Parken vor der Haustüre

17. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb509128-39
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Parken vor der Haustüre

Wir haben ein kleines Haus.In der Strasse darf nicht geparkt werden. Wir selber haben kein Grundstück vor der Haustüre.Wir müssen quasi um zum Haus zukommen über das Grundstück des Nachbarn.Seid neuestem parkt direkt vor der Haustüre und dem Wohnzimmer ein Sprinter .Wie weit bzw wieviel Platz muss zwischen geparkten Auto und Haustüre sein?
Lg

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Ih seid Eigentümer? Gibt es eingetragenes Wegerecht und was genau steht da im Grundbuch diesbezüglich, wenn dem so ist?

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von fb509128-39):
Wir müssen quasi um zum Haus zukommen über das Grundstück des Nachbarn.

Warum "quasi"?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Zitat:
.In der Strasse darf nicht geparkt werden.


Zitat:
Seid neuestem parkt direkt vor der Haustüre und dem Wohnzimmer ein Sprinter


Also steht der Sprinter im Parkverbot??

Warum man über ein Nachbargrundstück "muss", obwohl man die Straße vor der Haustüre hat, verstehe ich auch nicht!? Wenn keine Wegerecht besteht, muss man einen u. U. längeren Weg vom Stellplatz des PKW bis zu seinem Haus - über die Straße - in Kauf nehmen.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32225 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von fb509128-39):
Wie weit bzw wieviel Platz muss zwischen geparkten Auto und Haustüre sein?
Das sagt dir dein Ordnungsamt.
Man könnte auch erstmal einen Zettel mit freundlicher Aufforderung an die Sprinter-Scheibe klemmen. Den Fahrer also bitten, sein Fahrzeug so zu parken, dass er den Zugang zur Haustür nicht behindert.

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#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von fb509128-39):
Wir haben ein kleines Haus.In der Strasse darf nicht geparkt werden. Wir selber haben kein Grundstück vor der Haustüre.

Mit anderen Worten: das Haus liegt direkt an der Straße?
Zitat:

Wir müssen quasi um zum Haus zukommen über das Grundstück des Nachbarn.

Was soll hier "quasi" heißen, und wie soll man sich das vorstellen? Die Haustür grenzt an das Grundstück des Nachbarn?
Zitat:

Seid neuestem parkt direkt vor der Haustüre und dem Wohnzimmer ein Sprinter .Wie weit bzw wieviel Platz muss zwischen geparkten Auto und Haustüre sein?

Sorry, aber die Beschreibung ist nicht wirklich verstehbar.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von fb509128-39):
Wie weit bzw wieviel Platz muss zwischen geparkten Auto und Haustüre sein?
Das sagt dir dein Ordnungsamt.

Das interessiert das Ordnungsamt nicht, wenn das Auto auf einem Privatgrundstück parkt...
Ich kann mir aber die ganze Konstruktion nicht vorstellen. Ohne einen Zugang, und sei es mit Wegerecht, kann auf einem Grundstück kein Haus gebaut werden (dafür bekommt man keine Baugenehmigung) bzw. ein Grundstück mit vorhandener Bebauung kann nicht so geteilt werden, daß bei der Teilung ein bebautes Grundstück entsteht, das keinen eigenen Zugang zu einer Straße hat bzw. für das es kein Wegerecht gibt.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32225 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Das interessiert das Ordnungsamt nicht, wenn das Auto auf einem Privatgrundstück parkt...
Ich habe mir vorgestellt, der Sprinter parkt auf öffentlichem Grund, direkt vor der Haustür des TE.
Zitat (von fb509128-39):
Wir selber haben kein Grundstück vor der Haustüre.
Daraus verstand ich, dass öffentlicher Bereich direkt an der Haustür beginnt, zB der Fußweg, weil auf der Straße nicht geparkt werden darf...

Vielleicht beschreibt der TE mal sein Problem besser...
Es gibt durchaus Häuser, deren Haustüren direkt an den öffentlichen Bereich, zB Fußweg grenzen. In Städten Hundertausende Haustüren...
Es geht doch wohl um den *Falsch-Park-Sprinter* und nicht um Bau-und Wegerecht, nehme ich an. :???:

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#8
 Von 
Daggi40
Status:
Schüler
(397 Beiträge, 93x hilfreich)

Eine Skizze wäre gut oder ein Google-Maps-Bild. Ich kann mir die Situation auch nicht vorstellen.

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