Hallo zusammen, ich habe eine Mietwohnung mit Garage und davor ist ein Stellplatz aufgemalt, bei Einzug würde uns vermittelt er gehöre dazu, aber nun dürfen wir dort laut Vermieter doch nicht stehen, da er nicht im Vertrag mit aufgelistet ist und Mieten auch nicht, da die Nachbarn sich sonst beim Auspacken konzentrieren müssten. Zum ein und Ausfahren sind noch ca 3,5 bis 4m Platz wenn ein Auto darauf stünde.
Hab ich ein Recht darauf vor meiner Garage zu parken, wenn dafür ein Stellplatz extra gekennzeichnet ist?
Skizze: die 3 Meine Garage und der Stellplatz dazu, 2 und 1 Nachbarn. Die Striche stellen das Gebäude dar und # die Straße
____________________#
[3] {3}
[2]........... ////////#
[1].......... ////////#
{2} {1}.////////#
Partei 1 und 2 dürfen aber Kostenlos auf ihren Stellplätzen stehen
-- Editiert von ROFFEL123 am 20.03.2020 21:14
Parken vor eigener Garage mit Kennzeichnung der Wohnung
20. März 2020
Thema abonnieren
Frage vom 20. März 2020 | 21:13
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Parken vor eigener Garage mit Kennzeichnung der Wohnung
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 20. März 2020 | 23:24
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
Deine Rechte beschränken sich auf das was Du gemietet hast, includiert ist die Erreichbarkeit.
Berry
#2
Antwort vom 20. März 2020 | 23:30
Von
Status: Unbeschreiblich (120278 Beiträge, 39863x hilfreich)
Zitatbei Einzug :
Wann genau?
Zitatwürde uns vermittelt er gehöre dazu, :
Wie genau?
Und wie genau beweisbar?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Nachbarschaftsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 21. März 2020 | 17:17
Von
Status: Weiser (16543 Beiträge, 9311x hilfreich)
Zitat:Hab ich ein Recht darauf vor meiner Garage zu parken, wenn dafür ein Stellplatz extra gekennzeichnet ist?
Wenn der gekennzeichnete Stellplatz mitgemietet wurde: Ja
#4
Antwort vom 21. März 2020 | 18:57
Von
Status: Unbeschreiblich (120278 Beiträge, 39863x hilfreich)
Zitatda die Nachbarn sich sonst beim Auspacken konzentrieren müssten. :
Wobei man auch sagen muss das es nicht unbedingt ein Grund darstellt, wenn die Nachbarn zu doof zum entladen des eigenen KfZ sind.
#5
Antwort vom 22. März 2020 | 12:59
Von
Status: Student (2591 Beiträge, 1200x hilfreich)
Lass' es mich mal so ausdrücken. Du hast ein Recht auf Nutzung der Stellplätze die Du gemietet hast. Diese stehen im Vertrag und bestehen nicht aus Andeutungen.ZitatHab ich ein Recht darauf vor meiner Garage zu parken, wenn dafür ein Stellplatz extra gekennzeichnet ist? :
Und solche
Du könntest jedoch den Parkstatus der anderen dort überprüfen und ggfs. in Frage stellen - zumindest wenn die vorgeschriebenen Breiten für die Zufahrtswege dadurch unterschritten werden. Ob, oder wie klug das wäre steht auf einem anderen Blatt.
VG
Roland
#6
Antwort vom 22. März 2020 | 16:14
Von
Status: Student (2591 Beiträge, 1200x hilfreich)
Ich vermute mal ganz heftig, der TE wollte Ausparken schreiben....Zitat:Zitatda die Nachbarn sich sonst beim Auspacken konzentrieren müssten. :
Wobei man auch sagen muss das es nicht unbedingt ein Grund darstellt, wenn die Nachbarn zu doof zum entladen des eigenen KfZ sind.
VG
Roland
#7
Antwort vom 22. März 2020 | 16:22
Von
Status: Unbeschreiblich (120278 Beiträge, 39863x hilfreich)
ZitatIch vermute mal ganz heftig, der TE wollte Ausparken schreiben.... :
Wobei man auch sagen muss das es nicht unbedingt ein Grund darstellt, wenn die Nachbarn zu doof zum fahren des eigenen KfZ sind.
Die Worte ändern sich, die Aussage bleibt. Unfähigkeiten der Mitmieter sind in der Regel kein gutes Argument.
#8
Antwort vom 22. März 2020 | 16:25
Von
Status: Student (2591 Beiträge, 1200x hilfreich)
Suche mal GaStellV oder Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen oder Garagen- und Stellplatzverordnung für Dein Bundesland. Dort ist die erforderliche Breite der Fahrgassen geregelt. Diese beträgt (in Bayern in Abhängigkeit der Stellplatz/Garagenbreite) bei 90 Grad Einfahrwinkel zwischen 6 und 6,50 Meter!ZitatZum ein und Ausfahren sind noch ca 3,5 bis 4m Platz wenn ein Auto darauf stünde. :
VG
Roland
#9
Antwort vom 23. März 2020 | 16:27
Von
Status: Weiser (17005 Beiträge, 5896x hilfreich)
Zitat:
Ich vermute mal, dass die Zufahrt zu der Garage nicht mitgemietet wurde, daher: Nein. Der Vermieter bestimmt wer bzw. ob dort jemand Parken darf.ZitatHab ich ein Recht darauf vor meiner Garage zu parken, wenn dafür ein Stellplatz extra gekennzeichnet ist? :
Und jetzt?
Schon
268.189
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
35 Antworten
-
7 Antworten
-
8 Antworten
-
4 Antworten
-
7 Antworten
-
33 Antworten
Top Nachbarschaftsrecht Themen
-
14 Antworten
-
39 Antworten