Parken vor dem Fenster

13. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
Rüdiger123mitglied
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 20x hilfreich)
Parken vor dem Fenster

Guten Tag,
Ich wohne sehr ländlich auf einen früheren Bauernhof. Nun sind über mir Nachbarn eingezogen die permanent vor meinem Küchen-und Wohnzimmerfenster parken.
Ich sitze hier wie auf den Präsentierteller und die Abgase kommen auch in die Wohnung. Ich habe nichts dagegen wenn schwer getragen werden muss, aber dann sollte man woanders parken.
Es kann überall 20m weiter vor den Scheunen geparkt werden.
Ich wohne zur Miete.
Ist es rechtlich, wenn auf dem Hof genug Platz ist, vor meinen Fenstern zu parken, damit man nur keinen Meter zuviel läuft?

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24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120280 Beiträge, 39865x hilfreich)

Zitat (von Rüdiger123mitglied):
Ist es rechtlich, wenn auf dem Hof genug Platz ist, vor meinen Fenstern zu parken, damit man nur keinen Meter zuviel läuft?

Ist die Fläche vor dem Fenster von Dir gemietet?
Gibt es irgendwelche Regeln zum Thema "parken"?



Zitat (von Rüdiger123mitglied):
Ich sitze hier wie auf den Präsentierteller

Verstehe ich nicht?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rüdiger123mitglied
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 20x hilfreich)

Hallo,
Nein es gibt keine Regeln zum Parken.
Ich schreibe es noch einmal genauer.
Als ich hier einzog, war oben die Wohnung leer und mein Nachbar neben mir hat gesagt, sollten welche einziehen, hätten sie ihre Stellplätze vor der Scheune, 20m weiter. Ich wohne ebenerdig.
Jetzt sind neue Mieter eingezogen und die Vermieterin hat denen erlaubt vor meinem Fenster zu parken. Also denke ich ist der Zuytand wie ich die Wohnung gemietet habe nicht mehr gegeben, oder?
Direkt vor meinem Fenster steht mein Esstisch und im Sommer ist immer Fenster auf. Im Wohnzimmer steht direkt die Couch gegenüber dem Fenster , auch hier ist immer das Fenster geöffnet.
Küche und Wohnzimmer liegen nebeneinander und sind nur durch eine Wand getrennt.
Wir haben hier einen großen Hof und nur zu meiner Wohnung gibt es einen Stellplatz vor meiner Hintertür.
Der Nachbar neben mir parkt sein Auto vor seinem Küchenfenster, aber das wäre ja seine Sache. Wollte nur fragen, kann man es rechtlich regeln, das man nicht vor meinem Fenster parkt?
Mit der Vermieterin habe ich schon geredet. Sie meinte es wäre ihr Eigentum und da könnte sie bestimmen.
Die Vermieterin wohnt hier nicht!
Wir sind nur 3 Parteien auf diesem Bauernhof.
Danke für deine Antwort

19x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von Rüdiger123mitglied):
Ist es rechtlich, wenn auf dem Hof genug Platz ist, vor meinen Fenstern zu parken, damit man nur keinen Meter zuviel läuft?
Wenn es keine gegenteiligen Vereinbarungen gibt, ja.

Zitat (von Rüdiger123mitglied):
Wollte nur fragen, kann man es rechtlich regeln, das man nicht vor meinem Fenster parkt?
Ja, wenn Du Dich mit der Vermieterin einigst.

Zitat (von Rüdiger123mitglied):
Mit der Vermieterin habe ich schon geredet. Sie meinte es wäre ihr Eigentum und da könnte sie bestimmen.
Richtig und damit keine Chance für Dich. Du hast eine Wohnung gemietet, aber nicht den freien Ausblick ohne davorstehendes Auto.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Rüdiger123mitglied
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 20x hilfreich)

S kann aber doch nicht richtig sein, das morgens und überhaupt die Abgase in meine Wohnung kommen.
Vor meinem Einzug wurde gesagt, Autos sollen 20m weiter an der Scheune parken.
Ach und dann darf ich Unkraut rupfen und fegen?
Das muss ich machen, das verstehe ich nicht! Also denke ich, habe ich den Platz vor meinem Fenster mitgemietet, oder?
Ich muss doch nicht für andere Unkraut zupfen und fegen?

