man das sagen, Zusteller müssen halt früh raus damit die Leute die Post rechtzeitig erhalten.
Ansonsten wäre zu prüfen, ob das objektiv Geräusche sind die


..die? Selbstverständlich und wir wussten auch von Ihrer Tätigkeit als wir hier eingezogen sind und wenn man dann mal ausversehen ein bisschen lauter ist - mein Gott, ist halt so. Ich rede hier von übertriebenen Stampfen, das Knallen von Türen und runterstapfen der Treppe in einer Lautstärke, wie sie tagsüber nicht ansatzweise erreicht wird. Dazu kommt, dass es nicht der Fall war als wir hier eingezogen sind, es kam halt dann (so wie alles was ich aufgelistet hab) nach und nach, was darauf schließen lässt das es mit Absicht ist. Wie denn genau prüfen bzw was würde als Beweis herhalten?



Zitat (von Harry van Sell):
Und selber war man auch zu beschäftigt?


Ich selbst war nicht anwesend, aber ja gut, ich seh Ihren Punkt.


Zitat (von Harry van Sell):
Das kann man ganz schnell unterbinden wenn es tatsächlich "eure Auffahrt" ist.


Wie Sie schon mehrmals in Ihrer Antwort sagten, ist technisch gesehen nichts davon ,,unser". Ich hab die Auffahrt als unsere betitelt, da die Garage laut Mietvertrag uns zu steht und sie und die Auffahrt nur von uns genutzt wird. Abgesehen davon ob das Grundstück tatsächlich uns gehört, müssen nach meinem Wissensstand alle Mieter der Installation der Kamera zustimmen.


Zitat (von Harry van Sell):
Dem Vermieter nachweislich melden, notfall Miet mindern oder Selbstvornahme unter Verrechnung mit der Miete.


Vielen Dank für den Rat! :)



Zitat (von Harry van Sell):
Wieso "euer Grundstück"? Ich denke ihr seid Mieter einer Wohnung?


Damit meinte ich den Hintergarten der laut Mietvertrag uns gehört. Das ist das erste Mal, dass ich in so einem Forum aktiv bin und mich überhaupt mit sowas auseinander setze, ich hätte mich genauer ausdrücken müssen.


Zitat (von Harry van Sell):
Das ist ja nun glatt gelogen ...


Die Frau steht wenn sie nicht gerade schläft oder für 3 Stunden die Post wegbringt ständig am Fenster. Wir hören wie sie Leute auf der Straße anschreit, wir sehen sie jedesmal am Fenster wenn wir das Haus verlassen / zurück kommen, mein Nachbar mit dem ich mich unterhalten habe klagte auch schon wie schlimm es ist von der Arbeit zu kommen, sich entspannen zu wollen und dann ihr Gesicht zu sehen wie sie dich reglos aus dem Fenster anstarrt. Als meine Mutter mit meinem Bruder wegfuhr und ich noch im Hausflur stand hörte ich von oben ,,Wer sitzt drin?" ,,Ach die Alte wieder mit ihrem B*st*rd". Natürlich nicht 24/7, aber so gut wie, der Sinn bleibt der selbe. Ich dachte die Metapher wäre eindeutig.


Zitat (von Harry van Sell):
Und für den Rest (Klauen von Post, Durchtrennung vom Telefonkabel, Rufschädigung, Durchstechen von Fahrradrädern, Zerkratzen unseres Namenschilds): wie genau kann man beweisen, das es die Obermieter waren?


Wenn ich das nur wüsste. Darum hab ich auch geschrieben, dass Erfahrungsberichte gewünscht sind, falls jemand eine Idee hat wie man sich davor besser schützen kann.

Mit freundlichen Grüßen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119581 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von ohboikeineahnung):
..die?

Nanu, mein Text ist weg ...


Ansonsten wäre zu prüfen, ob das objektiv Geräusche sind die "dem üblichen Gebrauch der Mietsache entsprechen". Wobei es da natürlich eine gewisse Bandbreite gibt.



Zitat (von ohboikeineahnung):
das Knallen von Türen und runterstapfen der Treppe in einer Lautstärke, wie sie tagsüber nicht ansatzweise erreicht wird.

Das liest sich jetzt nicht als "üblich".

Als erstes würde ich da mal genaues Protokoll führen, eventuell versuchen das ganze mal aufzunehmen.



Zitat (von ohboikeineahnung):
Ich hab die Auffahrt als unsere betitelt, da die Garage laut Mietvertrag uns zu steht und sie und die Auffahrt nur von uns genutzt wird.

Dann ist es "eure" Auffahrt, im Gegensatz zu gemeinschaftlich genutzten Auffahrten.



Zitat (von ohboikeineahnung):
Damit meinte ich den Hintergarten der laut Mietvertrag uns gehört.

Dann ist es "euer" Garten, im Gegensatz zu gemeinschaftlich genutzten Gärten.



Zitat (von ohboikeineahnung):
Das ist das erste Mal, dass ich in so einem Forum aktiv bin und mich überhaupt mit sowas auseinander setze, ich hätte mich genauer ausdrücken müssen.

Macht nichts, wir fragen einfach nach wenn was unklar ist



Zitat (von ohboikeineahnung):
der Sinn bleibt der selbe. Ich dachte die Metapher wäre eindeutig.

Naja, bei Polizei / vor Gericht steht man dann schnell als unglaubwürdig / jemand der gnadenlos übertreibt da.



Die erste Frage die man sich selbst beantworten muss: kämpfen (kann sehr lange dauern) oder wegziehen (wer weis wo man da hinkommt ...)


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Wegziehen, eindeutig krankhafte Gestalten kann man nichts entgegen bringen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
TochterX
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Sie schreiben, 'unser Grundstück', '. sind Sie Eigentümer? Lebt der Störer in einer anderen Eigentumswohnung als Mieter? Meinen Sie mit 'Obermieter' einen Mieter, der die Wohnung über der Ihren bewohnt?

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