Hallo an alle,
wir haben einen Nachbarn, der an seinem Balkon schön sichtbar und auffällig mittlerweile die 4. Parabolantenne (Schalenantenne) angebracht hat. Wofür er die alle braucht ist uns ein Rätsel, da normalerweise eine reicht. Diese vier nebeneinander montierten Antennen bieten einen derart scheußlichen Anblick, daß er damit das ganze Haus(Doppelhaus), eine Doppelhauswohnanlage verschandelt. Die beiden Häuser stehen unter den §§ des Wohnungseigentumsgesetzes.
Wir fragen deshalb: können wir dem Nachbarn unter Berufung erheblicher optischer Beeinträchtigung verbieten, vier Antennen an seinem Balkon anzubringen.
Parabolantennen
12. April 2002
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Frage vom 12. April 2002 | 16:16
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 65x hilfreich)
Parabolantennen
Ärgert der Nachbar?
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#1
Antwort vom 14. April 2002 | 02:12
Von
Status: Praktikant (827 Beiträge, 127x hilfreich)
Umgekehrt wird ein Schuh daraus. Sofern Ihr WEG-Vertrag keine abweichenden Regelungen enthält, benötigt der Aufsteller der Antennen die Zustimmung der übrigen WEGler.
Dies gilt ebenfalls, wenn bei ausländischen Mitbürgern das Recht auf Informationsfreiheit in Heimatsprache, bereits vom Kabelnetz gewährleistet wird. Ein Anspruch auf Informationsvielfalt besteht nämlich gerade nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
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