-- Editiert von Rüdiger123mitglied am 13.08.2020 10:16

-- Editiert von Rüdiger123mitglied am 13.08.2020 10:21

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Zitat (von Rüdiger123mitglied):
S kann aber doch nicht richtig sein, das morgens und überhaupt die Abgase in meine Wohnung kommen.

Wenn nicht übermäßig und unnötig, lässt sich da nichts machen.

Zitat:
Vor meinem Einzug wurde gesagt, Autos sollen 20m weiter an der Scheune parken.
Gerichtsfest beweisbar?

Zitat:

Ach und dann darf ich Unkraut rupfen und fegen?
Das muss ich machen, das verstehe ich nicht! Also denke ich, habe ich den Platz vor meinem Fenster mitgemietet, oder?

Was steht dazu in Ihrem Mietvertrag?
Haben Sie die Wohnung gemietet oder auch explizit den Platz davor?
Wenn Sie nur die Wohnung gemietet haben sollten, woraus leiten Sie ab, dass Sie Unkraut jäten und fegen müssen?

Wenn Sie keinen Anspruch auf die Fläche haben (ob Sie diese haben kann man besser einschätzen, wenn Sie die Fragen beantworten), sehe ich 4 Lösungsansätze:
- Sie selbst parken zukünftig vor ihrem Fenster (würde ich als albern empfinden)
- Sie mieten die Fläche vor Ihrem Fenster an (wenn die Vermieterin sich darauf einlässt)
- Sie bitten den Nachbarn, aus den von Ihnen genannten Gründen, dort nicht mehr zu parken
- Sie bitten die Vermieterin, die Parkfrage im Sinne aller Mieter zu regeln

Wenn keine der Lösung greift, hilft nur ein Sichtschutz. Ein Recht darauf, dass Fenster von außen blickdicht sind, gibt es nicht.

Falls Sie Anspruch auf die Fläche haben, sieht das alles natürlich etwas anders aus..

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Rüdiger123mitglied
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 20x hilfreich)

Mir wurde gesagt, ich sollte Unkraut zupfen und fegen. Jetzt mache ich es natürlich nicht mehr.
Solange wie über mir keiner wohnte, war das von Vermieter Seite wohl okay, deshalb habe ich gedacht es ist auch mein Stück was zur Wohnung gehört.
Ich würde gerne Fotos schicken, da passt kein Buch zwischen Auto und Hausmauer.
Das geht doch nicht!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Zitat (von Rüdiger123mitglied):
Mir wurde gesagt, ich sollte Unkraut zupfen und fegen

Ihnen wurde auch gesagt, dass vor den Scheunen geparkt werden muss, was jetzt offenbar nicht mehr gelten soll.

Da die Fläche vor Ihrem Fenster jetzt offenbar zur Gemeinschaftsfläche erklärt wurde, sehe ich bis auf Weiteres keine Verpflichtung, dort irgendetwas zu machen (Fegen & co). Auch moralisch nicht.

Da muss eine Regelung her. Insgesamt. Wenn nicht innerhalb der Mietergemeinsachaft, dann eben durch die Vermieterin.

Zitat:
Kein Buch zwischen Auto und Hausmauer. Das geht doch nicht


Ihren Ärger haben Sie ja nun mehrfach zum Ausdruck gebracht.
Eine Meinung darüber, ob Sie tatsächlich einen Anspruch haben, lässt sich aber erst bilden, wenn Sie die obenstehenden Fragen beantworten.

Was sagt ihr Nachbar eigentlich dazu?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Einen Denkanstoß noch.
Stellen Sie sich die Sache mal umgekehrt vor:

„Mieter zweiter Klasse?

