Hallo,
Ich würde gerne wissen ob es mir erlaubt ist mit meinem privat PKW auf meinem eigenen Grundstück
(quasi Vorgarten) zu parken.
Zunächst möchte ich die Örtlichkeit etwas schildern, und zwar bin ich Eigentümer in einem Mehrfamilienhaus, vier Parteien, zu meinen Gunsten und dem Leid anderer bin ich auch der einzige der einen Garten hat der an die Hauseinfahrt grenzt. Nun da ich somit auch theoretisch einen vorgarten habe, wollte ich fragen ob ich dort parken darf. (Keine zufahrt für andere/Feuerwehr etc.)
Also Rein theoretisch bin ich selbst der einzige den ich dadurch behindere... aber mich störts halt nicht
Problem ist, jede Partei hat einen Stellplatz der auch bezahlt wurde... nun sind die anderen aber ungehalten darüber das ich halt ehr oder weniger noch einen zweiten Stellplatz habe den ich beparke... mal abgesehn von der tatsache, dass es lt.Grundbuch mein Grundstück ist und ich es somit bezahlt habe...
darüber hinaus wüßte ich gern ob ich es meiner Nachbarin erlauben muss meinen Gartern zu durchqueren um Ihren zu erreichen (wohlgemerkt ist dies auch durch ihren Balkon möglich) aber die Dame möchte ja den Rasenmäher keine 2meter durchs haus fahren... Ich bin der Meinung ich kanns verbieten...
Need help
Best wishes Mez
Parken auf eigenem Gründstück erlaubt?
5. Mai 2009
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Frage vom 5. Mai 2009 | 20:07
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Parken auf eigenem Gründstück erlaubt?
Ärgert der Nachbar?
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#1
Antwort vom 6. Mai 2009 | 08:44
Von
Status: Bachelor (3882 Beiträge, 2382x hilfreich)
quote:Wenn Du nicht alleiniger Eigentümer bist, gehört das ganze dann bitte in das WEG-Rechtsforum ...
Eigentümer in einem Mehrfamilienhaus
Und:
Nein, Du darfst Deinen PKW nicht in Deinem Gartenteil (Sondernutzungsrecht?) parken.
Ja, Du brauchst deiner Nachbarin nicht zu erlauben, Deinen Garten zu durchqueren, es sei denn in der Teilungserklärung ist ausdrücklich etwas anderes geregelt.
#2
Antwort vom 6. Mai 2009 | 10:49
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2926x hilfreich)
Bei nur 4 Parteien im Haus würde ich es mir aber ungern mit den Nachbarn verderben und lieber eine einvernehmliche Lösung finden (Rasenmäher - den würde ich auch ungern durch meine Wohnung schleppen, dass hat nichts mit Bequemlichkeit zu tun).
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 6. Mai 2009 | 11:25
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gut Vielen dank,
nein in der Teilungserklärung ist nichts anderes Vermerkt.
werd das ganze heute abend auf der Eigentümerversamlung klären.
Danke nochmal
Und jetzt?
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