Hallo,
gibt es Entschädigungsansprüche wegen Lärm-Belästigung durch mehrtägige Open-Air-Konzerte und wenn ja, gegen wen (Veranstalter, Ordnungsamt)?
Beispiel: Ein Arbeitnehmer (z.B. Krankenpfleger) kann wegen des Lärms, der laut Ordnungsamt legal ist, nicht schlafen und wegen Übermüdung seinen Dienst nicht antreten.
Zum Erhalt seiner Arbeitskraft wäre er wohl verpflichtet, in ein Hotel auszuweichen? Auf wessen Kosten?
Open Air
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
Auf seine eigenen Kosten. Wenn der "Lärm" wirklich legal ist, ist er so leise, dass er normale Menschen nicht vom Schlafen abhält.
Oder Ohrenstöpsel zu verwenden ... oder ... oder ...ZitatZum Erhalt seiner Arbeitskraft wäre er wohl verpflichtet, in ein Hotel auszuweichen? :
Auf eigene Kosten.ZitatAuf wessen Kosten? :
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ZitatWenn der "Lärm" wirklich legal ist, ist er so leise, dass er normale Menschen nicht vom Schlafen abhält. :
Das ist ein Irrtum:
Einmal pro Jahr dürfen angeblich die Lärmschutzwerte ganz legal überschritten werden.
So pauschal geht das nicht. Da sind mehrere Kriterien zu betrachten:
- Wohngebiet oder Mischgebiet
- Veranstaltung 1x im Jahr oder mehr
- an nur einem Wochenende oder mehr
- mehr als 14/18 Tage und Nächte im Jahr (seltene Ereignisse)?
- liegen Messungen vor an relevanten Immissionsorten?
- siehe TA Lärm Punkt 7.2 oder Freizeitlärm-Richtlinie
- wurde die Anlage eingemessen und verplombt?
Wurde bereits eine Beschwerde beim zuständigen Ordnungsamt eingereicht? Was war die schriftliche Antwort?
Der Zivielrechtweg steht noch offen.
Ohrstöpsel wären auch möglich gewesen.
Ich versuche mal den Ort der Lärmbelästigung zu erraten: Wacken?
ZitatIch versuche mal den Ort der Lärmbelästigung zu erraten: Wacken? :
Nein, aber die Entschädigungsregelung dort wäre interessant. Wie handhabt man den Konflikt dort?
ZitatWie handhabt man den Konflikt dort? :
Es gibt keinen ...
ZitatEin Arbeitnehmer (z.B. Krankenpfleger) kann wegen des Lärms, der laut Ordnungsamt legal ist, nicht schlafen und wegen Übermüdung seinen Dienst nicht antreten. :
Wennnder Lärm legal wäre, fehlt die Rechtsgrundlage fürmirgend welche Entschädigungen.
In der Regel finden diese Sachen ja auch nicht ununterbrochen 24h statt, in der Regel ist 22-0 Uhr Schluss bis zum nächsten Tag.
Nur, wenn der Veranstalter gegen die kommunalen/ordnungsbehördlichen Auflagen verstoßen hat.Zitatgibt es Entschädigungsansprüche wegen Lärm-Belästigung durch mehrtägige Open-Air-Konzerte und wenn ja, gegen wen (Veranstalter, Ordnungsamt)? :
Diese Auflagen sollte man als Gestörter zunächst kennen. Dann den Verstoß nachweisen und dann auf zivilrechtl. Wege eine Entschädigung beim Veranstalter einklagen.
Wenn das also in diesem Ort für diese Veranstaltung/diesen Veranstalter auch gilt, hat man als gestörter AN wenig Chancen auf Schadensersatz. 1x pro Jahr ist diese *Ruhestörung* auch von schlafgestörten Bürgern hinzunehmen.ZitatEinmal pro Jahr dürfen angeblich die Lärmschutzwerte ganz legal überschritten werden. :
Schneller ginge ein Besuch beim Arzt wegen Arbeitsunfähigkeit. Schließlich ist ein übermüdeter Krankenpfleger im Dienst viel gefährlicher als die 3Tage >>Dezibel.Zitatwegen Übermüdung seinen Dienst nicht antreten. :
In Wacken *spielt* das ganze Dorf doch fröhlich mit oder? Woanders nörgeln gestörte Bürger so lange im LRA herum, bis der Landrat sich genötigt sieht, dem Veranstalter die unerlaubten X Lärme, die die erlaubten übersteigen, bei Strafe zu untersagen. Dazu entsendet er einen Beauftragten, der die Überschreitungswerte feststellt, misst, protokolliert usw.
Der Veranstalter zahlt brav das Ordnungsgeld. Dann ist Ende der Saison und der ganzen Lärmerei, nächstes Jahr kommt was Neues...
ZitatNein, aber die Entschädigungsregelung dort wäre interessant. Wie handhabt man den Konflikt dort? :
Die Wenigen die mit dem Wacken Open Air nicht einverstanden sind bekommen von der Gemeinde tatsächlich einen "Festivalurlaub" bezahlt. Allerdings soll sich die Anzahl der Urlauber extrem in Grenzen halten. Die meisten versuchen tatsächlichd das Beste (sprich Profit) aus dem Ganzen zu schlagen.
ZitatDer Veranstalter zahlt brav das Ordnungsgeld. Dann ist Ende der Saison und der ganzen Lärmerei, nächstes Jahr kommt was Neues... :
Nö...nächstes Jahr kommen weder Veranstalter noch die Touristen wieder her, weil die dann irgendwo sind, wo sie willkommen sind
Nö. Das sit nicht absehbar. Es geht jedes Jahr so. Jedes Jahr findet das ** statt und jedes Jahr nörgeln ein paar Ein-/Anwohner daran herum. Immer an etwas anderem.ZitatNö :
Wenn der Veranstalter nächstes Jahr diesen X-Lärm mal nicht macht, finden die gestörten Nörgler was anderes.
Dann hat die Behörde wieder viel *wichtiges* zu tun, Nörgler abweisen oder O-Geld an Veranstalter verfügen. Oder Veranstaltung untersagen ??--- dann treten die Fans und Nicht-Gestörten massiv ran ans LRA--- wegen der möglich absehbaren Verhinderung der Kulturverbreitung o.s.ä..
Es gibt die Gestörten immer und überall. Ebenso wie die Störer. Offenbar haben wir alle wenig wirkliche Sorgen.
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