Hallo liebes Forum,
ich wohne in der oberen Etage eines Bauernhauses, das zu einem Mehrfamilienhaus umgebaut wurde.
Die Mieter der unteren Etage parken ihre Autos direkt vorm Haus. Der eine vor dem Hintereingang, der andere vor dem Küchenfenster.
Von mir wird jedoch verlangt, mein Auto 20 Meter weiter vor den Scheunen abzustellen und behauptet, ich würde die anderen Mieter durch die Fenster beobachten. Muss ich diese Ungleichbehandlung hinnehmen?
Die Außenflächen werden nicht vermietet, sondern gehören zum gesamten Haus."

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Rüdiger123mitglied
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 20x hilfreich)

Ich glaube hier kommt man nicht zum Zug.
Warum Mieter 2. Klasse?
Mein Nachbar stellt SEIN Auto vor SEIN Fenster, das ist SEINE Sache.
ICH habe meinen EIGENEN Parkplatz!
Wenn für die oberen Mieter keine Parkplätze gemacht wurden ist das doch nicht meine Schuld.
Mein Nachbar hat AUCH KEINEN EIGENEN Platz, aber es ist sein Fenster.
Das IST MEIN Fenster vor dem fremde Autos parken.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Zitat (von Rüdiger123mitglied):

Das IST MEIN Fenster vor dem fremde Autos parken.


Wenn Sie aber nur den Wohnraum bis zu Ihrem Fenster gemietet haben und nicht auch die Fläche davor, haben Sie keinen Anspruch, über die Fläche vor dem Fenster zu verfügen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Despi):
Zitat (von Rüdiger123mitglied):
Zitat:
Vor meinem Einzug wurde gesagt, Autos sollen 20m weiter an der Scheune parken.

Gerichtsfest beweisbar?

Zitat (von Rüdiger123mitglied):
mein Nachbar neben mir hat gesagt, sollten welche einziehen, hätten sie ihre Stellplätze vor der Scheune, 20m weiter.
Der Vermieter muss sich nicht anrechnen lassen was ein anderer Mieter sagt..



-- Editiert von radfahrer999 am 13.08.2020 12:13

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
mein Nachbar neben mir hat gesagt, sollten welche einziehen, hätten sie ihre Stellplätze vor der Scheune, 20m weiter.
Was ein dritter Nachbar sagt ist uninteressant.
Auf eine Zusicherung des Vermieters oder auch des fraglichen Nachbarn könntest du dich berufen (nur mündlich ist da aber auch nicht besonders gut).

Zitat:
Ach und dann darf ich Unkraut rupfen und fegen?
Das muss ich machen, das verstehe ich nicht!
So ist das nun mal, die Pflege kann auf die Mieter umgelegt werden. Kommt halt drauf an ob und wie das vertraglich geregelt ist.

Zitat:
Ich muss doch nicht für andere Unkraut zupfen und fegen?
Aber natürlich (wenn es so vereinbart ist).
Vergleich das doch mal mit dem Putzen des Hausflures, oder der Wartung eines Aufzuges - daran muss man sich auch ohne Nutzung beteiligen. Immer vorausgesetzt, dass es auch so vereinbart ist.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von Rüdiger123mitglied):
Das IST MEIN Fenster vor dem fremde Autos parken.
Ist es nicht!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ist es nicht!
Doch, natürlich ist es das. Es gehört zur Mietsache, und damit ist der Mieter auch Besitzer des Fensters ("mein" meint natürlich den Besitz und nicht das Eigentum, schließlich sagt man auch bei einer Mietwohnung "meine Wohnung").

Übrigens hat man durchaus ein Recht, aus einem Fenster auch hinausschauen zu können. Aber dafür braucht es mehr als ein PKW vor dem Fenster.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Rüdiger123mitglied
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 20x hilfreich)

Diese Aussage werde ich mal so übernehmen.
Prima, danke!
Den dadurch das ich nur 1,45m bin reicht wohl auch ein PKW, wir kommen der Sache näher !

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Diese Aussage werde ich mal so übernehmen.
Ich befürchte aber, dass das nicht reicht. Zur Argumentation beim Vermieter OK, wirklich rechtlich, nee.

Zitat:
Den dadurch das ich nur 1,45m bin reicht wohl auch ein PKW, wir kommen der Sache näher !
Was hat denn deine Größe mit dem Problem zu tun?
Entscheidend ist, wie groß das Auto ist und wie viel vom Fenster verdeckt wird.

Beispiele, die imho zu viel sind, und denen man mit einer Mietminderung entgegentreten könnte:
- der Vermieter erlaubt einer Werbefirma, eine Plakatwand anzubringen, und diese verdeckt zum Teil - oder gar vollständig - dein Fenster
- ein Nachbar mit dem du Streit hast kauft sich absichtlich einen Lieferwagen und parkt diesen direkt vor deinem Fenster

Vielleicht zeigst du mal ein Foto, dann könnte man sehen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Rüdiger123mitglied
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 20x hilfreich)

Das Auto ist ein Pampers Bomber!
Die eine Aussage mit MEINEM Fenster , werde ich Montag als Argument beim Anwalt nehmen.
Ich geh nicht hin, wegen dem Fenster, aber mein Mietvertrag ist das reinste Chaos, da will ich das mal ansprechen.
Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Zitat (von Rüdiger123mitglied):
Diese Aussage werde ich mal so übernehmen.
Prima, danke!
Den dadurch das ich nur 1,45m bin reicht wohl auch ein PKW, wir kommen der Sache näher !


Sie hören nur das, was Sie hören wollen, oder? Aber auch nur bis zum „aber".

Was spricht denn gegen gütlich einigen und gemeinsam Lösung finden statt Menschen mit überzogenen Forderungen zu nerven?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Hallo,

der TS schreibt, er wohnt ebenerdig.
Es gibt durchaus Häuser, die so gebaut sind, dass die Wohnung wirklich auf nahezu derselben Höhe beginnt wie die Fläche außen. Ich hoffe, Ihr versteht, was ich meine. Oft, meist (?), kommt ja noch was vom Keller dazu, aber es gibt so Häuser, da kann selbst ich mit meinen 1,55 prima vom Bürgersteig aus ins Wohnzimmer gucken, da das Fenster so ab Brusthöhe bei mir "Zwergin" beginnt.

Da dürfte ein PKW ausreichen, um einen großen Teil des Fensters zu verdecken.
Sollte das hier wirklich so sein, dürfte natürlich nicht in 20 cm Abstand vorm Fenster geparkt werden. Lenkt die Vermieterin nicht ein, würde ich glatt über eine Mietminderung nachdenken, immerhin erlaubt sie den Nachbarn ausdrücklich, so zu parken. Von der Sicht abgesehen dürfte es ja auch wegen der Abgase einen Unterschied machen, ob ein Auto unter einem Fenster parkt oder wirklich (teilweise) davor.

Aber ich stell mir die Wohnung wegen des ebenerdig jetzt so vor. Fotos oder evtl. Maße, wie hoch das Fenster liegt, wären schön.

Edit: Unkraut zupfen würde ich auch nicht mehr, obwohl ich nicht dazu neige, Pflichten, die ich hab, wegen Streitigkeiten zu unterlassen. Aber wie will man Unkraut zupfen, wenn da ein Auto auf der Fläche steht? ;-)

-- Editiert von Yogi1 am 13.08.2020 22:16

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Es gibt durchaus Häuser, die so gebaut sind, dass die Wohnung wirklich auf nahezu derselben Höhe beginnt wie die Fläche außen.
Es gibt sogar Kellerwohnungen.
Wie gesagt wäre ein Foto hilfreich.

Zitat:
Aber wie will man Unkraut zupfen, wenn da ein Auto auf der Fläche steht? ;-)
Naja, das Auto steht ja nun nicht immer dort.
Das gleiche Problem gibt es beim Unkraut auf ausgewiesenen Parkplätzen, das muss auch weg. Entweder man spricht sich ab, oder es gibt ein temporäres Parkverbot ( - morgen kommt der Gärtner).
Jedenfalls dürfte es nicht funktionieren, seine Pflichten komplett zu unterlassen mit dem Argument, dass da manchmal Autos stehen. Mindestens muss man da mit dem Vermieter kommunizieren.

Und ich weiß auch nicht was das eine mit dem anderen zu tun hat (außer, dass es praktisch um die selber Fläche geht). Den Hausflur muss man schließlich auch putzen selbst wenn dort jemand illegal einen Schrank hingestellt hat.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Zitat (von reckoner):

Jedenfalls dürfte es nicht funktionieren, seine Pflichten komplett zu unterlassen mit dem Argument, dass da manchmal Autos stehen.


Richtig.
Ich habe die TE so verstanden, dass Sie durch die Vermieterin gebeten wurde, den Bereich vor „ihrem" Fenster unkrautfrei und sauber zu halten.

Das ist ja offenkundig nicht so (der Außenbereich im Allgemeinen muss saubergehalten werden) und hier sehe ich tatsächlich keinen Grund, jetzt damit aufzuhören.

All solche Dinge ließen sich doch prima mit einer Hausordnung klären und verbindlich festzurren.
Dieses „der hat dies gesagt, der sagte das, ich wurde anno dazumal gebeten zu" ist etwas gruselig.
Und genau das würde ich die Vermieterin bitten: eine verbindliche Hausordnung aufzustellen.

Jetzt einen Unterlassungsanspruch gegen den Mieter zu prüfen und dann ggf. durchzusetzen oder abgelehnt zu werden kostet doch in erster Linie nerven und Geld.
Das ließe sich vermeiden. Auch im Sinne des „nachher noch gegenseitig in die Augen schauen Könnens".

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Zitat (von reckoner):


Den Hausflur muss man schließlich auch putzen selbst wenn dort jemand illegal einen Schrank hingestellt hat.


Klar, aber da putz ich dann doch drumrum.
Wenn es mir frei überlassen ist, wann ich das Unkraut zupfe, Hauptsache einmal im Monat. Muss ich dann loslegen, wenn kein Auto parkt, oder ist das mir überlassen und ich zupfe drumrum und sage: an der Stelle ging es nicht, weil da ein Auto stand?

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6271 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von Rüdiger123mitglied):

Ist es rechtlich, wenn auf dem Hof genug Platz ist, vor meinen Fenstern zu parken, damit man nur keinen Meter zuviel läuft?

Wenn der Vermieter die Fläche den Mietern als Parkplatz zur Verfügung stellt: ja.
Wenn nicht: nein.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6271 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von Rüdiger123mitglied):
S kann aber doch nicht richtig sein, das morgens und überhaupt die Abgase in meine Wohnung kommen.

Doch, das kann passieren, wenn man das Fenster nicht schließt.
Zitat:
Vor meinem Einzug wurde gesagt, Autos sollen 20m weiter an der Scheune parken.

Wer hat das gesagt? Der Vermieter?
Ach und dann darf ich Unkraut rupfen und fegen?
Zitat:
Das muss ich machen, das verstehe ich nicht! Also denke ich, habe ich den Platz vor meinem Fenster mitgemietet, oder?

Nein.
Zitat:
Ich muss doch nicht für andere Unkraut zupfen und fegen?

Doch. Wenn es laut Mietvertrag zu den Mieterpflichten gehört, den Bereich sauber zu halten oder vom Unkraut zu reinigen, dann schon.
Man muß ja ggf. als Mieter auch das ganze Treppenhaus reinigen, nicht nur den Bereich vor der eigenen Wohnungstür.
Es ist sogar zulässig, daß durch Mietvertrag der Mieter im obersten Stock verpflichtet wird, das Treppenhaus genausooft zu reinigen wie der Mieter im Erdgeschoss.

Obwohl bei dem alle Mieter Dreck vor der Tür machen, und beim Dachgeschossmieter nur er selbst.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

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